Ausgabe 
19.10.1839
 
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angenommen. Neclamationen wegen körperlicher Gebrechen, welche aus der blosen Untersuchung von den Aerzten nicht mit Verlässigkeit erkannt werden können, wie z. B. Harthörigkeit, fallende Sucht u. s. w., müssen durch glaubhafte Zeug­nisse der Geistlichen, Schullehrer, Ortsvorstände und der die Reclamanten etwa behandelt habenden A-erzte belegt werden. Ansprüche auf Versetzung in das Depot finden nur dann Berücksichtigung bei dem Recrutirungsrathe, wenn solche bei der Recrutirungscommission schon angebracht worden, oder wenn die Verhältnisse, welche einen nach­träglichen Depotsanspruch begründen sollen, erst nach der Recrutirung eingetreten sind.

Wer wegen körperlicher Gebrechen reclami- ren will, muß mit einem Signalement versehen sein, welches die Bürgermeisterei ausstellt.

Auch werden Neclamationen, bei denen die Erfordernisse nicht sämmtlich erbracht sind, nicht beachtet.

Zur Erledigung der Neclamationen aus dem Kreise Gießen ist der 25. October bestimmt.

Sollte einer der Betheiligten über den Sinn dieser Bestimmungen im Zweifel sein, so werde ich mündliche Belehrungen bereitwillig ertheilen.

Gießen den 15. October 1839.

Der Großh. Bürgermeister Z. d. V.

der Beigeordnete Christian Schneider.

1285) Auf Ersuchen der Königlichen Nentei zu Wetzlar wird hierdurch bekannt gemacht:

daß Diejenigen, welche noch Holzsteig­gelder aus Preußischen Waldungen restiren, solche innerhalb 8 Tagen abzuführen haben, weil nach dieser Zeit Zwangsmaaßregeln eintre­ten werden.

Gießen den 16. October 1839.

Der Großh. Bürgermeister. I. d. V.

der Beigeordnete Christian Schneider.

1278) Die noch rückständigen, zur Zeit der Grummeterndte fällig gewesenen Steiggelder für die diesjährige Heu- und Grummeterndte von den städtischen Wiesen, sind binnen 8 Tagen an die Stadtkasse zu bezahlen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist wird gegen die Säumigen mit dem gesetzlichen Erecutionsverfahren vorge­schritten.

Gießen den 17. Oktober 1839.

Der Stadtrechner

N e r n.

Versteigerungen.

1263) Die Lieferung der auf den Etappen Friedberg, Gießen und Grünberg für die im Jahr 1840 durchpaffirenden Königl. Preuß. Trup­pen nölhig werdende Fourage, soll

Mittwoch den 6. November l. I., Vormittags 11 Uhr, auf dahicsigem Großh. Polizeibüreau an den Wenigstnehmenden versteigert werden.

Gießen den 14. October 1839.

Der Großh. Etappen-Commissär Z u l e h n e r.

1255) Montag den 21. October d. I., Nach­mittags 2 Uhr, sollen in der Wohnung des Gastwirths Melchior Lampus auf dem Selters­weg dahier, allerhand Möbel, Bettung und Weißzeug und sonstige Hausgeräthschaften, öffent­lich an den Meistbietenden, gegen gleich baare Zahlung, im Wege der Hülfsvollstreckung ver­steigert werden.

Gießen den 10. October 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Zn V. des Stadtrichters L i m p e r t.

1237) Auf freiwilliges Ansuchen der Wittwe des Bürgers und Nothgerbers Friedrich Conrad Vetzberger dahier, sollen die derselben gehörigen Güterstücke, nämlich:

1) 10 Klftr. oder 3 Nuth. Acker am Wiesma- rcr Weg und der Lahn, 2. Kl., zehntbar;

2) 3 Klftr. oder 1 Ruth, daselbst;

3) 274 Klftr. oder 81 Ruth. Acker auf der großen Weide, zehntbar;

4) 176 Klftr. oder 52 Nuth. Acker daselbst;

5) 41 Klftr. oder 12 Nuth. Garten auf der Weißerde, 3. Kl., zehntfrei;

6) 31 Klftr. oder 9 Nuth. Garten daselbst, 3. Kl., zehntsrei;

7) 276 Klftr. oder 81 Ruth. Acker am Krof- dorfer Weg, I/22., /3. Klasse, zehntbar, giebt 3 Gesch. 2 Ms. Korn und 1 Kpf. Hafer, Montags den 21. October, Nachmittags 2 Uhr, auf dahiesigem Rarhhaus öffentlich meistbietend, unter den alsdann zu eröffnenden Bedingungen, versteigert werden.

Gießen den 5. October 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

1277) Montag den 28. October d. I., Nach­mittags 2 Uhr, soll auf dahicsigem Rathhause, auf Ansuchen des Johann Daniel Noll und KaS-