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284') Die Testaments - Erben des Ortsbür- qers Carl Dern, Schultheißen Sohn, zu Langgöns haben erklärt, die Erbschaft nur unter der Rechts- wohlthat des Gesetzes und Inventars antreten zu wollen.

Es werden darum Alle, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des Carl Dern bilden zu können glauben, aufgefordert, sol­che so gewiß im Termin

Dienstag den- 16. April d. I., Vormittags, bei unterzeichneter Gerichtsstelle da­hier anzuzeigen, resp. zu begründen, als sonst sie bei dem aufzunehmendew Inventar und der Ver- tbeilung des Nachlasses nicht berücksichtigt werden.

Gießen den 4. März 1839.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller. L i m p e r t.

426) Die Erben des Heinrich Wagner, Johs. Sohn, gewesenen Ortseinnehmers zu Großenlin- den, haben die von ihrem Erblasser besessene Hofraithe, Wohnhaus, Scheuer, Nebenbau und Stallung mit 41,2 Ruthen Hofraum, neben Jacob Schmidt, veräußert, können aber die Eigen- thumsurkunde darüber nicht vorlegen, welche an­geblich aus Versehen vernichtet worden seyn sohl; man fordert daher alle Diejenigen, welche An­sprüche an die bezeichnete Hofraithe aus irgend einem Grunde haben könnten, hiermit auf, solche sogewiß binnen 4 Wochen dahier anzuzeigen und zu begründen, als nach Ablauf dieser Frist ohne Rücksicht auf sie der Kaufvertrag bestätigt und das Kaufgeld vertheilt werden wird.

Gießen den 5. April 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

449) Das Hypothekenbuch für den Ort Lang- qöns soll erneuert werden, daher man alle Die­jenigen, welche Hypotheken von Langgöns be­sitzen, hierdurch auffordert, solche vom 15. April an innerhalb 14 Tagen dem bestellten Commissär Großh. Hofgerichts - Secretariats - Accessisten Ha­bicht zu Langgöns, entweder im Original, oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen und den Eintrag in das neue Hypothekenbuch bewirken zu lassen, widrigenfalls sie den durch Nichtbeachtung dieser Aufforderung ihnen zugehenden Nachtheil lediglich sich selbst beizumessen haben und deßfalls Niemand in Anspruch nehmen können.

Gießen den 5. April 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Mülle r.

Versteigerungen.

353) Montag den 15. April d. I., Nachmit­tags 2 Uhr, sollen auf hiesigem Nathhause fol­gende, zum Nachlaß des Weinhändlers Johann Heinrich Busch son. gehörigen Immobilien, näm­lich :

TVs H Klftr. ob. 4 Ruth. Wohnhaus mit Stall; das-Eckhaus an der Lin­dengasse ;

s sodann die in der Gemarkung Wieseck gelegenen Grundstücke:

A1 % 898 Klftr. od. 251 Ruth. Wiese auf dem Mühlacker, j., 3j.,^ 4. Klaffe, zehntfrei;

sjy 680 H) Klftr. od. 195 Rüth. Wiese in der Hohl, 3. Klasse, zehntfrei;

2. Kpf. 2 Gescff 3 M. Korn, 3 Kpf.

1 Gesch. 3 M. Hafer dem Fiskus;

32|8 Z44 Klftr. od. 98 Ruth. Wiese an der Oberlach beim Kessel, 2. Klaffe, zehntfrei;

sya - 2902 Klftr. od. 726 Ruth. Wiese in der Schinderseck, 4. Klasse, zehnt­frei ; 3 fl. 22H kr. Zins dem Fiskus;

Erbvertheilung halber öffentlich versteigert werden. Gießen den 2t. März 1839.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht. Müller. Haberkorn.

285) Donnerstag den 18. April d. I., Nachmittags 2 Uhr, soll auf dahicsigem Nath- haus der den Kindern lr Ehe des Schneidermei­sters Heinrich Renner dahier zustehende

Garten auf der Sternwarte oder am alten Schlag, 166 Klafter oder 48 Ruth, haltend, giebt 15 Alb. 3 pf. Zins dem hiesigen Kasten, öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen den 7. März 1839.

Großherzogl. Hess. Stadtgericht.

M ü 14 er.

420) Die zum Nachlaß des Uhrmachers Mo­ritz Graf dahier gehörigen Mobilien, bestehend aus Kleidungsstücken, Bettung, Weißzeug, Holz­werk und allerhand Hausgeräthe, sowie neue Wanduhren und mehrere silberne Taschenuhren, sollen Donnerstag den 18. April d. I.,

Nachmittags 2 Uhr, Erbvertheilung halber, in dem Grafischen, in der Sandgasse, dem alten Arresthaus gegenüber, ge­legenen Wohnhause, öffentlich an den Meistbie­tenden gegen baare Zahlung versteigert werden. Gießen den 4. April 1839.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.