8. Juni
SttmsLag, Den
AvertisscmkiitS zu« Znserircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uh r, mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl,, an dieselbe eingesendet werden.
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 15. Juni 1839.
Städte.
GemäS
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . . .
das
Malter
Pf.
fl.
kr.
Pf.
fl.
fr.
Pf.
fl.
kr.
Pf.
fl.
kr.
Pf,
fl.
kr.
Pf.
rfl.
kr.
200
—
—
—
—
—
5
30
—
3
~~
^Gießen ....
das
Malter
209
10
20
180
6
20
165
5
5
—
3
20
5
20
__
6
24
^Marburg am 24. Mai ^Wetzlar am 1. Juni _
das
auch Mott
—
9
—
—
6
—
—
4
20
_
2
20
—
6
7
ber^
Scheffel
90
4
57%
80
3
14
75
2
11
55
1
17
—
—
u ch t
Wrovpreise.
— Pfd. 23 Lth. — Qt. Roggenbrod
2 fr 5 " ff „
4 n JO " — u u
18 kth, — Qt. gemischtes Brod .
5j n — „ Wafferweck . .
12 fr — n Mtlchbrod . . ,
Bierpreise.
1 Maas ordinaires Bier . . .
auch . . .
1 Maas Doppelbier ....
Marktpreise.
1 Maas Milch
1 Pld. Butter......
auch ....
3 Handkäse ......
7 Ever
1 Psd. Waizenmehl ....
1 n grob geschälte Gerste
1 " klein geschälte Gerste
p r eise.
Fleisch preise.
.< r
1 „ Bratwurst .
1 1
1 1
1 ,
1 ,
1 ,
1 ,
desgl. ausgemästetes Schweinefleisch. .
1 Pfd, gutes Ochsenfleisch
1 „ Kuhfleisch . . .
1 „ Rindfleisch . . .
1 „ Kalbfleisch . . .
Hammelfleisch gemästet .
Wurst von pur Schweinen 1 „ gemischte Wurst . . .
Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett .... Schweineschmalz, ausgelassenes desgl. unausgelaffenes .
Polizeiliche Bekanntmachunq.
32) Ein Radnagel, ein Kinderschuh und
ein Schlüssel
sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgeliefert worden.
Gießen am 6. Juni 1839.
Edictalladmrgeu.
481) Johann Friedrich Nebel von Watzenborn, geb. den 9. März 1757, hat sich vor 50 Jahren aus seiner Heimath entfernt und seit dieser Zeit nichts von sich hören lassen. Da derselbe das 70. Lebensjahr überschritten hat; so werden, auf den Antrag seines Bruders, Jacob Balser Nebel, Johann Friedrich Nebel oder dessen etwaige Leibeserben hiermit aufgefvrdert, sogewiß
binnen 8 Wochen sich dahier zu melden und gehörig zu legitimircn, als sonsten ersterer für verschollen erklärt und das in einigen Morgen Land bestehende Vermögen dem genannten Bruder als Erben überwiesen werden wird.
Gießen den 26. März 1839.
Großh. Hess. Landgericht. P l o ch.


