Ausgabe 
29.5.1796
 
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Nachricht.

1) Da die höchste gnädigste Verordn ttung eingelangt ist, daß keine kaiserliche Deserteur in hiesiger Stadt verheimlichet werden , und wenn sich deren einfchleichen sollten, es sogleich bei Fürst!. Oberamt zu melden seye, so wird solches mit dem An- Hang hierdurch öffentlich bekannt gemacht, Haß derjenige Unterthan, welcher emtm kaiserlichen Soldaten jur Desertion Anlei­tung und Vorschub leisten werde, auf -Entdecken mit der empfindlichsten LeibeS- strafe belegt werden solle. Giesen den 26. Mai 1796.

Bürgermeister und Rath das.

2) Von den im Feld stehenden Fürst!. Truppen sind feit ihrem neulichen Auf­bruch mehrere Leute pflichtvergeffenerweise desertiret. Da nun zu vermuthen ist, daß dieselbe zum theil sich in ihren Heimaten oder an andern Orten im Land aufhalten; so wird auf höchsten gnädigsten Befehl hierdurch bekannt gemacht, daß keine Sol­daten vom Leibregiment, vom 2ten Gre- itadierbataillon, vom 2ten Bataillon Land­graf und rsten Bataillon Erbprinz allhier heimlich geduldet werden sollen, und wenn deren betretten werden, solche sogleich an* guhalten und zum Fürst!- Oberamt zu brin­gen sind; wobei weiter anaefügt wird, daß derjenige, welcher einen Deserteur beher­bergt, ohnfehlbar mit Zuchthausstrafe be­legt werden, derjenige hingegen, welcher «inen Deserteur entdeckt und veranlaßt, daß man duffen habhaft werde, eine Belohnung von z Rtlllr., wenn die Verhaflnehmung innerhalb des Landes geschiehct, von 10 Rlhkr. aber, wenn sie ausserhalb Landes geschiehst, erhallen solle. Giesen, den Löten Mai 1796.

Bürgermeister und Rath das.

EdEralvorlavunA

NachdiMre Konrad Ludwig von Kirch- g.öns vok mehrkrry Jahren alss Schreiner»

Pursche von da weg - und auf die Wan­derschaft gegangen, bei der Vorladung sämtlicher abwesenden jungen Pursche des dahiesigen Fürsts. Amts aber von dem ein­schlägigen-Orts Vorstand übersehen wor. den, derselbe jedoch vorliegender hoher Vor. schrift zufolge, in sein Vaterland zurück zu kehren aufgefordert werden soll; so wird derselbe edictaliter hiermit vorgrla- den, um innerhalb 6 Wochen sich so gewiß bei dahiesig Fürsts. Amt zu sistiren, als ansonsten nach Massgabe der vorliegen­den höchsten Verordnungen gegen ihn vor. gegangen werden wird. ' Signatum Lang­göns am gren Mai 1796.

Fürst!. Hess Iustizamt das. C. G. v. Zangen.

Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.

1) Da es nothigl ist, daß noch einige Feld - besonders aber Garten - Schützen angenommen und bestellet werden, so wird dieses hiermit öffentlich bekannt gemacht, damit diejenige, welche einen solchen Dienst anzunehmen Willens sind, bei Fürst!. Po- lizeideputation allhier sich anmelden, und die weitere Bedingungen vernehmen kön­nen. Giesen den 2i.Mai 1796.

Fürstl. Hess. Polizeideputation daselbst.

2) Es ist die beschwerende Anzeige ge­schehen, daß in den Hauegärten, beson- Verein denen, so an den Vestungswall anstoßen, verschiedene Frevel verüvelwor­den , wie dann erst vor wenigen Tagender Frau Obristin v Glöckner ein beträchtlicher Schaden in ihrem Hausgarten zugefügt worden ist. Demjenigen, welcher von die­sem oder auch von andern in den Haus­gärten verübt gewordenen Freveln einige Anzeige zu thun im Stande ist, wird hier- mit yebst Verschweigung seines Namens

eins