Ausgabe 
7.12.1839
 
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Samstag, den

. «» ertiffcmrnts «um Sitfcrircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längsten« Freitags. Vormittage g Mr Wr mit deutlicher Namcniunlcrschrin der Einsender, lediglich zur Notiz für die Exoedition d. Bl-, an dieselbe cingelendet werden

Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom 7. bis 14. Dccember. 1839.

^leischp reise.

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NalvUrisch . . . . . Schweinefleisch. . . . Kammelsteiich gemästet . Wurst eon pur Schweinen gemischte Wurst . . . Vratwurst.....

Schwart, magen . . . geräut erter Speck . . Schlnten und Dörrfleisch RlNdsfelt . . . . , tzammelsfett . . . . Schweineschmalz. autge- laüenes deSgl. unauSgelastener .

1 Pfd gutes Ochsenfleisch

1 Kubfleisch . . .

1 Rinvsteiich . . .

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kr. ! pf.

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V rod preise.

Pfd. 2t 2t!). Qk. lstoggenbrod 2 * 8 » " »

' 4 H 16 " U If .

19 Lth. Ot. gemilchtes Brod .

5 » 3 Wasterweck . .

4 3 Müchbrod . . .

LZierpreise.

1 Maas orbinaires Bier . . .

auch . . .

1 1 Maas Doppelbier . . . .

Marktpreise.

1 Maas Milch

1 Pld. Butter auch ....

8 Handkäs« .

4 Euer

1 Pfd. Waizenmehs ....

! 1 grob geschälte Gerste

, 1 » klein geschälte Gerste

kr.

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r u eh t p r e i S e.

Städte.

Gemäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl- j kr

Pf. st. kr.

Vf. st kr.

Pf. st. kr.

Pf. K kr.

Pf. fl. kr.

Darmstadt . . .

bar Maller

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6 30

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Gießen ....

bar Malter

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2 40

5 20

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Marburg am 24. Novbr.

dar Mölt

8

5 10

- 4 -

1 50

5

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Wetzlar am 16. Novb,.

der Scheffel

90 4 51

80 3 35

75 2 20

55 1 llj

Polizeiliche Bekanntmachung.

67) Ein junger Pinscherhund,

ein braun und schwarz gefleckter und

ein weiß und braun gefleckter Hühnerhund sind in hiesiger Stadt aufgefangen und in Verwahrung genommen worden, und das Nähere auf Großh. Polizeibüreau zu erfahren.

Gießen den 5. Dezember 1839.

Besondere Bekanntmachungen.

1511) An die Berichtigung der noch rückstän­digen diesjährigen Communalsteuern für das dritte und vierte Ziel, wird hierdurch mit dem Au fü­gen erinnert, daß diese Rückstände bis zum 10. dieses Monats an die Stadtkasse zu bezahlen

sind, indem sonst gegen die Debenten mit dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten wer­den muß.

Gießen den 4. Dezember 1836.

Der Stadtrechner

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