182
«)
b) c)
bte ersten Grunde der Buchstaben-Rechnung, soweit dieselben den Schüler befähigen, leichte mathematische Formeln zu verstehen, abzuleiten und die Rechnung nach solchen auszuführeu die Lehre von den Potenzen und Wurzeln des 2ten und 3ten Grades,
die Lehre von den einfachen und zusammengesetzten, directen und indirekten Verhältnissen und Proportionen und den darauf beruhenden Rechnungs-Regeln,
st) die Anwendung aller dieser Lchrgegenstäude mittelst einer reichen Auswahl von Beispielen, welche praktischen Werth für Geschäfts-Leute haben, begleitet mit Aufstellung von Tabelle» und Handwerker-Rechnungen.
§. 4.
. . Aus der Geometrie werden diejenigen Sätze auögewählt, welche den Schüler befähigen, die in dem Geschaftslebcn der Handwerker vorkommenden geometrischen Zeichnungen nnd Berechnungen von Raumgroßen mit dem Bewußtsein der Nichtigkeit derselben auszuführen. Die Lehren von dem Flächeninhalt der gradlinigten Figuren und des Kreises, von dem kubischen Inhalt der Prismen, der Cylinder, der Pyramiden und Kegel, sowie der Kugel, werden vorzugsweise zwar einfach, je, doch möglichst vollständig dargestellt und begründet, auch deren Anwendung auf das Geschäftsleben mittelst Aufgaben aus allen Fächern der Bauhandwerker rc., in Verbindung mit den Resultaten auS den Lehren der Arithmetik, soweit durchgeführt, daß der Schüler nach einer vorliegenden Zeichnung nne richtige Kosten-Berechnung über ein Gebäude, üherhaupt aber vorkommende, auf geometrischen Grundsätzen beruhende Berechnungen selbstständig auszuführen im Stande ist.
, §- 5.
Die Unterrichtsstunden sind vorläufig auf Mittwoch und Freitag, Abends von 7 — 9 Uhr "Ud Sonntags, im Sommer, Morgens von 7—9 Uhr, im Winter, Nachmittags von 3—5 Uhr bestimmt.
... §• 6.
. , ^cr Unterricht beginnt mit dem 16. Juni d. I.— Anmeldungen zur Aufnahme können bis zu diesem Zeitpunkte bei dem Bereinsmitgliede, Großh. Hofgerichts-Botenmeister Barth, an Sonntagen frühe vor 9 Uhr geschehen und weitere Miithcilungen entgegen genommen werden.
Gießen den 24. Mai 1841.
Der Vorstand der Localsection das.
Bekanntmachung.
-m-r ÄÄ !"m 3»«f
3-""«--',»-- umwi, ri„?ÄSÄte IX™ e, 5 aufhaltenden e,nbe,m.schen und fremden Gesellen und Lehrlingen Lie Geleqenhest darbietet üch
außcrbalb der Zeit ihrer gewobnlichen Arbeitsstunden die zu ihrem Geü-bäkte
demnächstigen Meister-Gramen nothwendigen Kenntnisse in der Arithmesi/und K».»,? zu einem Anwendungen auf das Geschäftsleben zu erwerben Arithmetik und Geometrie m.t deren
stimmungen:"""'"^' "krsügte Ausführung dieses Beschlusses veranlaßt zu folgenden näheren Be-
§. L
D-e Aufnahme eines Schülers kann erst nach erfolgter Confirmation desselben stattfinden und wird >m Übrigen keiner Classe junger Leute versagt. 1 ' "cen unp
§. 2.
»kalte»bcr Mathematik, welche Gegenstand des Unterrichts der erwähnten Schule sind, erhalten eine solche Begründung, daß sie an und für sich sowohl als auch in ihrem Zusammenbanae Mit Klarheit von dem Verstände aufgefaßt werden können. ° 10 U nmcnhange
. Unterricht beginnt daher zwar mit den ersten Anfangs-Gründen der Zablenrechnuna - £lir iben eiycIfnen. ®*“Icr um so erfolgreicher sein, jemehr Fertigkeit im praktischen Gründ" unterzieht. ^"knahme bereits besitzt und je eifriger er sich der Erlernung de/slnfaligs-
§. 3.
« Species in ganzen Zahlen und Brüchen, namentlich auch in den Decimal.
Brüchen mit uibegnffder Lehre von den Eigenschaften der Zahlen, soweit diese zu den beabsichtigte» Zwecken erfordert wird, bildet das Folgende Gegenstand des arithmetischen Unterrichts: t


