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„ein Flaschet Ihres Kräuteröls ist hinreichend gewesen, nicht nur demselben seinen vorjährigen „Verlust an Haaren zu ersetzen, sondern auch die „langjährige Stelle des Hinterkopfes, hat ihre Bedeckung durch jungen Haarwuchs wieder erlangt." Hirschberg am 1. August 1835.
Sig. Carl W l m. George.
„Die vollkommene Wahrheit des Vorstehenden „bestätige ich durch meine eigenhändige Unterschrift „unter Bcidrückung meines Pettschaftcs."
(L. S.) Sig. Georg Gottlob Erner, Stadt-Zimmermeister.
Den Originalien gleichlautend befunden: Zurzach den 30. Januar 1839.
(L. S.) Test. Der Bezirksamtmann: Sig. Frey.
194. Die Aechtheit der jenseitigen Unterschrift des Herrn Bezirksamtmanns Frey in Zurzach und dessen amtlichen Siegels beurkundet Aarau den 2. Februar 1839.
per Kanzlei Aargau
(L. S.) Der Nathsschreiber,
Suter.
Vu ä l’Ambassade de France en Suisse pour legalisation du sceau et de la Signatare ci-des- sus de Mr. Suter.
Berne le 5. Fevrier 4859.
Le Secretaire d’Ambassade,
(L. S.) charge d’AfFaires:
Ce. Reinhard.
Gesehen bei der königl. baier. Gesandtschaft in der Schweiz zur Bestätigung der Unterschrift des Nathschreibcrs Suter und des beigedruckten Amts- ssegels der Kanzlei des Kantons Aargau.
Bern den 4. Februar 1839.
Gratis.
(L. S.) Freiherr von Malzen.
M 7. Gratis.
Gesehen bei der königl. preußischen Gesandtschaft in der Schweiz zur Beglaubigung der umstehenden Unterschrift der Staatskanzlei des Kantons Aargau und des beigedruckten Amtsstegels.
Bern den 4. Februar 1839.
In Abwesenheit des Herrn Gesandten, der Königl. geheime erpedirende Sekretär: (L. S.) Sig. Weltlich.
Die k. k. öfter. Gesandtschaft bestätigt hiermit die Aechtheit der anderseitigen Unterschrift und des Amtssiegels der Staatskanzlei des Kantons Aargau.
Bern den 5. Februar 1839.
(L. S.) Sig. C. v. Giorgi.
JVx 670. Vu au Consulat-General des Pays- Bas en Suisse pour legalisation de la signa-
I
ture ci-dessus de la cbancellerie d’Etat du Canton d’Argovie.
Berne le 5. Fevrier 1839.
(L. S.) Sig. Faesi.
Nöthige Bemerkungen:
Da es Viele wagen, das rcsp. Publikum durch Nachpfuschungen dieses Oelö zu täuschen, so sieht sich der Erfinder verpflichtet, auf folgende, die wirkliche Aechtheit dieses Oeles beurkundende Kennzeichen aufmerksam zu machen, als: Jedem Fläschchen ist das königl. franz. Brevet-Pettschaft beigedruckt.
Der Umschlag, so wie die Gebrauchs-Anweisung sind mit dem königl. französischen Wappen nebst des Erfinders eigenhändigem Namenszug versehen, und der letzter», d. h. der Gebrauchs- Anweisung, sind aus einer Menge eingelaufenen Attestate, noch 19 Zeugnisse beigegeben, die durch Unterschrift und Sigill hoher europäischer Staatsbeamten aufs Beste beglaubigt und bekräftigt sind.
Von diesem einzig ächten Schweizer-Kräuter- Oel ist die einzige Niederlage für Gießen, bei Frau I. D. Felsing, bei welcher das Fläschchen gegen portofreie Einsendung um 2 fl. zu haben ist.
Zurzach in der Schweiz, den 5. April 1839.
K. Miller,
Erfinder und alleiniger Verfertiger des ächten Schweizer-Kräuter-Oelcs.
497) Da die Witterung wieder den Besuch der auswärtigen Vergnügungsorte erlaubt, so empfehle ich dem geehrten Publikum meine Wirth- schaft auf dem Hardthofe in mehreren freundlichen Zimmern zum gefälligen Besuche.
Louis Oßwald.
495) Für einen Burschen, der mit Pferden umzugehen weiß und sonst gut qualificirt ist, steht eine gute Stelle offen. Näheres bei
I. G. Appel.
517) Der Unterzeichnete ist durch den Abgang und die Aufnahme einiger seiner Schüler in die hiesige Realschule in den Stand gesetzt, noch einige kleine Knaben anzunehmcn, 'welche gemeinschaftlich mit andern einen gründlichen Vorbereitungsunterricht in den Elcmentarkenntnissen zu erhalten wünschen. Hierzu sind fast täglich drei Stunden dem Unterrichte gewidmet und des Kindes Fleiß wird noch besonders durch leichte häusliche Arbeiten in Anspruch genommen.
Das Honorar beträgt vierteljährig 4fl. 40 kr.
I. Römer.


