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Anweisung, wie man alte verblichene Schrift wieder leserlich machen kan.
Ist eS unlaugdar, baß sich sm menschlichen Leben Falle ereignen können, wo bie ganze zei'liche Glückseligkeit oder Unglücksrligkeit von einer leserlichen oder unleserlichen alten Urkunde abbangen kan; so werden wir nichts unnützes un» rernehmen, wenn wir einen gewissen Saft beschreiben, mit welchem man alte Schriften, deren Buchstaben sehr verbli» rhen aussehen, und unleserlich sind, roie» der aufhellen kan. Die Entdeckung die» frs Geheimnisses soll von einem gelehr» ten Benedictiner, welcher sich der be» schwerlichen Arbeit, alle Urkunden in Ordnung zu dringen, undzu untersuchen, gewidmet hatte, Herrichten.
Die Art der Verfertigung dieses Li» quors ist folgende'. Man nimmt euren neuen, verglafurten, irdenen Topf, wor- ein ohngefähk brey Schoppen pariser Maases, gehen. Darein thut man drey kleine mit einer Menge weiser Zwiebeln gröblich zerstossene Gallapfel, nachdem man vorher von den Zwiebeln nicht nur ihre äusserste Gchaalen, sondern auch das äusserste Fleisch, welches unmillel» dar.mit der Haut bedeckt ist, adgenom» men hat. Die auf solche Art geschälten Zwiebeln werden in ganz dünneSchnitte zertheilt. Man füllet ohngefähk drey Viertel des Topfes damit an, undgirßt recht reines gemeines Wasser, bis oben an den Rand, darauf. Dieses laßt man zusammen anderthalb Stunden lang bey gelindem Feuer kochen. Aisdean läßt man den Liquor durch ein feines leinenes Tuch laufen, und pressek'dabey dieZwie. dein ein wenig, damit der S^fk aus den- seiden recht herauskomme. Nachdem der Liquor durchaus klar zu werden angefan»
grn hak, bringt man ihn abermals ans Feuer. Sobald er im stärksten Kochen ist, wirft man reinen Alaun, einer Ha» selnuß groß hinein, und nimmt beym Aufwallen forgfälrig den Schaum herab. Nachdem der Liquor einigemal aufgekocht hat, nimmt man ihn vom Feuer, und läßt ihn durch einen dichtem Lappen, als beym ersten Ziltrir-n, laufen. Ale- denu laßt man ihn kalt werden, gießr ihn in ein gläsernes Geschirr, und hebet ihn zum Gebrauch auf.
Der Verfolg tm nächsten Stück.
Ediktalvorladung.
NachbemeElisabeta, Johann Adam Dämmen Ehefrau, eine gebohrnr Stör» cf in, zu Leihgestern unterm 2yken April hui. a. mit Todt abgegangen, und nebst ihrem Ehemann eine gerichtliche lezte Willens-Verordnung unterm §tenJulii 1787. bei dahiestg Fürstl. Amt hinterlegt hat, und dann zu Eröfnung dieser lezten? Willens - Verordnung Termin aufMon- tag Den a2ten dieses Monars anberaumet worden; so werden, da der Behm- dtae Vorfahren nicht auö dem hiesig Fürstl 2lmr gebüfHg-, all» diejenige, welche au deren Verlassenschaft Anspruch zu haben glauben, eäiclsiit^r hiermik vvr- geladen, um in praefixo termino Mor» gene y Uhr vor dahiestg. Fürstl. Amr zu erscheinen, und sich der Eröfnung de6 besagten Testaments, so wie hiernach st des werteren zu gewärtigen. Langgöns am Ken Jun. 1795.
Fürstl. Hess. Iustizamt das. C. G. von Zangen.
Bekanntmachung von verschiedene» Sachen.
1) Nachdem« Dienstags den yten hui. Nachmittags 2 Uhr in des Herrn Nalhsschöff Busch Behausung in der Brandgasse, nachbemeldle, den Erben
des


