Ausgabe 
9.10.1841
 
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Änzeigcsilalt

-er Ut a - t Giessen.

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Samstag -en 9. Octvber

1841.

Frucht- und Viclualicnprcise zu Gießen vom 9. bis 16. Oktober 1841.

Fleischpreise.

1 Pfund gutes Ochsenfleisch . .

1 Äuhflelsch

1 Rindfleisch

1 Kalbfleisch ....

auch

1 Schweinefleisch ....

1 Hammelfleisch gemästet .

1 Wurst von pur Schweinen ,

1 gemischte Wurst . . . .

1 Bratwurst.....

1 Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . . .

1 Schinken und Dörrfleisch .

1 Rindsfett......

1 Hammelsfctt

1 Schweineschmalz, ausgelas­

senes

1 desgleichen, unausgelassen

10

8

7

8

10

8

12

8

15

16

20

16

18

13

20

18

-!

2

2

Anm. Die Zu gaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von der­selben Gattung bestehen, u. zwar aurioPfd. Fleisch nicht mehralsan. dcrthald'vfd.u.s. ro. nach Propor­tion,welches auf 1 Pfd. nichtvollig 5 Loth ausmacht. Kopfe, Fuße, Gc- raud. wie auch die ganz blutigen und nichtgenießbarcn Stücke vom Hals, sind vonder Zu­gabe gänrlich aus­geschlossen.

Brodpreise.

Pf. 27 Loth Qt. Roggenbrod . . . . 2 » 17 » « "

5 n 2 " " " ....

2o Loth Qt. gemischtes Brod

6 « ii Wasserweck

5 * n Milchbrod

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier.......

auch

1 Maas Doppelbier

Marktpreise.

1 Maas Milch ..........

1 Pfund Butter..........

auch

3 Handkäse...........

5 Eper

1 Pfund Waizenmehl 1 n grob geschälte Gerste 1 « klein geschälte Gerste

kr. pf.

2 H

6 -

12

2

1 -

1 -

4

6

7

6

17

18

4

4

6

4

8

Frachtpreise

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. kr.

Pf. fl- ' kr.

Pf fl. ! kr.

Pf. 1 fl-1 kr.

Pf. fl- kr.

- 4- 30

2: 12

i i

-

200 5 50

165 31 30

- 2 30

1 5 20

- 5 52

!

.

:

< 1 -

-

- 41 30

31

2

! ~

7

84 2131$

72 1(27$

1 10

;1

Städte

Gcmäs

Waizen

Darmstadt ....

Gießen......

Marburg am 26. Scptbr.

Wetzlar am 2. October

das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel

Pf. ; fl. | kr. 200) - - 200 j 101 -

-F 8' 40

901 4l 28

Polizeiliche Bekanntmachungen.

44) Unter Bezugnahme auf die, das Halten der Tauben sich beziehende Verordnung vom 26. Juli 1809, werden, wegen eingetretener Saatzeit, alle hiesige Einwohner, welche Tauben be­sitzen, hierdurch aufqefordert, solche von Montag, dem 11. Oktober bis Montag den 8. November d. I., bei Vermeidung der gesetzlichen Strafe von 5 fl., in den Schlägen einzuhalten.

Gießen am 7. October 1841. Der Großh. Hess. Kreisrath das.

K. C. Knorr.

45) Ein Kindersäbel und Pistölchen, sowie

mehrere Zeichnungen

sind gefunden und auf Gr. Polizeibüreau dahier abgegeben worden.

Gießen am 7. October 1841.