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den können, weil dessen dermaliger Aufenthalts­ort nicht zu ermitteln steht, Kläger auch am ben- tigen Tage auf den Grund einer beigebrachten Bescheinigung, wonach Verklagter an seinem Wohn­ort weder bewegliches noch unbewegliches Ver­mögen besitzt, gebeten hat, eine Darlcheusforde- rung desselben im Betrage von 100 Ntblr. an Jacob Schmidt zu Gittersdorf mit Arrest zu be­stricken, so wird dem Verklagten der vorstehende Bescheid hiermit eröffnet, und demselben bekannt gemacht, daß durch Verfügung vom heutigen Tage die angegebene Darlehnsfordcruug bis zum Be­trage von 40 Rthlr. seiner Befuguiß, darüber zu verfügen, somit auch Zahlungen darauf zu empfan­gen bis auf weitere 'Anordnung des Gerichts entzogen, und Termin zur Rechtfertigung dieses Arrestes bei dem Rechtsuachtkeile, daß der Arrest wieder aufgehoben, beziehungsweise für gerechtfer­tigt angenommen wird, auf den 31. August d. I. anberaumt worden ist, wozu Verklagter hierdurch vorgeladen wird.

Hersfeld, am 13. Juni 1841. >

Knrsarstl. Landgericht Schindler.

Vdt. Pfaff.

9'34) Der Ortsbürger Anton Müller zu Dornholzhausen, Königlich Preußischen Ju­stizamts Atzbach, von Langgöns gebürtig, hat nachstehende, ihm nach dem betreffende» Grund­buch zustehende, in Langgöuser Gemarkung gele­gene Güterstücke, als:

Bas- u. Nr. alt neu

12os 56§ Klftr. Wiese im Neuroth über dem Leihgesterner Fußweg, 4f3 3i§2 65A Klftr. Wiese, stößt auf die Ficht- weilte;

3^6 28z Klftr. Wiese in der Mvckenstruth; 13246 36| Klftr. Wiese in der Beun;

33/6 24| Klftr. Wiese daselbstz

34|7 56J Klftr. Wiese links dem Hceg- . graben,

veräußert, kann aber sein Eigenthum durch ge­nügende Urkunden rechtlich nicht begründen.

Es werden daher Alle, welche an oben 'ge­nannte Grundstücke Elgeuthums» oder sonstige Ansprüche bilden zu können glauben, aufgeforderr, solche sogewiß bis zum 16. August d. I. da­hier anzuzeigen und zu begründen, als sonst nach Ablauf biefer Frist das Eigenthum des Anton Müller an den in Rede stehenden Grundstücken unbedingt angenommen und der Kaufbrief sofort gerichtlich bestätigt werden wird.

Gießen den 22. Juni 4841.

Großh. Hess. Stadtgericht.

M v. • l e r. ' > m p e r t.

Besondere Bekanntmachungen.

934) Die Versteigerung des Heugrases von den herrschaftlichen Wiesen im Rentamte Gießen pro 1841, nun das Einerndren des Heues betreffend.

Das Heugras "ist innhaltlich aller Protokolle, unter der Bedingung versteigert worden, daß das Heu innerhalb 14 Tagen cmgcerndtct sein müsse.

Diese Fristen würden sich hiernach endigen: für die Wiesen in Königsberger und Dau- bringer Gemarkung, am 30. Juni;

in Gießer und Wiesecker Gemarkung, am 5. Juli;

in Leihgesterner, Schiffenberger, Watzen- borner Gemarkung und dem Herrn>oaIde, am 7. Juli.

In Berücksichtigung jedoch, daß erst am 27. dieses Monats gutes Wetter cingetreten ist, wird der Termin, bis zu welchem das Heu von den herrschaftlichen Wiesen weggebracht sein muß, bis zum 9. Juli einschließlich, für alle Gemarkungen, hiermit erstreckt.

Alles Gras, welches aber am 8. Juli Abends, nicht abgeerndtet ist, wird am 10., auf Anord­nung des Rentamts gemäht und das Heu unter den im §. 2 der Versteigerungsbedingungen vor- geschriebenen Formalitäten, auf Rechnung des Steigerers geerndtet und vcrwerthet.

Diese Maasregel wird pünktlich ausgeführt werden, da sie neben dem Interesse der Großh. Domäncn-Vexwaltung, bezüglich der Grnmmet- Exndte, auch im Interesse der Gcsammtheit iioth- wendig erscheint, indem ein etwaiger Zuwackrs an dem Heugras gegen den Vortheil nicht in Betracht kommen kann, welcher durch rasche Ab- eoudtung desselben, hinsichtlich der Entwicklung des Grummetgrases, bei der so überaus günsti­gen Witterung, zu erzielen steht.

Wegen e-nes, nach §. 8 der Verkaufsbedin­gungen , etwa in Anspruch genommen werdenden Erlasses, bleiben übrigens die ursprünglich ge­setzten Termine als Norm bestehen.

Gießen den 30. Juyi 1841.

Der. Großh. Nentamtmann Schneider.

860) Aufforderung

<m die Schuldner der Pfand-Anstalt z u Gieß en.

Die Schuldner der hiesigen PfandarrstM deren Pfänder in den Monaten Januar, Februar, März, April, Mai und Juni 1841 verfallen sind, werden aufgefordert, dieselben' Ä8 zum 15. Inst