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13) ein buntes Sacktuch.

14) ein Wämmschen.

15) ein Paar Handschuhe.

16) ein Regenschirm.

65) Eine Gans,

eine grauer s. g. Schäferhund,

ein schwarzer Hund von mittlerer Größe und

eilt ohngesähr -/.jähriger Pinschcrhund von brauner und schwarzer Farbe, sind in hiesiger Stadt aufgefangen und in Verwahrung genommen worden, und das Nähere auf Großh. Polizeibüreau zu erfragen

Gießen den 21. November 1839.

Edictalladnngen.

1471) Forderungen au den dahier verstorbe­nen Gensdarmen Johannes Schäfer aus König sind binnen 14 Tagen dabier anzuzeigett; widri­genfalls solche bei Vertheiluug des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen den 20. November 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

Vieh die Octroi-Abgabe an die Stadtkasse entrich- tet und der erforderliche Schlachtschein eingeholt werden muß, mit dem Anfügen in Erinnerung zu bringen, daß künftig jede Zuwiderhandlung bei Großh.Stadtgericht zur Bestrafung angezeigt werden wird und muß. Gießen den 23. Nov. 1839.

Der Großherzogl. Bürgermeister. I. d. V.

der Beigeordnete Christian Schneider.

Besondere Bekanntmachung.

1421) Die Erhebung der Zinsen und Pächte aus der Gemarkung Gießen pro 1839.

Zur Erhebung der Zinsen und Pächte, welche auf Grundstücken und Hofraithen hiesiger Gemar­kung hasten, habe ich den 25., 26. und 27. die­ses Monats bestimmt, was ich mit dem Bemer­ken zur öffentlichen Kenntniß bringe, daß die Geldzinsen auf dem Rentamtsbüreau, die Natu­ralien aber auf dem Zeughause erhoben werden.

Gießen den 15. November 1839.

Der Großh. Rentamtmann Schneider.

4453) Die rückständigen Geldbeträge für am 16. 23. und 30 September, sowie 7. October in den städtischen Waldungen ersteigtcs Holz, sind binnen 8 Tagen an die Stadtkasse zu be­richtigen.

Gießen den 21. November 1839.

Der Stadtrechner N e r n.

1461) Die unterzeichnete Behörde sieht sich veranlaßt, die gesetzliche Bestimmung,wornach auch von Privaten eben so, wie von den Metzgern "und Gewerbtreibeuden, vor dem Schlachten von

Versteigerungen.

1434) Montag den 25. d. M., Nachmittags 2 Uhr, wird auf Anstehen das der Johannes Grafs Wiltwe dahier gehörige, in der Mühl- aasse gelegene ,

17 D Klftr. Haus, zweistöckig, mit Hofraum und Stall; giebt 2 Kpf. Korn und 8 kr.

Zins dem Fiskus, neben Anton Petri und Heinrich Simon,

2 Klftr. Miststätte,

auf dahiesigem Nathhause, unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffent­lich versteigert werden.

Gießen den 15. November 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

1455) Folgende freiherrlich von Milchling' scheu Grundrenten sollen, und zwar

1) die Grundrenten zu Kirchgons, bestehend in 28 Maltern Korn und 28 Maltern

Gerste,

Dienstag den 26. November, Vormit­tags 10 Uhr, in dem Gasthause zum Siern in Kirchgöns;

2) die Grundrenten zu Pohlgons, bestehend in 24 Maltern Korn und 24 Maltern

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denselben Tag, des Nachmittags um 2 Uhr, in der Wohnung des Herrn Fetten zu Pohlgons;