4Kalbsfüße, wie t/a Pf- Kalbfleisch, zu4fr. verkauft werden solle; dahero die Mezgrr bei Vermeidung harter Strafe sich darnach zu achten, und diese vorgeschrieben- Preise nach Verhältnis der jedesmaligen Fleische Schatzung genau zu befolgen haben. Gies­sen den 2?ten Jänner 1798.

Fürstl. Hess. Polizei-Deputation daseldsten.

2) Nachdem? bestimmt worden, daß künftighin die Milchdrode dergestalt Nach der Back - Probe gebacken werden sollen, daß vor 1 Fr. Milchbred ein Lot!) weniger, als vor 1 fr. Wasserweck wiege, so wird der Beckerzunft dieses hiermit bekannt gemacht, um sich genau darnach zu achten, und der gegenwärtigere Probe zufolge vor 1 fr. Mi'ch- brod zu 5 roth zu verbacken; wobei zugleich bei Vermeidung scharfer Ahndung verord­net wird, daß kein Weißbrod zu 2 fr. sondern alle Sorten zu 1 fr. verbacken und derjenige, so dagegen hairdeln wird, zur Strafe gezogen werden solle. Giessen den 27ten Jänner 1798.

Fürstl. Hess Polizei-Deputation daselbsten.

3) Da die Anzeige geschehen, daß so schlechte Milch allhier verkaufet werde, so wird hiermit bekannt gemacht, daß derje­nige, so Mi ch mit Wasser vermischt ver­kaufen wird, in Zehen Reichsthaler Strafe im Brtrettungsfall genommen werden soll; und weil auch dermalen der Preis der But­ler gefallen, und kein Mangel an Kälbern ist , mithin auch der bisherige Müchp-eis nicht bestehen kann, fo haben die Milch- Verkauff-re, obgleich der Verkauf der Milch überhaupt keinem Zwang unterwor­fen, dennoch die Maas dermalen nicht hö­her als zu acht Kreuzer bei oben erwähn­ter Strafe zu verkaufen. Giessen den L7ten Jänner 1798.

Fürstl. Hess. Polizei.'Deputation vaftlbstcn.

Bekanntmachung von verschiedene» Sachen.

1) Es ist fürgekommen, daß von den Buben hiesiger Stadt bis daher theils durcy Muthwillen, theils durch das Spielen vor der Stadtkirche, an den Fenstern der Kirche durch Einwerfungder Scheiben vie­ler frevel verübt worden ; da nun diesem Unwesen nicht langer nachgesehen werden kann, so werden hierdurch die Ellern öf­fentlich erinnert, ihre Kinder von diesen Frevelii zuruckzuhalten und zu warnen, in- deme hinführv bic)eniqe Kinder, welche flch eines solchen Frevels schuldig machen, nicht allem hart gezüchtiget, sondern auch die Eitern zu Vergütung des Schadens sogleich angehallen werden sollen. Giessen den 29ren Jänner 1798-

Fürstl. Hi-ss Oberamt allda.

2> Folgende Gütherstücke sind frei­willig zu verkaufen:

i) 11/2 Morg. 17 9vut Garten aufdem 3<aheungsberg, mit einer grosen Reihe Zwetschenbaume, neben Hrn. Joh. Daniel Dlohren Wittib gelegen. .

,2) lgRüt. Grablaud mit 6 Zwetsch-n- baumen, am Fürstenb'runnen, an Frau Geh, Rath Molendeck- Acker stoßend.

3) 1 Morgen Acker und t/4 Wiesen eben- daselbst, 11/2 Viertel mit Wintersaamen auogesaet.

4) Ein darneben liegender 1 Morgen Acker urld j/4 Wiese, mit Waizen ausge-

S1 dito eben dabei 1 1/4Morgen Wiese worauf 1 Lappen Grabland ist.

6) Ferner daselbst 1 l/4 Morgen Wiese, worauf der Fürstenbrunnen ist.

7) 1 1/2Morg. 2/Rut. laSch. Wiese, mit einem Teich, neben Frau Geh. Rach Molen-