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26. Dctober

y-Aoertisscments zum Snferiren in dieses Blatt müssen, in der Woche, icdcsmal ti6, längstens Freitags, Vormittags y Uhr, mit deutlicher Namcnsuntcrschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl-, an dieselbe einzcscndet werden'

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 26. October bis 2. Novbr. 1839

Wrovpreise.

Pf-

c^leischpreise.

fr.

Pf-

fr.

Pfd. 22 Lth. Ql. HtcggenfcroD

Maas

1

Maas

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Städte.

Erbsen

Linsen

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5

20

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341

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10

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8

7

7

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20

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6

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1 1

1

2

4

17

5

4

4

6

7

Bratwurst

Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schmten und Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett . . . .

k 8

14 " -- ft H

Lth. Qt. gemischtes Brod

» Wasterweck

» Milchdrod . .

Bierpreise ordjnaires Bier . . auch . .

Doppelbier . . .

1 Schweineschmalz, ausge lasseneS

1 desgl. unausgelaffenes

1 Pfd gutes Ochsenfleisch . .

1 Kubfleisch.....

1 Rindfleisch

1 Kalbsteisch

1 Schweinefleisch. . . .

1 Hammelsieisch gemästet .

1 ,, Wurst von pur «chweinen

1 gemischte Wurst . . .

6

19 20

4

4

6

4

8

Darmstadt . . .

Gießen ....

l'Diarburg am 6. Oftbr.

iWetzlar am 19. Oftbr.

Marktpreise

Maas Milch Ptd. Butter......

auch . . . .

Handfäse . -.....

Eyer ......... Ptd. Waizenmehl ....

,, grob geschälte Gerste

» flern geschälte Gerste

1-5® O . S c <5) le 1*

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Pf. 1 fl. 1 fr

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. kr.

bas Malter

2001j

36

das Malter

209 10 40

180 7 23

165 5 20

2 40

auch

---

___

- -

__.

das Mott

8

5 10

3 50

2

der Scheffels

90) 4 40

80 3 16

75 2 20

55 1 17

Polizeiliche Bekanntmachung.

59) Zu meiner in der letzten M. dieses Anzeigcblattes in Betreff der hiesigen Entwässerungs- Anstalt erschienenen Verfügung vom 10 l. M. bemerke ich nachträglich, daß, wie sich übrigens schon von selbst verstehen dürfte durch die angeordnete Entfernung der an und auf den Graben- und Canal-Böschungen befindlichen Pflanzungen und Anlagen keine Beschädigungen der gedachten Böschungen und der dazu gehörigen Mauer entstehen dürfen, und daß da, wo dergleichen Beschä­digungen unvermeidlich sind, solche im Sntstehungsfalle alsbald vollständig und in dauerhafter Weise reparirt werden müssen.

Gießen am 23. October 1839. Ter Großh, Hess. Kreisrath.

Zn dessen Verhinderung

Z u l e h n e r.