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Besondere Bekanntmachungen.

44) Unter Hinweisung auf die am 13. Juni v. Z. erlassene Bekanntmachung werden die Be­sitzer der nachbemerkten, durch das Loos zur Rückzahlung bestimmten Obligationen der Stadt Gießen, nämlich

biger stillschweigend bergetreten angesehen werden sollen.

Gießen am 3. Januar 1839.

In Auftrag

Grsßh. Hofgerichts der Provinz Oberhessen Jager, Hofgerichts - Secretär.

33) Nachdem einige der Seitenverwandten des im Mai v. I. zu Gladenbach kinderlos ver­storbenen pensionirten Großh. Landraths Krebs von Bohl die ihnen deferirte Erbsctiast ausge-

etniae dieselbe unter der Rechtswohl- that^de/ Inventars angetreten haben, hat Großh. Fwfgericht der Provinz Oberheffen einen offent- ttchen Aufruf der Nachlaßgläubiger verfugt und iür den Fall, daß die letztgedachtcn Seitenver­wandten die nach dem bereits aufgenommenen Status jetzt schon beträchtlich überschuldete^er- lassenschaft demnächst ebenfalls gänzlich ausschla­gen sollten, den förmlichen Concurs über den Nachlaß erkannt.

Demzufolge werden Alle, welche Ansprüche an solchen bilden wollen, hierdurch aufgefordert, in dem auf

Donnerstag den 14. März l. I., Vormittags 8 Uhr,

über die gemacht werdenden Vergleichsvor- ^läae sowie über die Wahl eines definitiven Maste-Cmators und eines Gläubiger-Ausschusses ^, ' u erklären, als sonst sie von der vorhan­denen Masse definitiv ausgeschlossen, beziehungs­weise als den Beschlüssen der Mehrheit der Glau-

Edictalladungen.

22) Auf Ansuchen des Großh. S>^a!nm,er:! rathö Oswald dahier, welcher die in Besitz ha­benden Grundstücke, Gießer Gemarkung, namlrch.

2ji9 7_ f24,6 Ruthen Garten am Hamm, neben

44 Melchior Kauf gelegen;

•i 6_o o 52« Ruthen daselbst, an vorigem Stucr, «--äußer« mill, -b-- s-i« »-«Wi-«-»»-- tbum nicht genügend nachzeigen kann, werden alle Diejenigen, welche Eigenthums-Rechte, oder sonstige mit dem Erwerb des jetzigen Besitzers in Verbindung stehende Ansprüche an vorbemertte Stücke haben könnten, hiermit aufgcfordert, solche binnen vier Wochen dahier anzuzeigen und aehöriqen Orts geltend zu machen, widrigenfalls bei d?r Veräußerung der Grundstücke dieselben als unbestrittenes ausschließendes Eigenthum des dermaligen Besitzers behandelt werden, und die Vcrkaussurkunde darüber aüsgefertigt und bestä­tigt werden wird.

Gießen den 28. December 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Mülle r.

Gießen den 8. Januar 1839.

Der Großh. Bürgermeister.

I. B. d. der erste Beigeordnete Christian Schneider.

30) Der Stadt Gießen ist höchsten Orts noch ein Viehmarkt auf den zweiten Dienstag vor Petri jeden Jahres gestattet worden.

Gießen den 9. Januar 1839.

Der Großh. Bürgermeister.

I. B. d.

der erste Beigeordnete Christian Schneider.

46) In dem großen Koblenzer hinkenden Bo­ten pro 1839, sind die hiesigen Kram- und Vrch- märkte auf den 11- und 15. Marz ,13- und 21. October, im Wetzlarischen Wandkalen­der aber auf den 25. März, 13. Mai, 21. tober und 23. December angegeben.

Beide Angaben sind theilweise irrig, mdem die fragl. Märkte -m Jahr 1839 auf ven N'w-s LNiL'ch öff-nilichen Kennt-

Stephan.

und 388;

„ „ D. No. 9, IO und 68,

hierdurch nochmals aufgefordert, ihre Kapitalien an der Stadtkasse alsbald in Empfang zu neh­men, indem dieselben vom 13. September 1838 an nicht mehr verzinst werden.

von Lit. A. No. 407;

„ „ C.MS, 185, 186, 268, 348,