Änzeigetrtatt öer Stadt Giessen.
20. Samstag den 13. Mai 1.841*
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 15. biö 22. Mai 1841.
pf
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Fruchtpreise.
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Fleischpreise.
Pfund gutes Ochsenflcisch . . . „ Luhfleisch ...... h Rindfleisch.....
„ Kalbfleisch.....
auch.......
,, Schweinefleisch . . . . „ Hammelfleisch gemästet . „ Wurst von pur Schweinen , „ gemischte Wurst . . . .
„ Bratwiwst.....
„ Schwartemagen . . .
„ geräucherter Speck . . .
„ Schinken und Dörrfleisch .
,, Rindsfett......
,, Hammelsfett.....
„ Schweineschmalz, ausgelassenes . . . .
„ desgleichen, unausgelassen
fr.
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9
8
5
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9
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Anm. Sie Zu gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch vl>n derselben Gattung befiel)«, u. »war! aufioPfd.Fleischs nicht mebr als anderthalb Pfd.u.s. w. nach Proportion, welches aufl Pfd. nichtvollig 51 Loth ausmacht. Kopfe, Füße, Ge- > raub, wie auch die ganz blutigen und j mchtgemeßbaren Stücke vom Hals, find von der Zugabegänzlich ausgeschlossen.
1 Brodpreise.
i ~ Pf 27 Loth Qt. Roggenbrod ....
2 ff 17 n — n ,/
5 // *2 // — ff ft
22 Loth — Qt. gemischtes Brod.....’
7 " — // Wasserweck .......
6 " — " Milchbrod........
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier ....... auch........
1 Maas Doppelbier.........
Marktpreise.
1 Maas Milch ... ....
1 Pfund Butter . . '.....
auch.........
3 Handkäse..........
6 Eher .............
1 Pfund Waizenmchl .....
1 " grob geschälte Gerste.....'
1 " klein geschälte Gerste......
fr.
2
6
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2
1
1
4 6
7
6
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4 4
5
4
8
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G r ui ä 6
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
| Erbsen
Linsen
Darmstadt
das Malter
Pf. ; fl. i fr.
2001 — -
Pf | fl-1 fr.
Pf. fl. । fr.
— 4 20
Pf fl. i fr. Q
Pf. i fl. fr.
Pf. fl. fr.
Gießen
das Malter
200 8 25
200 5 45
165 4 *5
— 3 20
— 5 20
- 5 20
Marburg an
25. April
das Möt?
— 6’ 30
— 4i 50
— 3 40
> |5]
1 T
i .
Wetzlar am
i Mai
der Scheffel
90 3i 24
84 2| 39
72 1 46
- 1 27jj
-f 2 28j
— 1 2 16
Besondere Bekanntmachungen.
706) Dienstag den 25. d. M. ist die Musterung und Freitag den 28 d. M. die Loosziehung für die Conscriptionspflichtigen der Stadt Gießen.
Zur Musterung, sowie zum Loosen baden sie präcis 8 Uhr auf dem Nathbause sich, einzufinden.
Wer wegen eines Fehlers reclamiren roiU' welcher durch die Sinne nicht sogleich wahrzu- nehmen ist, hat sich^mit den im Gesetze vorgc- schriebcnen Zeugnissen zu versehen, und diese der
Recrutirungs - Eommission unsehlbar vorzulegen, weil später auf solche keine Rücksicht genommen wird.
Die Prüfung der Ercapitulanten wird den 25. Mai gleich nach beendigter Musterung, die Prüfung der Nichtercapitulanten aber den 29. #Rai, Morgens 8 Uhr, vorgenommen werden, wornach sich die Einstehcr A bemessen haben.
Gießen den 10. Mai 1841.
Der Bürgermeister Sch neider.


