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Ediccalladmigen.
461) Alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des Bürgers und Glasermeisters Johannes Bierau und dessen Ehefrau, Susanne, geborne Muller dahier, bilden zu können-glauben, werden aufgefordcrt, solche sogewiß im Termin:
Dienstag den 27. April d.J., Vormittags, bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen, als sie sonst bei dem aufzunchmenden Inventar unberücksichtigt bleiben werden.
Gießen den 31. März 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.
188) Das über das Vermögen des bei Großherzogl. Stadgericht dahier beschäftigt gewesenen AktuariatsgehülfeN Anton Klingelhöfcr von Gladenbach aufgenommene Inventar hat .ergeben, daß die Schulden desselben sein Vermögen um die Summe von 1012 ft. 59| fr. übersteigen, weshalb gegen ihn der förmliche Concurs-Prozeß erkannt worden ist. ,, .
Demgemäß werden alle, welche aus irgend einem Rechtsgrund Forderungen an das Vermögen des Anton Klingelhöfer haben, aufgefordert, solche' so gewiß bei Meldung des ohne besonderes Präklusiv - Dekret erfolgenden Ausschlusses von der Masse im Termin
Donnerstag den 29. April d. I., Bormittags 9 Uhr, bei unterzeichneter Gerichtsstelle anzuzeigen und zu begründen, auch sich über die vorgelegt werdenden Vergleichs-Vorschläge und den zu bestellenden Masse-Curator zu erklären, als sonst eö angesehen, als wenn sie dem Beschlvß der Mehrheit der Gläubiger beigetreten scyen und sofort das weiter Rechtliche verfügt werden wird.
Gießen den 4. Februar 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.
Besondere Bekanntmachungen,
5(52) Am 28., 29. und 30. d. M. und 1. k. M., Vormittags von 9 bis 12 Uhr, wird die Wahl von 20 Bevollmächtigten für die Stadt Gießen zum Behuf der Wahl der Wablmänner auf dem dahiesigen Rathhause vorgenommen werden. Alle stimmfähigen Staatsbürger werden daher einge- laden und zwar die des Neuweger Quartiers Mittwoch den 28., des Selters Quar
tiers Donnerstag den 29., des Neustädter Quartiers Freitag den 30. April, und bte. des Wallpförter Quartiers Samstag den 1. Mai d. I. sich persönlich emzufindeu und ihre Stimmen abzugeben.
Die Listen der Stimmfähtgen und der zu Bevollmächtigten wählbaren Staatsbürger, so wie der Auszug ans der Bevolke- rungsllste und das Verzeichniß der 20 fl. und mehr directe Steuer jährlich bezahlenden Staatsbürger liegen von jetzt an m dem erwähnten Local offen, damit solche von Jedermann eingesehen werden können.
Gießen den 23. April 1841.
Der Bürgermeister Sch n e id er.
561) Der Ortseinwohner Johannes Krailing von Wiescck ist vom 14 d. M. an zum Wasenmeister dahier bestellt worden und hat als solcher nachstchende Verrichtungen übernommen:
Das herrnlos hernmlanfende und herrnlos gefallene, so wie an ansteckenden Krankheiten crepirte Vieh, welches letztere nach der Verordnung mit der Haut verscharrt werden muß, hat der Wasenmcister nach polizeilicher Anordnung unentgeldlich alsbald wegzuschaffen.
Das Wegbringcn, Abledcrn und Verscharren von Thieren, welche Privatpersonen gefal- len sind, hat derselbe auf Verlangen der Letzteren alsbald vorzunehmcn, und wenn ihm die Eigenthümer die gefallenen Thiere nicht ganz überlassen, sondern die brauchbaren Abfälle davon, als Haut, Fett rc. zurückcrhalten, folgende Vergütung anzusprechen:
1) von einem Pferde, einem Ochsen und einer Kuh . - - 3 ft.
2) von einem Rinde . . _ 2 ,,
3) von einem ausgewachsenen Schweine, von einem Kalbe und einer Ziege . 30 fr.
4) von einem Hunde ..... 8 „
5) von Katzen und Saugferkeln . . 2 „
.Indem ich dieses veröffentliche, bemerke ich zugleich, daß der Wasenmeister vorläufig bei dem Wirth Carl Magnus am Walllhor den Tag über anzutreffen ist.
Gießen den 20. April 1841.
Der Bürgermeister Schneider.
563) Die für das erste Quartal d. I. zu bezahlenden Schulgelder von den Stadtschulen und der Realschule, sind in den nächsten 8 Tagen an


