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Besondere Bekanntmachungen.
1560) Die Erhebung der Domanial-Ge- fälle vom Jahre 1841, bei dem Rentamte Gießen betreff.
Mit dem 11. dieses Monats werden alle Schul- diakeiten auf Domanial - Gefälle vom Jahre 1841 ohne Unterschied fällig, worauf man die betreffenden Schuldner unter dem Bemerken aufmerksam macht, daß zur Erhebung der Zinsen und Dächte, in so weit dieselben noch nicht in der Ablösung begriffen sind, besondere Erhebungs- Termine anberaumt werden, und namentlich dergleichen auf Gießer Gemarkung ruhende Abgaben vorerst nicht angenommen werden können, da noch nicht definitiv entschieden ist, ob für dieselben mit diesem Jahre die Ablösungs-Periode beginnen kann, oder nicht.
Gießen den 6. November 1841.
Ter Großh. Rentamtmann Schneider.
bemerkten, den Erben der Bauinspector MagnuS Christian Ferbers Wittwe dahier zustehenden Immobilien, alS:
1) 31 Klftr. Haus mit Hofraum, Hinterbau und Stall, auf dem Marktplatz, neben Kaufmann Ch. G. Tasche und Weinwirth L. Th. Fclsing gelegen, welches zum Betriebe eines jeden bürgerlichen Geschäfts geeignet ist und unter andern Bequemlichkeiten zwei geräumige Keller, eine Pumpe und Waschkessel in der Küche enthält, giebt 3 kr. lj pf. Zins der Stadt;
2) 1074 Klftr. Acker links am Krofdorfer Weg, 2r. Classe, zehntbar;
' 3) H4 Klftr. Wiese in der Stephansmark, 3r. Elasse, zehntfrei, giebt 7 Alb. 7 pf. Zins dem Kasten, 1 Alb. 2 pf. Zins der Superintendur;
4) 411 Klftr. Wiese über dem Steinweg, 2t. Classe, zehntfrei,
1549) Zur Lieferung von 102 Ellen haltbarem grauem Tuche zu 2 Ellen Breite, für Bedürfnisse der Stadt Gießen, im Preiße zu 1 fl. 50 kr, per Elle, wird hiermit Concurrenz in der Weise eröffnet, daß die Tuchproben von den Lieferungslustigen bis zum 9. November auf dem bürgermeisterliche» Geschäftslocale abzugebeu sind.
Gießen den 1. November 1841, Der Bürgermeister Schneider.
1548) Diejenigen, welche
1) die ständige Abgabe von den zur lebenslänglichen Benutzung hingegebenen Trieb- und Wiesenvierteln und
2) Steiggelder für Gras aus den städtischen Walpschneißen verschulden, werden hierdurch aufgefordert, diese Gelder innerhalb 8 Tagen an die Stadtkasse zu berichtigen.
Zugleich mache ich darauf aufmerksam, daß a) die Bestandgelder von geliehenen städtischen
Triebvierteln und sonstigen Grundstücken, und I,) die Steiggelder für Heu- und Grummctgras von den städtischen Wiesen,—
auf Martinitag zur Zahlung fällig werden, und diese Gelder daher ebenfalls binnen 8 Tagen, vom 11. dieses Monats an gerechnet, an die Stadtkaffe zu bezahlen sind.
Gießen den 5. November 1841.
Der Stadtrechner
N e r n.
Versteigerungen.
1528) Mittwoch den 10. November d. Z., Nachmittags um 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Rathhause, auf freiwilliges Nachsuchen die nach-
öffentlich an den Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, versteigert werden.
Gießen den 25. Oktober 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m P e r t.
1421) Montag den 8. November d. J„ Nachmittags 2 Uhr, soll das zum Nachlaß der Wittwe des Bürgers und Häfners Johannes Faber dahier gehörige Wohnhaus, als:
38 Klftr. oder 11 Ruth. Haus mit Hofraum in der Hintergasse,
öffentlich an den Meistbietenden, unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen, erb- vertheilungshalbcr, versteigert werden.
Gießen den, 7. Oktober 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht.
Müller. L i m p e r t,
1568) Mittwoch den 10. November d. I, Nachmittags um 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Nathhause verschiedene Kleidungsstücke, insbesondere ein blauer Tuchmantel, sodann Leibgeräthe und andere Effecten, öffentlich meistbietend versteigert werden.
Gießen den 3. November 1841.
Großh. Hess. Stadtgericht.
M alle r.
1569) Montag den 22. November d. I., Nachmittags um 2 Uhr, sollen auf Ansuchen des Philipp Balth. Debus dahier, folgende, demselben gehörige Immobilien, als:
249 Klftr. Garten auf dem Nahrungsberg;
232 Klftr. Garten daselbst;
144 Klftr. Garten links der Chaussee;


