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9) Das bisher von Herrn Universitäts-Kanzlei- Secretär Stein bewohnteLogis, bestehend in vier heiz­baren Zimmern, wovon zwei mit Kabinet versehen und sämmtlich tapeziert sind, zwei Kammern, Boden, Küche, verschlossenem Keller und Holz­stall, so wie Mitgebrauch der Waschküche, ist an­derweit zu vermiethen und den 1. Februar be­ziehbar. I- Bram m.

14) Zwei Zimmer sind in M. 119, bei F. Hochs Wkttwe in der Löwcngasse, zu vermiethen.

13) Eine Familienwohnung ist in der Rahe der Realschule zu vermiethen.

Höstereich, auf der Mausburg.

5) Das bisher von Herrn Schneidermeister Schmitt bewohnte Haus in der Löwcngasse, Lit. C '137, ist mit Stall und Hof zu vermiethen und am 1. März beziehbar.

Th. Lotz.

Vermischte Nachrichten.

7) Rechnungen über gethane Lieferungen oder gefertigte Arbeiten für das akademische Hospital im Ganzen sowohl, wie auch für die verschiede­nen klinischen Anstalten, von dem Zahre 1838, sind von den Interessenten um so bestimmter noch vor Ablauf dieses Monats an mich abzugeben, als sonst späterhin, nach gemachtem Rechnungs- Abschlüsse, keine Rücksicht mehr auf ihre Forde­rungen genommen werden kann und darf.

" Gießen den 3. Januar 1839.

P e p p l e r.

3) K. Mller'sches Schweizer - Krmutee - Del.

Tas seit mehr als zehn Jahren wegen seiner Vortrefflichkeit durch ganz Europa, so wie nun auch in Amerika, berühmt gewordene K. Willer- sche Schweizer-Kräuter-Oel fährt fort, seine ausgezeichnete Wirksamkeit und vorzügliche Kraft in Beförderung des Haarwuchses aller Orten zu bewähren, was allein diesem Produkte den allge­mein verdienten Beifall und erworbenen Kredit be­währt und denselben auch immer mehr erweitert und sichert.

Es wäre ein zu ausgedehntes Geschäft, alle dre betreffenden merkwürdigen Kuren und darüber ein­gehenden erfreulichen Berichte zu veröffentlichen, daher man sich, wie bis anhin, ganz einfach dar­auf beschränkt, auch ferner von Zeit zu Zeit einige wenige der zahlreichen Resultate zur allgemeinen Kenntniß zu bringen.

Unter diese Zahl gehört unstreitig und nament­lich ein meinem Kommissionär, Herrn I. B. Rump und Comp. in Hamburg, zugekommenes Schreiben des Hrn. Hofraths W. v. Meding aus Güstrow, welches hienach folgt, und das mir von besagtem Herrn Kommissionär mit den Worten eingesendet wurde:

(Auszug ans dem Schreiben des

Herrn I. B. Rump u. Comp. aus Hamburg): Hamburg, den 8. November 1834.

Was übrigens die Wirksamkeit Ihres Oeles anbetrifft, so müssen wir solchem, als 15jährige Parfümisten, alle Gerechtigkeit wiederfahren las­sen, und giengen uns von Zeit zu Zeit oft über dessen Heilkraft sowohl mündlich als schriftlich, die bündigsten und erfreulichsten Mittheilungen ein, so daß wir unter allen Verhältnissen Ihr Schweizer-Kräuter-Haar-Oel zu empfehlen nicht aufhöreu werden. Zudem besitzt Ihr Fabrikat in dieser Gegend auch das ausschließlichste Vertrauen.

Von mehreren uns zugekommenen, auf Empfeh- hing und Belobung begründeten Briefen, lassen wir ebenfalls den Brief von einem der ausgczeich- nersten und angesehensten Herrn im Großherzog- thum Mecklenburg anfolgen, welcher uns sm An­fang Oktober durch Hrn. Hofrath W. v. Meding in Güstrow zukam."

Unterz. I. B. Rump u. Comp.

(Schreiben des Herrn Hofraths W.v. Meding aus Güstrow, an H.H. I. B. Rump u. Comp. in Hamburg.)

Ew. Wohlgeboren!

Haben mir vor 2 Monaten auf mein Ansuchen eine Flasche des Willer'schen Schweizer-Kräuter- Oels übersandt, und hat dasselbe bei mir, der ich im 50sten Jahre stehend, seit zehn Jahren mit einer fast über die ganze Länge des Kopfes er# streckenden durchaus kahlen Platte behaftet war, seine Regenerationskrast so außerordentlich be- währt, daß nicht nur ich den Gebrauch desselben noch fortzusetzen wünsche, sondern auch Bekannte von mir einen gleichen Nutzen davon zu ziehen wünschen und hoffen."

Ew. Wohlgeboren ersuche ich deßhalb hierdurch ergcbenst, mir annoch drei Flaschen jenes Deles, unter Wahrnehmung des Betrages von 12 Mark Courant durch Postvorlag für selbige, gefälligst zu übersenden, und empfehle mich hoch# achtungsvoll!

Ew. Wohlgeboren!

ergebenst,

Unterz. W. v. Meding, Hofrath." Güstrow, den 1. Oktober 1834.

Hierzu eine Beilage.