Ausgabe 
20.4.1839
 
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i.Avertisscmcnts zum Snferircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uh r, mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bk., an dieselbe einzescndet werden.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 20. bis 27. April 1839.

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Brsvpreise

^fleischpreise.

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fr.

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1 Bratwurst

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1 Schweineschmalz, auSge

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Erbsen

Linsen

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lasseueü desgl. uuausgelaffenes

Rindfleisch

Kalbfleisch . . . . . dekgl. auSgemästeteS . Schweinefleisch. . . . Hammelfleisch gemästet . Wurst von purSchweinen gemischte Wurst . . .

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Pfd. 22j Lth. Qt. Roggenbrod ir 8 2 " -- " u

IPfd gutes Ochsenfleisch .

2= 1 Kuhfleisch . . . .

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Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch RindSfett Hammelsfett . . . .

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Lth. Qt. gemischtes Brod . " » Wasserweck . . <> Milchbrod . . .

Bierpreise.

Maas ordinaires Bier . . . auch . . . . Maas Doppelbier ....

Marktpreise

. Maas Milch . Pfd. Butter

auch . . Handkäse . - . . , Eyer Pfd. Waizenmehl . .

grob geschälte Gerste " klein geschälte- Gerste

Städte.

Gcmäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Pf. fl. kr.

Darmstadt . . .

das Malter

200

-

-

3

Gießen ....

das Malter

2091 11 20

180 6 50

165 5 30

3 10

auch

-

_ __ __

Marburg am 1. April

das Mölt

9 40

6 10

4 20

2 20

Wetzlar am 13 April

der - Scheffel

90 4 57z

80 3 30

75 2 354

55 1 11

Polizeiliche Bekanntmachung«

22) Eine Tuchkappe

ist gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen den 18. April 1839.

Edictalladuugcn.

4.26) Die Erben des Heinrich Wagner, Johs. Sohn, gewesenen Ortseinnehmers zu Großenlin- den, haben die von ihrem Erblasser besessene Hofraithe, Wohnhaus, Scheuer, Nebenbau und Stallung mit 4t,2 Ruthen Hofraum, neben Jacob Schmidt, veräußert, können aber die Eigen- thnmsurknnde darüber nicht vorlegen, welche an­geblich aus Versehen vernichtet worden seyn soll;

man fordert daher alle Diejenigen, welche An­sprüche an die bezeichnete Hofraithe aus irgend einem Grunde haben könnten, hiermit auf, solche sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen, als nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf sie der Kaufvertrag bestätigt und das Kaufgeld vcrtheilt werden wird.

Gießen den 5. April 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.