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Register.
Unterricht allerhand schädliche Edlere zu vertreiben. 71-, 82
Urkunden, zur Erläuterung der Alterthu- mer der Stadt Giesen 55. 74- 82
Valvations-Tabelle zur Münzordnung.
30. 34
Verleihen, vormundschaftlicher und anderer Gelder, n. 27. 47. 110. 1794. 142. 146. 150. 198 — Garten. 27. 92
— — Aecker 92
— Hauser, Stuben 27. 144
— — Güther, 1794-87 w
Verordnung, Furstl., daßdle BesoldungS«
Sterb--- und Gnaden - Quartale^ bei einem ConcurS über das Vermögen eines verstorbenen Bedienten, denen hinterbleibenden Wittib und Kindern, nicht aber denen Creditoren, gewid- w ^wie es bei weinkäuflichen Kopulationen , Hochzeiten, Kindtaufen, Begräbnissen, auchZunftversammlun- aen gehalten werden soll. 6
_ L. das Abtriebsrecht betreffend. 10 —. w der Retract (Abtrieb) wird bei
von Juden erkauften Hausern gegen festgesetzte Abgabe auf 1 Jahr bestimmt
— — daß ein absoluter Zwang zur Ehe- Vollziehung nicht statt haben soll 14
— — Furstl , Münz, in Ansehung des gemünzten Golds und der Kvnigl. französ. ganzen und halben kaubthaler. 18. 22. 30. 34
- das Aufdingen und Lossprechen der Meisterssöhne betreff. 35 __ die jährliche Aufstellung der Rechnungen und das Rechnungswesen der Landes - und anderer,Caffen betreffend 38 . . _
— Bau - auf dem Land. ,42. 50 .. —i ius retorftonis in Rücksicht deS von der Reichsstadt Frankfurt vom Brautschatz und Mobilien der in dies
seitige Furstl. Lande sich verheirathende Personen, so wie überhaupt das Zehenden bei Erbfällen betreff. 46
Verordnung Sammel Patente - 50
— — daß den Neu anbauen wollenden keine Schwierigkeiten wegen des Bauplatzes gemacht werden sollen. 51
— — erneuerte, wegen Niederreissung und Veräusserung, auch Reparatur u.Wiederaufbauung der Gebäude. 54 — deSgl. wegen Niederreiß - Ver- , äusser - unb Versetzung der Gebäude. 58
— — Ab- und Zuschreiben bei vorgehenden Veränder» und Alienirungen, in den Steuerbüchern betreff. 62. 70
— — erneuerte, gegen die Verstücke- lung und Zertheilung der Güther. 66
— -- wegen der zu frühzeitigen Güther -Uebergabe der Eltern an ihre Kinder. 74
— — die Anleg - und Abschaffung dec Trauer untersagt. 78. 1794- 66
mm. — das Kühnmachen betreffend« 78- 1794. 131
.M* — wegen Wahrung bei restirender Contribution rc. 79
-m. — die erblich verliehene Domaniül - und andere Güther betreff. 98. 102. 106. Edict deswegen vom Zoten April 1629. 106
— daß bei Sterbfällen, HäuS- Und
--- Güther-Verkaufen die Berichtigung der rückständigen Abgaben beobachtet, werden sott« 110
— Furstl., wegen deS anstößigen, besonders des mit der sogenannten Franzofenkrankheitbehafteten Viehes, und inwiefern solches zu gebrauchen. 118
— — die Notarien betreffend 126
— — Mühlen - in Darmstadt izo
— — die in Cours gesezte K. K. Gold und Silbermünzen J74
Ver-


