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8. Juni

SttmsLag, Den

AvertisscmkiitS zu« Znserircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längstens Freitags, Vormittags 9 Uh r, mit deutlicher Namensunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl,, an dieselbe eingesendet werden.

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 9. bis 15. Juni 1839.

Städte.

GemäS

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Darmstadt . . .

das

Malter

Pf.

fl.

kr.

Pf.

fl.

fr.

Pf.

fl.

kr.

Pf.

fl.

kr.

Pf,

fl.

kr.

Pf.

rfl.

kr.

200

—

—

—

—

—

5

30

—

3

~~

^Gießen ....

das

Malter

209

10

20

180

6

20

165

5

5

—

3

20

5

20

__

6

24

^Marburg am 24. Mai ^Wetzlar am 1. Juni _

das

auch Mott

—

9

—

—

6

—

—

4

20

_

2

20

—

6

7

ber^

Scheffel

90

4

57%

80

3

14

75

2

11

55

1

17

—

—

u ch t

Wrovpreise.

— Pfd. 23 Lth. — Qt. Roggenbrod

2 fr 5 " ff „

4 n JO " — u u

18 kth, — Qt. gemischtes Brod .

5j n — „ Wafferweck . .

12 fr — n Mtlchbrod . . ,

Bierpreise.

1 Maas ordinaires Bier . . .

auch . . .

1 Maas Doppelbier ....

Marktpreise.

1 Maas Milch

1 Pld. Butter......

auch ....

3 Handkäse ......

7 Ever

1 Psd. Waizenmehl ....

1 n grob geschälte Gerste

1 " klein geschälte Gerste

p r eise.

Fleisch preise.

.< r

1 „ Bratwurst .

1 1

1 1

1 ,

1 ,

1 ,

1 ,

desgl. ausgemästetes Schweinefleisch. .

1 Pfd, gutes Ochsenfleisch

1 „ Kuhfleisch . . .

1 „ Rindfleisch . . .

1 „ Kalbfleisch . . .

Hammelfleisch gemästet .

Wurst von pur Schweinen 1 „ gemischte Wurst . . .

Schwartemagen . . . geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett .... Schweineschmalz, ausge­lassenes desgl. unausgelaffenes .

Polizeiliche Bekanntmachunq.

32) Ein Radnagel, ein Kinderschuh und

ein Schlüssel

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgeliefert worden.

Gießen am 6. Juni 1839.

Edictalladmrgeu.

481) Johann Friedrich Nebel von Watzen­born, geb. den 9. März 1757, hat sich vor 50 Jahren aus seiner Heimath entfernt und seit die­ser Zeit nichts von sich hören lassen. Da derselbe das 70. Lebensjahr überschritten hat; so werden, auf den Antrag seines Bruders, Jacob Balser Nebel, Johann Friedrich Nebel oder dessen et­waige Leibeserben hiermit aufgefvrdert, sogewiß

binnen 8 Wochen sich dahier zu melden und ge­hörig zu legitimircn, als sonsten ersterer für ver­schollen erklärt und das in einigen Morgen Land bestehende Vermögen dem genannten Bruder als Erben überwiesen werden wird.

Gießen den 26. März 1839.

Großh. Hess. Landgericht. P l o ch.