Änzeigedlatt
-er Stadt Giessen.
2A. Samstag den 19. Juni 18-511*
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 19. bis 26. Juni 1841.
Fleischpreise.
kr.
i
Pfvnd gutes Ochsenfleisch . . .
11
1
„ Kuhfleisch......
9
1
„ Rindfleisch.....
8
i
„ Kalbfleisch.....
5
auch.......
—
i
„ Schweinefleisch ....
9
i
u Hammelfleisch gemästet .
9
i
„ Wurst von pur Schweinen ,
12
1
„ gemischte Wurst ....
8
i
„ Bratwurst.....
15
i
„ Schwartemagen . . .
16
i
„ geräucherter Speck . . .
20
i
,, Schinken und Dörrfleisch .
16
i
„ Rindsfett......
18
i
„ Hammelsfett.....
13
i
„ , Schweineschmalz, ausgelas-
senes . ......
20
i
„ desgleichen, unausgelaffen
18
pf.
y nm. Die Zu gaben dürfen in weiter nichts, ai6 in Fleisch non derselben Gattung bestehen, n. rwar aufloPfd. Fleisch nicht mehr als an- derthalbBfd.u.s. w. nach Proportion, welches auft Pfd. nichtoöllig 5 Loth ausmacht. Köpfe, Füße, Gc- raub, wie auch die ganz blutigen und nichtgenießbaren Stücke vom Hals, sind von der Zu- gabcgänjlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 27 Loth ■ Qt. Roggenbrod . . .
2 w 17 // — u " . . .
5 ff 2 if — ff ff ...
22 Loth — Qt. gemischtes Brod
7 » — o Wafferweck
51» — " Milchbrod
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier ....... auch
1 Maas Doppelbier
Marktpreise.
1 Maas Milch..........
1 Pfund Butter auch
3 Handkäse...........
6 Epcr
1 Pfund Waizenmehl..... •
1 n grob geschälte Gerste.....
1 v klein geschälte Gerste
kr. pf.
2
6
12
2
1
1
4
6
7
6 - 15; — 16 -
4 - 4 -
5 - 4 - 8 -
Fruchtpreise.
Städte
G^mäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. | fl- kr.
Pf. fl. । kr.
Pf. fl. 1 kr.
Pf. 1 fl. 1 kr.
Pf. fl- kr.
Darmstadt ...
das Malter
200 — -
— 41 40
- 3 15
— — ■ —
- — —
Gießen .....
das Malter
200 9 40
200 5 55
165 4 20
— 3> 25
— 5 52
— 5 52
Marburg am 13. Juni
das Mott
— 6 10
- 4 30
- 3> 15
- 2 10
—; —' —
- 7 -
Wetzlar am 5. Juni
der Scheffel
90. 3 30
84 21 35
72 1| 43
- 1: 26
—, 2 28j
— 2 16
Polizeiliche Bekanntmachung.
33) Ein Sacktuch, worin einiges Mehl gebunden, eine Pflug-Scharre und
ein bunter Arbcitsbeutel mit einem Sacktuch, sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 17. Zuni 1841,
Besondere Bekanntmachungen.
863) Alle, welche mit ihrer Schuldigkbit für am 25. und 31. März in den städtischen Waldungen ersteigtes Holz sich noch im Rückstände befinden, werden hierdurch aufgefordert, dieselbe in den nächsten 8 Tagen an die Stadtkasse zu
berichtigen, weil sonst gegen die Säumigen mit dem vorgeschriebenen Erecutionsverfahren vorgeschritten werden muß. Zn gleicher Weise wird an Bezahlung der Gelder für am 19. und 27. April ersteigle Baumaterialien von dem abgebrochenen, früher dem Gcmeinderath Burkhardt gehörig gewesenen Hause auf der Mäusburg, so-


