Ausgabe 
28.1.1792
 
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Fürstliche ^esiendarmstädtische Brand- affecurarions-<VrDnung.

Von Gottes Gnaden Ludwig, Land» graf zu Hessen rc. rc.

Fügen hiermit zu wissen: als Wir mehrmal wahrgenommen haben, wie viele Familien in Unfern Fürstlichen Lan- den durch unglückliche Brandschäden in Armurh gerathen, und die eingeäscherte Gebäude wieder aufzubauen äusser Stand gesetzet, auch wie Unsere Unterthanen und Eingesessene gleichwol mit vielen Brandcollecten belästiget, anbei oft durch falsche Collectanten hintergangen wor- den/ und wie wenig jedoch diese Collec- ten den Nothleidenden zu einer geschwin- den und ausgiebigen Beihülfe zureichend gewesen sind/ und daher schon vor ge- -raumer Zeit auf Mittel und Wege bedacht gewesen , nach dem Beispiele anderer Chur- und Fürsten/ «ine ober mehrere Gesellschaften in Unfern Fürstlichen Lan, ten aufzurichten, welche unter Unserm Fürstlichen Schutz, Ansehen und Hand« haben einander ihre der Feuersgefahr ausgesetzte Gebäude dargegen versichern, vnd auf solche unglückliche Fälle sich zu einem gewissen Anschläge derselben und zu einem nach dem ganzen Brandversiche« rnuqsfond undeinesjeden Anschläge,auch der Gröse desselben und des zu ersetzenden Schadens abzumessenden Beitrage ver« stehen möchten, wornach ein jeder, der in diese Gesellschaft ausgenommen, ver­sichert, und eingeschrieben worden ist, wenn der Brand seine Gebäude betrifft, einer sichern und schleunigern Aushülfe und Schadensersetzung sich zuverlässig gewärtigen könne, er aber auch so weit es nicht ihn, sondern andere Mitglieder dieser Gesellschaft betrifft, zu deren ver« hältnißmäßigen Entschädigung, gleicher­maßen mit beitragen müsse; wasmaßen Wir zu Erhaltung dieses gemeiruiützigen

Endzwecks, und damit den Brandbescha, digten ohnverlangt geholfen, Unsere Ort­schaften durchöde Brandstätten nichkvrr. wüstet, vielmehr die auf diese Art ver, ungtückte Gebäude binnen einem Jahre, womöglich, wieder hergestellt, mithin auch das auf Den Gebäuden haftende Steuercapital erhalten, und andere Un. serer steuerbaren Unterthanen durch deren Abgang in ihren Steuern nicht höher be- schwerer, viel ehender durch «ine solche wechselseitige allgemeine Sicherheit die Baulust vergrösert, und mit dem Anbau mehrerer Gebäude den Mitsteuernden die Last verringert, anbei der in denGebäu» den enthaltene sehr beträchtliche Theil beS Vermögenstandes der Unterthanen und Eingesessenen, wie auch der Städte und Gemeinden milde Stiftungen besser sicher gestellt, und zrr eines jeden besondern und zum allgemeinen Besten der Credit aufgelebt, auch jeder in den Stand ge­setzt werden möge, in Nöthen auf seine Gebäude, so gut wie auf andere unbe­wegliche Güter Anlehen zuerhakten, und dadurch die Veräusserung andererihm zu seiner Nahrung und Bestreitung der Ab. gaben ohnentbehrlichen Güter zu verhü. ten, durch Unsere Collegia eine Ordnung, wer in diese Gesellschaft «intreten soll und möge, und in welcherMaase die Anschläge zu den Beiträgen und Schadensrrfetzun- gen gemacht, in welchen Fällen die Ge. Währung zu leisten, wie es mitdemEin» Ab- und Zu- auch den Ausschreibcn zum Beitrage, der Einnahme, Austhei, lung, Berechnung und Aufsichtgehalten, und was ferner dabei beobachtet werden soll, entwerfen, und Unsere treugehor, samste Prälaten, Ritter und Landschaft Uber die Art und Weise der Einrichtung mit zuRath ziehen lasse, solcheauchwohl erwogen.und der Absicht angemessen und gut befunden haben.

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