Samstag, den
. «» ertiffcmrnts «um Sitfcrircn in dieses Blatt müssen, in der Woche, jedesmal bis längsten« Freitags. Vormittage g Mr Wr mit deutlicher Namcniunlcrschrin der Einsender, lediglich zur Notiz für die Exoedition d. Bl-, an dieselbe cingelendet werden
Frucht- und Bictualienpreise zu Gießen vom 7. bis 14. Dccember. 1839.
^leischp reise.
~ M
1
1
1 1
1
1 1
1 1
1
NalvUrisch . . . . . Schweinefleisch. . . . Kammelsteiich gemästet . Wurst eon pur Schweinen gemischte Wurst . . . Vratwurst.....
Schwart, magen . . . geräut erter Speck . . Schlnten und Dörrfleisch RlNdsfelt . . . . , tzammelsfett . . . . Schweineschmalz. autge- laüenes deSgl. unauSgelastener .
1 Pfd gutes Ochsenfleisch
1 „ Kubfleisch . . .
1 „ Rinvsteiich . . .
<3 4$
kr. ! pf.
10 i”
8 2
7 2
6 I —
94 -
8 —
12 —
8 —
16 -
16 —
20 —
16 —
18 —
13 —
20
18
V rod preise.
— Pfd. 2t 2t!). — Qk. lstoggenbrod 2 * 8 » — " »
' 4 H 16 " — U If .
19 Lth. — Ot. gemilchtes Brod .
5 » 3 „ Wasterweck . .
4 „ 3 „ Müchbrod . . .
LZierpreise.
1 Maas orbinaires Bier . . .
auch . . .
1 1 Maas Doppelbier . . . .
Marktpreise.
1 Maas Milch
1 Pld. Butter auch ....
8 Handkäs« .
4 Euer
1 Pfd. Waizenmehs ....
! 1 „ grob geschälte Gerste
, 1 » klein geschälte Gerste
kr.
T
6
12
2
1
1
4
6
7
Pf.
6 21 22
4 4
6
4
8
r u eh t p r e i S e.
Städte.
Gemäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl- j kr
Pf. st. kr.
Vf. st kr.
Pf. st. kr.
Pf. K kr.
Pf. fl. kr.
Darmstadt . . .
bar Maller
200 — —
— — —
— 6 30
— 3 —
— -— —
- ■ > , —
Gießen ....
bar Malter
209 10! —
180 7 -
165 5 —
— 2 40
— 5 20
— 6 24
auch
—. ■ 1 ■ ■ >
_ __ —
— — —
-- — -r-
—. — _
— -----
Marburg am 24. Novbr.
dar Mölt
— 8 —
— 5 10
- 4 -
— 1 50
— 5 —
— 7 -
Wetzlar am 16. Novb,.
der Scheffel
90 4 51’
80 3 35
75 2 20
55 1 llj
—• — —
— — —
Polizeiliche Bekanntmachung.
67) Ein junger Pinscherhund,
ein braun und schwarz gefleckter und
ein weiß und braun gefleckter Hühnerhund sind in hiesiger Stadt aufgefangen und in Verwahrung genommen worden, und das Nähere auf Großh. Polizeibüreau zu erfahren.
Gießen den 5. Dezember 1839.
Besondere Bekanntmachungen.
1511) An die Berichtigung der noch rückständigen diesjährigen Communalsteuern für das dritte und vierte Ziel, wird hierdurch mit dem Au fügen erinnert, daß diese Rückstände bis zum 10. dieses Monats an die Stadtkasse zu bezahlen
sind, indem sonst gegen die Debenten mit dem gesetzlichen Zwangsverfahren vorgeschritten werden muß.
Gießen den 4. Dezember 1836.
Der Stadtrechner
N e r n.


