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für Erhängte oder Erwürgte.
Ver folg.
3) Die große Drosselader am Hülfe, oder eine Ader ant Arme, muß sogleich geöfnet, und auf roUnzenBlut, oder 3 Tbeeköpfchen voll, weggelassen werden. Eine reichlichere Aderlaß würde schädlich seyn, und eö ist besser, sie im Verfolge der Cur noch einmal zu wiederholen.
4) Flieset das Blut Nicht, so wirb der ganze Körper, vornemlich aber der Hals und daS Gesichte, mit warmen, oder auch in warmen Essig getauchten Tüchern gerieben. Auch können Serviet, ten in warmes mit Essig gemischtes Was» sereingetaucht, wohl ausgewunden, und um den Kopf und Hals geschlagen werben; die Hände, den Rükgrad und die Füße reibe man ebenfabö mit Tüchern oder Bürsten.
5) Das Einblafen der kuft in die Lungen ist auch nützlich, jrdochmußman damit sehr behutsam zu Werke gehen, und dieselbe ja nicht zu stark, sondern ganz langsam und behende einblasen. Die Lungen sind gewöhnlich voll von Blut, daher denn eine zu starke und schnelle Ausdehnung derselben garlrichteineZer, sprengung der Blutgefäße bewirken könnte ; auch sind Tabaksklystier« hier sehr nöthig. Wle man sowohl damit, . als auch mit dem Etnblasen der Luft, ver, - fahren müsse, ist bei dem Hülfsmittel für Ertrunkene Nk.4. und 5. angezeigt worden.
Der Schlus im nächsten Stück.
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
l) Das freyadelich von Baumba, .ebifchr Guth zu Gemünden an der Wohre, die Burg genannt, soll gegen einen bil,
ligen Pfacht an Gelb oder Früchten auf a. 6. oder 9 Jahre zu Petritag dieses Jahrs verpachtet werden. Neben der separaten Pfachters Wohnung sind auch hinlänglich« ökonomische Gebäude vor, Händen. Das Guth bestehet aus zFel, dern, jedes zu zo Marburger Mött Aus« saat, 20 vierspännigen Wagen Heu, halb soviel Grummet, hinlänglichen Gemüß Obst u. Grasgarten, sodann einem Frucht und Treßeney Zehenden. In Gemünden selbst oder zu Marburg bei dem Hrn. Land» rath von Baumbach können die nähern Pfachtbedingungen erfahren werden.
2) Unterzeichnete ist gesonnen, nach, benahmt« eigenthümliche Gütherstücke, als: -
r. einen Garten vor'm Neustädter Tbor, zwischen dem Wallpförter und Neustädter Schoor - Weg gelegen , i Morgen Wiesen und 1/2 Morgen Grabland baltend — sodann
ii eine Wiese am Kleinlindener sogenannten Mittel-Weg gelegen, «inen Morgen haltend,
auf zJahre, nemlich von ao. 1795. an bis Ende 1798. zu verleihen; Liebhaber werden dahero ersucht, sich in der Ei, genrhümer Behausung dahier in den Neuen Bäuen, dieses Pfachkö halben ein» zufinden, die nähere Bedingungen zu Vernehmen, und sich sodann auf den 24ken dieses des Zuschlags zu gewärtl, gen. Gießen den 2ten Februar 1795.
Susanns, des verstorbenen Oeko, nomus Handwerks hinterblie» bene Wittwe das.
Be» Ausgebern dieses sind folgende neue Bücher zu hadrn:
Bodmanns äusseres oder nachbarliches Territorialverhältnis des Abzugs und Nachsteuerrechts, 8. Frankfurt. An» dreä 1 fl.
Dar-


