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Samstag, den

31. März

\ 38.

)

störend einzuwirkcn, in jeder Woche bis Mion dieicS Blattes »um Jnseriren gelangende Ani«gen-c., schon tm wahrc«

dis zur nächsten Nummer liegen. Daß aUean Namenstinterschritt. lediglich zur Notiz wr die Expedition, versehen stm

Sfr%&tewnn»^ in^rinneruL, und bemerkt zugleich, daH, wider Derhonen, ogne d°s,eu Unterschrift em

treffende Inserate unberücksichtigt bleiben. j|>>|r ------------------------

und Biclualienpreise zu Gießen vom 24. bis 31. März 1838.

ise

18

Hafer

Korn

200

165

10

200

85

10

27

30

35

Mass Milch - Md. Butter .

das Malter das Malter auch das Mölt der Scheffel

Darmstadt Gießen

Marburg am 17. Marz

Wetzlar am 24. März

vsd. gutes Ochseilfleisch Kuhfleisch Rindfleisch ..... Von schweren Rindern . Kalbfleisch desgl. ausgeuiästeteS . . Schweinefleisch. ., . Hammelfleisch gemästet . Wurst von pur Schweinen gemischte Wurst . Bratwurst . . . . . Schwartemagen . . ' ,, geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rindsfett Hammelsfett . . . . Schweineschmalz, ausge­lassenes desgl. unausgelaffeneS .

Handkäse . - .

Euer

Pfd. Waizenmebl . . grob geschälte Gerste

* klein geschälte Gerste

18-rLth. Qt.Künimel- oder gemischtes Br

5 » 8 Wafferweck

4 » 1 Milchbrod

6 h Taigscher

Wierprerse.

1 Maas ordinaires Bier auch

1 Maas Doppelbier ......

rsrovprerSe.

- Lth. Qt. Roggenbrod

Edictalladung.

221) Der Metzger und Wirth Andreas Konrad Sack dahier, hat sich wegen gänzlicher Unfähigkeit sein vermögen zu verwalten und sei­nen Angelegenheiten vorzustehen, freiwillig unter Kuratel gestellt, und es sind ihm daher die Bür­ger und Metzgermeister Mathäus Wcidig und Lud­wig Konrad Sack zu Gießen, als Kuratoren be­stellt worden. Man bringt dieses mit dem Be­merken zur öffentlichen Kenntuiß, daß von nun an alle Verbindlichkeiten, welche Andreas Kon­rad Sack ohne Zustimmung der genannten Kura­

toren eingehrn sollte, als ohne rechtliche Wirkung vor Gericht keine Beachtung finden können. Zu­gleich werden alle Diejenigen, welche Forderun­gen oder sonstige Ansprüche an Andreas Konrad Sack zu haben glauben, aufgefordert, solche so- gewiß im Termin,

Dienstag den 3. April d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzuzeigen, als sonst bei dem aufzuneh­menden Jnventarium keine Rücksicht auf dieselben, genommen werden wird.

Gießen den 27. Februar 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller. Limpert.