*** ) 24 ( W8f
Der Teutsche'
an die Nationalversammlung, indem er ihr sein erhaltenes Bürger-Diplom zurück schickt.
Wenn ich zurück sende den Siegelbrief, Weichen mir Frankreichs herrschende Hunderte Einst zur Belohnung des Bürgersinnes Von der entfernten Seine sandten.
O so vernehmt Herscher am Seinestrand!
Was Teutschlands Barden unwiderstehlich stark Von Euch entfernt, zurükschreckt, wegsioßt; Von Frankreichs Bürgern ewig trennt.
Hört es, vernehmt es nicht in dem Gallischen, Menschenrecht Grosmuth lügenden Zauberklang, Nein in der biedern Sprache Teutschlands, Teutschlands welches nie einen , Herscher mordet.
Franken! ich hasse Bürger die Bürgerblut Stromweis vergießen, *) sich des vergossenen Rühmen i und noch das lezte Zucken Ihrer Ermordeten fühlos ansehen.
Franken! ich bebe vor der Versammlung weg Weiche dem Unsinn tobender Sterblichkeit Ruhig das Ohr leiht, die die Gottheit Frey mit verwegnem Mund leugnen.
Franken! ich fluche ewig dem Blutgericht In dem der Klager seldsten das Urrheil fällt;
Das sich erkühnt nicht nur den Kömg, Nein auch die Gnade des Volks zu würgen. **)
Zittert! schon seh ich hoch die geschwungne Rechte des Herschers über die Könige.
Rache flammt sie dem Gottesleugner Blutige Rache dem Königsmörder.
*) Klopstock hat bekantlich das Bürger-Diplom nur unter der Bedingung angenommen, daß die Mörder vom roten Aug. und -renSept. gestraft werden sollten.
** ) Die Nationalversammlung bestimmte schon ehe dem König bas Urtel gesprochen wnrde, daß keine Appellation ans Volk statt finden sollte.


