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Beschlus
der int vorigen Stük übgebrochenen Färstl, Verordnung»
Auch wird
5) erjagte Hanbelfchaft, so wie bas gesammte Publicum dieses löbliche» Craises, andurch benachrichkiget, daß man von bem Crais-General - Wara. dein Eberle einen Gewichtstein von denen neuen französischen Schild - Louisd'or derer Jahre 1785. und 1786. besorgen »assen, vermöge welchen, nach dem erprobten Erfund, jedes einzelne Stücks Ducaken 111/4 Asse scharf wiegen muß, wornach alle diejenige, welchen die Ju« stirung der Gewichte obliegt, anzuwei» fen, sich bet) Fertigung des Gewicht- stelns von dieser neuen Gold - Species, ohne Abbruch eines oder mehrerer Asse, genau zu richten, und solche zu jeder« manns nothdürftigen Gebrauch zum Ver. kauf in Bereitschaft zu halten. Schließ, lich und
6) werden die Vereine von den Jahren 1765. und 1766.1 wie auch das neu. erliche Edict vom iitenJunii 1783. jinb sonstige Münz-Gesetze, in so ferne sie durch diese neue Verordnung nicht abge. ändert worden, hiermit bestättigt.
Und Wir dann diesem Craisschluß durchaus beygetretten sind; als verord« nen Wir hiermit gnädigst, daß es in Utr fern Fürstl. Landen ebenfalls hiernach ge. halten, somit von dem darinnen vestge. fetzten Termin, nemlich dem izten des nächstbevorstehenden Monats May an, die in der hier beygefügten Valvations« Tabelle benannte Gold - und refpeftive Silber-Sorten weder in Unfern noch an. dern Kassen, noch auch von sämtlichen Unfern Unterthanen in einem andern als dem beygesetzten Werth angenommen, oder alrsgegeben werden sollen, wie sich dann auch ein jeher, er fey Rechner oder
ern anderer, in Ansehung berGold-Sor. ten nach demjenigen, was dieserthalben in der berührten Tabelle enthalten, g«. nauzu achten , undzu solchem Ende seine Waagen auf Unserer dahiesigen Münz, statkegegen Zahlung der Gebühr vollstän. dlg machen und berichtigen zu lassen hat.
Wir befehlen anbei,Unfern Justiz- Beamten , biefe Unsere Verordnung ge« horrg zu publtciren, auf deren Bcobach, tung scharf zu halten, die etwaigen lieber« fir,etcCC a&eE nad) befinden ernstlich zu be.
.allenfalls auch dieserwegen an lu erstarren. Gegeben zu "Ourmstadt am 24. April 1786.
Ad fpeciale Mandatum Sereniflimi. CS)ie Valvations-Tabelle folgt im nach.
sie» Stück.)
Bekanntmachung von verschiedenen Sachen.
1) Nachdeme Mittwochs den rzten laufenden Monats nachstehende des ver« storbenen dahiesigen Burger und Schrei- nermetster Johann Conrad Müllers hin. Erlassenen Wittib und Erben zuständige Gutherstücke, als: D 1/2Morgen 8 Ru. then 10 Schuh Acker auf der weissen Erd neben Joh Peter Pistor, giebt 2Meste medurn Pfacht und halben Zehnden; 2) 3/4 Morgen i. Ruthe 12 Schuh Acker i» denen Rödern, neben Hrn. Reg. Sccre- tario Oßwo/O und Gerhard Tasche, giebt 2Mest--nedum, zehndfrei; 3) 1/2 Mor, ge» i4Ru^en 5 Schuh Acker am Erden, kauter Weg, neben Johannes Steinber. gerlrnd Jost Philipp Burckhard, giebt n/s Meste medum Pfacht; 4) 1/2Mor. gen/Ruthen 12SchuhAckerzwischen dem Grunlnger Pfad und Erdenkauker Weg, neben Peter Mageks Wittib und Georg Melchior Lony, giebt i r/2 Meste wedum Pfucht und ist zehndfrei; 5) //r Morgen
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