Ausgabe 
16.1.1841
 
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bezielt, worin dieselben ihre Forderungen vor­läufig anzumelden und die etwaigen Beweis­urkunden vorznlegen haben. Ausbleibende Gläu­biger werden als dem Beschlüsse der Mehrheit bei­tretend angesehen werden und dient zugleich zur Nachricht, daß dem Nehm Höxter vorläufig jede Disposition über sein Vermögen untersagt ist.

Kirchhain den 2. Januar 1841.

Kurfürstliches Justizamt.

S ch ü I e r.

vdt. Justi.

52) Eberhard Weller, an der Landstraße bei Wieseck wohnhaft, besitzt die nachfolgenden Grundstücke:

1) a^1831H 87 Ruth, oder 347 Klftr. in der Hausbach.

L 2) J** g89^ 82 Ruth, oder 294 lH Klftr.

Wiese in den Ochsenwicsen.

3) N' 645\6_ 46 Ruth, oder 157 Klft.

Wiese vor den Herrnwicsen.

Er will dieselben theils von seinen Eltern er­erbt, theis will er sie erkauft haben, kann sich aber darüber nicht genügend auswcisen.

Auf seinen Antrag bringt man dieses hiermit zur öffentliche» Kenntniß, und fordert alle die­jenigen, welche etwa Ansprüche an die gedachten Grundstücke haben könnten, auf, dieselben so ge­wiß innerhalb 4 Wochen von heute an dahier zu begründen, als sie sich sonst selbst die Nach­theile zuzuschreiben haben, die etwa aus der Nichtbeachtung dieser Aufforderung erwachsen kön­nen. Gießen den 8. Januar 1841.

Er. Hess. Landgericht das. P l o ch.

Besondere Bekanntmachungen.

20) Aufforderung

an die Schuldner der Großh. Hess. Pfand- und Leibaustalc zu Gießen.

Die Schuldner der hiesigen Pfandanstalt, de­ren Pfänder in den Monaten Juli, August, Sep­tember, October, November und Dezember 1840 verfallen sind, werden aufgefordert, solche bis zum 40. Februar entweder einzulösen oder zu prolongiren, als sonst deren Versteigerung am 11. März d. I. stattfinden soll.

Gießen den 5. Januar 1841.

Die Großh. Pfandhausverwaltunq. Bieler. Pfeil.

50) Es ist in neuester Zeit mehrmals vor­gekommen, daß junge Leute von hier, welchen durch eine Profession oder durch sonstige Verhält­

nisse das Mittel gegeben war, nicht nur für ihre laufenden Bedürfnisse zu sorgen, sondern auch noch etwas für den Fall der Roth aufzusparen, die Einweisung in das klinische Hospital dabier zum Zweck der Heilung von Nebeln, die sie sich iheil- weise durch eignes Verschulden zugezogen hatten, auf Kosten der Armenfonds in Anspruch nah­men. Obgleich nun damit eine Gesinnung und ein Verhalten an Den Tag gelegt wurde, das durchaus keine Unterstützung verdiente, so mochte bei der bekannten augenblicklichen Mittel­losigkeit der betreffenden Personen demohnacach- tet aus Gründen der Humanität ihre Aufnahme nicht verweigert werden. Da ich indesscn nicht geneigt bin, der Faulheit, dem Leichtsinn oder anderen, der Allgemeinheit schädlichen Neigungen damit Vorschub zu leisten, so finde ich mich im öffentlichen Interesse hierdurch zu der Erklärung aufgefordert, daß ich Einweisungen in das kli­nische Hospital in ähnlichen Fällen durchaus nicht mehr veranlassen werde, und dies um so we­niger, als sich hiesige Personen aus dem Hand­werkerstande durch einen geringen Beitrag in die Kasse des akademischen Hospitals die unentaelt- liche Aufnahme in diese Heilanstalt für den Fall einer Krankheit versichern können.

Gießen den 10. Januar 1841.

Der Bürgermeister S ch u e i d e r.

49) Höherem Auftrag zufolge bringe ich nachstehende Bestimmungen, unter denen im Kö­nigreich Baiern die Knnststraßen befahren wer­den dürfen, zur öffentlichen Kenntniß:

§ 4. Die Breite der Ladung auf Fracbl- wagen darf, mit Ausnahine der untheilba- ren Last, neun Fuß Bairisch nicht über» schreiten.

§. 18. Uebertrcter sollen polizeilich bc- »Üraft und überdies bis zur vorschrifts- mäßigen Einrichtung ihres Fuhrwerks an dem Wcikerfahren gebindert werden. "

Gießen den 13. Jan. 1841.

Der Großh. Bürgermeister Schneider.

56) Die Großherzoglichen Regierungsblätter für das laufende Jahr liegen, so wie sic erschei­nen, zur Einsicht der Stadtangehörigen auf dem Bureau des Unterzeichneten offen.

Gießen den 2. Januar 1841.

Der Großh. Bürgermeister Schneider.

Versteigerungen.

51) Die Anfuhr des Holzes aus dem Ma- gazin in die Realschule, für die Laternenanstalt dre Nachtwache, die Wegfuhr des Eises voy den