Samstag, den
12, October
.—=a, Avertissements ,um Jnserircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, iedesmal bis längstens Freitags, Vormittags y Uhr, l--y mit deutlicher Namcnsunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl,, an dieselbe eingcsendet werde».
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 12. bis 19. October 1839.
^fleiscypreise.
kr.
pf. >
1
Nrovpreise.
kr.
T
6
12
2
1
1
4
6
7
6
19
20
4
4
6
4
8
pf.
1 Pfd gutes Ochsenfleisch . . rses=äsj 1 „ Kubfleisch.....
1 „ Rindfleisch.....
^'5S1 „ Kalbfleisch.....
1 „ Schweinefleisch. . . .
äS’tig 1 „ Hammelfleisch gemästet .
1 „ Wurst von pur Schweinen lg5=sS=S 1 „ gemischte Wurst . . .
i „ Bratwurst.....
= « 1 „ Schwartemagen . . .
1 „ geräucherter Speck . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch
5«^®^ 1 „ Rindsfett.....
= 1 „ Hammelsfett ....
1 „ Schweineschmalz, ausge-
lassenes.......
i „ desgl. unausgelaffenes . ö
10
8
7
7
10
8
12
8
16
16
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16
18
13
20
18
115,0,011 1 1 1 11 1 1 1 1 II
- Pfd. 23 Lth. — Ql. Roggenbrod . . .
2 n 5 " - " » ....
4 h 10 " — „ » ....
8 Lth. — Ot. gemischtes Brod ....
5 » 2 „ Wafferweck .....
4 » 2 „ Milchbrod ......
Wierpreise.
1 Maas ordinaireS Bier......
auch......
1 Maas Doppelbier.......
Marktpreise.
1 Maas Milch.........
1 Pfd. Butter....... .
auch.......
8 Handkäse . .-........
5 Ever............
1 Pld. Waizenmebl .......
1 „ grob geschälte Gerste ....
1 » klein geschälte Gerste ....
1 1 1 1 1 1 1 1 I II. III 1 1 I
Städte.
Gemäs
df r u c
Waizen
I) t p r
Korn
rin.
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 6. Oktbr.
Wetzlar am 5. Oktbr.
das Malter das Malter auch
das Mölt der Scheffel
Pf- 200 209
90
fL
10
8
4
kr.
5,
Pt-
180
80
sD
7
5
3
kr.
10
10
4
Pb
165
75
fl-
6
5
3
2
kr.
20
50
13
Pf.
55
fl-
3
2
2 i
kr.
40
17
1 1 1 1 1^
fl.
5
5
kr.
20
10
1 1 1 1 1^
fl.
fr.
52
-
Polizeiliche Bekanntmachungen.
53) An der Nacht vom letztverflossenen Sonntag auf den Montag sind abermals vier Stück Kastanienbäume auf der nach Lich führenden Chaussee, zwischen dem hiestgen Schießhaus und der Höhe am Lerchenwäldchcn, abgebrochen worden.
Indem dieser empörende Frevel zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, wird zugleich auf den Grund der Verordnung vom 3. Februar 1797 Demjenigen, welcher den bis jetzt unbekannten Thäter so zur Anzeige bringt, daß er des Verbrechens überführt werden kann, eine Belohnung von 50 fl. zngesichert.
Gießen den 2. October 1839. Der Großh. Hess. Kreisrath
K. Ehr. Knorr.
56) Der Krämermarkt in Hartenrod wird nicht, wie irrthümlich in dem Landkalender ange- geben ist, den 18., sondern den 11. Tecember l. I. abgehalten, was hierdurch zur Kenntniß des Publikums gebracht wird. ,
Gießen am 7. October 1839. Der Großh. Hess. Kreisrath
K. Ehr. Knorr.


