Änzeigcsilalt
-er Ut a - t Giessen.
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Samstag -en 9. Octvber
1841.
Frucht- und Viclualicnprcise zu Gießen vom 9. bis 16. Oktober 1841.
Fleischpreise.
1 Pfund gutes Ochsenfleisch . . •
1 „ Äuhflelsch
1 „ Rindfleisch
1 „ Kalbfleisch ....
auch
1 „ Schweinefleisch ....
1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen ,
1 „ gemischte Wurst . . . .
1 „ Bratwurst.....
1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch .
1 „ Rindsfett......
1 „ Hammelsfctt
1 „ Schweineschmalz, ausgelas
senes
1 „ desgleichen, unausgelassen
10
8
7
8
10
8
12
8
15
16
20
16
18
13
20
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Anm. Die Zu gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehen, u. zwar aurioPfd. Fleisch nicht mehralsan. dcrthald'vfd.u.s. ro. nach Proportion,welches auf 1 Pfd. nichtvollig 5 Loth ausmacht. Kopfe, Fuße, Gc- raud. wie auch die ganz blutigen und nichtgenießbarcn Stücke vom Hals, sind vonder Zugabe gänrlich ausgeschlossen.
Brodpreise.
— Pf. 27 Loth • Qt. Roggenbrod . . . . 2 » 17 » — « " • • • •
5 n 2 " — " " ....
2o Loth — Qt. gemischtes Brod
6 « — ii Wasserweck
5 * — n Milchbrod
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier.......
auch
1 Maas Doppelbier
Marktpreise.
1 Maas Milch ..........
1 Pfund Butter..........
auch
3 Handkäse...........
5 Eper
1 Pfund Waizenmehl 1 n grob geschälte Gerste 1 « klein geschälte Gerste
kr. pf.
2 H
6 -
12 —
2 —
1 -
1 -
4
6
7
6
17
18
4
4
6
4
8
Frachtpreise
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. kr.
Pf. fl- ' kr.
Pf fl. ! kr.
Pf. 1 fl-1 kr.
Pf. fl- kr.
- 4- 30
— 2: 12
— i —— i —
— — -
200 5 50
165 31 30
- 2 30
—1 5 20
- 5 52
— —! —
— —. —
— —: —
<— — 1 -
— -— —
- 41 30
— 31 —
— 2 —
—! — ~
— 7 —
84 2131$
72 1(27$
— 1 10
—; —1 —
Städte
Gcmäs
Waizen
Darmstadt ....
Gießen......
Marburg am 26. Scptbr.
Wetzlar am 2. October
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
Pf. ; fl. | kr. 200) - - 200 j 101 -
-F 8' 40
901 4l 28
Polizeiliche Bekanntmachungen.
44) Unter Bezugnahme auf die, das Halten der Tauben sich beziehende Verordnung vom 26. Juli 1809, werden, wegen eingetretener Saatzeit, alle hiesige Einwohner, welche Tauben besitzen, hierdurch aufqefordert, solche von Montag, dem 11. Oktober bis Montag den 8. November d. I., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 5 fl., in den Schlägen einzuhalten.
Gießen am 7. October 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath das.
K. C. Knorr.
45) Ein Kindersäbel und Pistölchen, sowie
mehrere Zeichnungen
sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.
Gießen am 7. October 1841.


