Ausgabe 
7.8.1841
 
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eilten zu 12 fl., einen zu 10 fl., einen zu 8 fl., zwei zu 6 fl. und vier zu 5 fl.

Solchen, denen wegen starker Concurrenz keine Preiße mehr zuerkannt werden können, wird, wenn ste zwei Stunden und weiter hergekommeu sind, eine Wegentschädigung zugestchert, bestehend: für ältere Bullen in 24 fr., und für junge Bul­len und Rinder in 12 fr. für jede Stunde der Entfernung, jedoch mit der ausdrücklichen Bedin­gung, daß das betreffende Stück jedenfalls häkle preißwürdig fein müssen.

Die sonstigen Bestimmungen sind:

1) Die Musterung des Viehes beginnt jedesmal um 8 Uhr Morgens und es haben die Preis­bewerber Bescheinigungen ihres Ortsvorstan­des beizubringen, worin bezeugt ist, daß solche zur Zucht verwendet werden, sich hierbei brauchbar erwiesen und in früheren Jahren feine Prämien erhalten haben; in Bezug auf die jungen Bullen, daß sie seit | Jahr dem Besitzer eigenthümlich gehören; in Bezug'auf die Rinder, daß sie vom Eigenthümer selbst gezogen worden sind.

2) Gemeinden, welche in früheren Jahren schon Preiße für ihre Faselochsen erhielten, können nur dann Prämien erhalten, wenn sie im vorigen Jahre keine erhielten oder wenn der neu vorgeführte Bullen in eine höhere Claffe, als die des vorigen Jahres, gesetzt werden kann.

A) Die älteren Bullen müssen wohl gefesselt und mit gehöriger Vorsicht vorgeführt werden.

4) Die Concurrenz auf den Stationen ist an feilte Kreis- oder Bezirksabtheilung gebunden.

Gleichzeitig mit dem vorstehend bemerkten wer, den auch die für das Jahr 1840 vom Ausschüsse zuerkannteu Preiße für zweckmäßige Einrichtung von Dungstätten und für Wiesenverbesserungen, öffentlich feierlich den Preißträgern ausgehändigt, und es werden demzufolge dieselben eingeladen, sich zu dem Ende auf der ihnen zunächst gelegenen Station, Morgens 10 Uhr, einzufinden.

Ich bringe dieses in höherem Auftrage zur Kenntniß des hiesigen Publikums und lade dasselbe hiermit ein, zur Verschönerung und Erhöhung des hiesigen Festes, durch The,l- nahme an solchem, thättg beantragen.

Gießen den 29. Juli 1841.

Der Bürgermeister Schneider.

1109) Tie unten bemerkten städtischen Gelder sind in den nächsten 8 Tagen an die Stadtkasse zu berichtigen, nämlich:

1) Schulgelder von der Realschule und den Stadtschulen, für das 2te Quartal d. I.;

2) Holzsteiggelber von den am 22. April, 7., 17. und 21. Mai in den Stadtwaldungen abgehalkenen Versteigerungen, und

3) Commünalsteuern, in fowcit sie fällig ge­wesen sind.

Gießen am 5. August 1841.

Der Stadtrechner R e r n.

ioo5) Verlegung des Schotter Sommermarktes.

Der in dem Großherzogl. Hess. Landkalender irrthümlich auf den 17. und 18. August einge­tragene Schotter-Sommer mar ft soll, nach eingelangter höherer Genehmigung, 8 Tage früher, nämlich:

Dienstag den 10. August, Viehmarkt,

Mittwoch den 11. August, Krämermarft, abgehalten werden, welches man mit dem An- fügen zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß der gewöhnliche Vormarkt Tags zuvor Statt findet.

Schotten den 10. Juli 1841.

Der Großh. Bürgermeister K r o m m.

Versteigerungen.

1072) Auf freiwilliges Ansuchen des Wilhelm und Philipp Mai dahier, soll deren Hosraithe nebst Hausgarten in der Mühlgasse:

1) 46,1 Klfkr. ob. 13,10 Ruth. Vorderhaus, 2) 46,1 Klfkr. ober 13,10 Ruth. Hinter­

haus nebst Scheuer unb Stall,

Montag ben 9. August d. I., Nachmittags 2 Uhr,

auf bahiesigem Nakhhause im Ganzen versteigert werden. Gießen den 19. Juli 1841.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

984) Die zu dem Nachlasse der Georg Keller'» Eheleute zu Lollar gehörige sogenannte Holrmühle bei Lollar:

iVz H "2 Klstr.,

bestehend aus dem Wohnhause, dem Mnhlbcm, einer Scheuer, dem Viehstalle für Rindvieh, dem Schweinstalle, der Schlagmühle mit dem Back­haus, einem Bienenhaus und. dem Grund und Boden dieser Gebäude, die dazu gehörigen Muhl- geräkhschaftew, sodann folgende, um diese Mühle herum liegende Grundstücke, Baumstücke, Garten unb Wiesen, als: