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Lehrern und Brodherren zur Kenntniß ihrer Angehörigen, Pflegbefohlenen, Schüler, Dienstleute re. gebracht und denselben genau erklärt werden möchten.

Auch wird darauf aufmerksam gemacht, daß für diejenigen, welche sich in der offenen Lahn dahier zu baden wünschen, mehrere sichere Badeplätze unterhalb der Lahnbrücke bestimmt und diese mit Pfählen, auf welchen der Kreis, innerhalb dessen sich ohne Gefahr bewegt werden kann, genau angegeben ist, bezeichnet worden sind.

Gießen den 15. Mai 1838. Der Großh. Hess. Kreisrath.

K. Ehr. Knorr.

Regeln für Badend e.

Um bei dem Gebrauche der Flußbäder Leben und Gesundheit nicht aufs Spiel zu setzen,

muß man Folgendes beobachten:

1) Man muß bei der Wahl des Badeplatzes vorsichtig sein, und Tiefen vermeiden, weil selbst die geübtesten Schwimmer nicht selten von einem Krampfe befallen oder plötzlich von ihrer Kraft verlassen worden sind, weßhalb sie in den Wellen ihr Grab gefunden haben.

2) Man bade nie mit vollem Magen, nie früher, als vier Stunden nach einer gehaltenen Mahlzeit, noch weniger während der berauschenden Wirkung genossener hitzigen Getränke, nie unmittelbar nach einer Aergerniß, oder nach einem Schrecken und bei Störungen der Gesundheit nie ohne die Erlaubniß eines erfahrenen Arztes.

3) Man muß nie mit erhitztem, schwitzendem, sondern mit abgekuhltem Körper in das Bad

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neben

Man muß, bevor man in's Wasser geht, Stirne, Schläfe, Nacken und Brust naß gemacht Nach" diesen Vorbereitungen ist es gut, etwas schnell in das Bad zu steigen, und sich so­gleich den Kops zu waschen, oder noch besser auf einige Augenblicke unterzutauchcn.

Es ist gut, sich im Wasser lebhaft zu bewegen.

Es ist nachtheilig, lange im Bade zu bleiben, und zwar um so nachtheiliger, zekühler das Wasser ist. Zehn Minuten sind gewöhnlich hinreichend. Der leiseste Anflug eines Fröstelns muß aber als Wink der Natur betrachtet werden , das Bad > j« »er*«««» Man muß den Körper nach dem Bade sogleich trocken abreiben, sich stynell ankleidcn, dann aber sich nicht in der Nähe des Wafferö hinsetzen, sondern sich eine gelinde Bewe-

gung machen.

29) Ein schwarzer Dachshund mit braunen Pfoten ist in Wieseck aufgefangen und in Ver­wahrung genommen worden.

Eine porzellainene Pfeife,

eine eiserne Wagenkette, ein Stück Sommerzeug und eine kattunene Markt-Züchc

sind gefunden und auf Großh. Polizeibüreau abgegeben worden.

Gießen den 25. Mai 1838.

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Edictalladung.

505) Neber den Nachlaß des Schneiders Baltha­sar Hinkler zu Biber ist der förmliche Concurs erkannt worden. Es wird dieses hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, und Termin zum Versuch der Güte und in deren Entstehung zur Liquidation der Forderungen auf

Mittwoch den 27. Juni d. I., des Mor.

gens um 8 Uhr

bestimmt, in welchem alle diejenigen, welche au den Nachlaß des Cridars Ansprüche geltend ma­chen wollen, solche um so gewisser in Selbstper­son. oder durch hinreichend Bevollmächtigte an­zumelden haben, gegenfalls sie ohne besonders bekannt gemacht werdendes Praclusivdecret, von der Masse ausgeschlossen werden.

Gießen den 9. April 1838.

Großh. Hess- Stadtgericht. Müller.