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Edictalladmig.

764) Nachdem sich ergebe» hat, daß das vermögen des verstorbenen Fuhrmanns Hermann Engel dahier, zu Bezahlung dessen Schulden nicht hinreichend, auch der Versuch einer gütli­chen Vereinigung unter den Gläubigern fruchtlos geblieben, und deshalb der förmliche Concurs erkannt worden ist, so werden hiermit Alle und Jede, welche Forderungen an genannten Gemein- Schuldner haben, sie mögen dahier bekannt sein und sich gemeldet haben oder nicht, hiermit öf­fentlich vorgcladen, im Termin

Freitag den 24. August d. I., Morgens um 9 Uhr, vor unterzeichneter Gcrichtsstclle zu erscheinen, und ihre Forderungen zu liquidiren, unter dem Verwarnen, daß die Nichterscheinenden mit ihren Ansprüchen von diesem Concurs - Verfahren aus­geschlossen werden sollen.

Marburg am 14.' Juni 1838.

Kurfürstliches Landgericht. Fuß.

Zur Beglaubigung Zimmermann.

549) Oeffentliche Aufforderung.

Auf Ansuchen des Bürgers und Lederhänd­lers LouiS Labroiffe dahier, welcher über die im Besitz habenden Grundstücke, nämlich:

1) v? 344,5 Klftr. am von Oynhausischen Schlüssel-Acker, neben Melchior Pistsr;

2) 1Y4 358 Klftr. an der Lahn, neben den Wiesen, an Peter Bergmann;

3) 3V* 138,9 Klftr. am obersten Niegelpfad, zwischen den Wegen an Postpacker Haus;

4) st$3 260,5 Klftr., vorm Weiher, an Joh. Melchior Lampus,

die Erwcrbsurkunden nicht beibringen kann, wer­den alle diejenigen, welche Eigenthums-Rechte, oder sonstige, mit dem Erwerb des jetzigen Be­sitzers in Verbindung stehende Ansprüche daran zu haben vermeinen, aufgefordert, solche binnen 3 Monaten dahier geltend zu machen, widrigen­falls bei der etwa stattfindenden Veräußerung der Grundstücke, solche als unbestrittenes Eigen- thum des dermaligen Besitzers behandelt werden sollen.

Gießen den 30. April 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.

591) Bekanntmachung.

Am 13. und 16. December v. I., verstar- brn dahier der pensionirte Großh. Hessische Kan-

Mst Karl Heinrich Friedrich Müller und dessen Schwester Barbara Müller.

m Wer aus irgend einem Titel gegen die Nachlaßmassen derselben, Ansprüche erheben zu können glaubt, hat diese binnen 3 Monaten vom heutigen Tage um so gewisser hierorts geltend zu machen, als sonst die Massen als herrenloses Gut dem königl. Bayer'schen Fiscus hinausae- geben würden.

Regensburg den 11. Mai 1838.

Königl. basier. Kreis - und Stadtgericht. Zeil.

Leiblem.

Besondere Bekanntmachungen.

774) Aufforderung an die Pfandhaus-Schuldner.

Es werden diejenigen Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Unterpfänder bis heute verfallen sind, hierdurch aufgefordert, solche um so gewisser bis zum 25. Juli zu prolongiren oder einzulösen, als sonst deren Versteigerung am 15. August d. I. nach §. 56 der Statuten stattfinden soll.

Vom 26. Juli bis 15. August kann weder eine Prolongation noch Einlösung der oben er­wähnten verfallenen Pfänder vorgenommen werden.

Gießen den 28. Juni 1838.

Die Pfand- und Leihhaus-Verwaltung. Bieler. Pfeil.

763) Marktverlegung.

Nach dem von Großh. Hessischem Kreisrathe des Kreises Alsfeld genehmigten Anträge, ist der auf den 13. d, M. gefallene Vieh- und Krämer- Markt, welcher wegen beständig anhaltenden Rc- genwetters nicht abgehalten werden konnte, auf

Donnerstag den 12. Juli d. I.

verlegt worden, was ich hiermit zur Kenntniß des Publikums bringe.

Homberg a/D. am 22. Juni 1838.

Der Bürgermeister Repp.

788) Diejenigen, welche am 16. Februar und 19. März d. I. in den städtischen Waldun­gen Holz ersteigt und die Zahlung dafür noch zu leisten haben, werden hierdurch aufgefordert, ihre Schuldigkeit binnen acht Tagen, bei Ver­meidung gesetzlichen Zwangs, an die Stadtkaffe abzuführen.

Zugleich wird die Berichtigung des fällig gewesenen zweiten Ziels der Zehntgrundrente von