i.—Avertisscmcnts zum Snferircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uh r, mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bk., an dieselbe einzescndet werden.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. April 1839.
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Brsvpreise
^fleischpreise.
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lasseueü desgl. uuausgelaffenes
Rindfleisch
Kalbfleisch . . . . . dekgl. auSgemästeteS . Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von purSchweinen gemischte Wurst . . .
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IPfd gutes Ochsenfleisch .
2= 1 „ Kuhfleisch . . . .
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Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch RindSfett Hammelsfett . . . .
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Lth. — Qt. gemischtes Brod . " — » Wasserweck . . <> — „ Milchbrod . . .
Bierpreise.
Maas ordinaires Bier . . . auch . . . . Maas Doppelbier ....
Marktpreise
. Maas Milch . Pfd. Butter
auch . . Handkäse . - . . , Eyer Pfd. Waizenmehl . .
„ grob geschälte Gerste " klein geschälte- Gerste
Städte.
Gcmäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Pf. fl. kr.
Darmstadt . . .
das Malter
200 — —
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— 3 —
Gießen ....
das Malter
2091 11 20
180 6 50
165 5 30
— 3 10
auch
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— — -
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Marburg am 1. April
das Mölt
— 9 40
— 6 10
— 4 20
— 2 20
Wetzlar am 13 April
der - Scheffel
90 4 57z
80 3 30
75 2 354
55 1 11
Polizeiliche Bekanntmachung«
22) Eine Tuchkappe
ist gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.
Gießen den 18. April 1839.
Edictalladuugcn.
4.26) Die Erben des Heinrich Wagner, Johs. Sohn, gewesenen Ortseinnehmers zu Großenlin- den, haben die von ihrem Erblasser besessene Hofraithe, Wohnhaus, Scheuer, Nebenbau und Stallung mit 4t,2 Ruthen Hofraum, neben Jacob Schmidt, veräußert, können aber die Eigen- thnmsurknnde darüber nicht vorlegen, welche angeblich aus Versehen vernichtet worden seyn soll;
man fordert daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an die bezeichnete Hofraithe aus irgend einem Grunde haben könnten, hiermit auf, solche sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen, als nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf sie der Kaufvertrag bestätigt und das Kaufgeld vcrtheilt werden wird.
Gießen den 5. April 1839.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.


