24. Novmbr.
Samstag, den
38.
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fcnSct werden. ----- -- ------- ------——— --------------—---
Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 24. Novbr. bis 1. Dezbr. 1838.
Vrovpreise
Pf.
fr.
Fleischpreise.
Lth. — Ql. Roggenbrod
— Pfd. 21
Maas
1
1
>=!§•
1 „ tzammelslett
1
1
F r u cy t p r e i s e.
20
18
1
1
8
4
1
1
1
1
3
5
4
2
6
12
1
1
6
18
19
4
4
5
4
8
4
6
7
1
1 1
sä
8
Schweineschmalz, ausge laffenes. ....
desgl. unauSgelassenes
rr 31
„ 30 Lth. 3
„ 3
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8
12
8
15
16
20
16
18
13
geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rmdsfett.....
Qt. Wafferweck ,, Milchbrod . .
Vierpreis e.
ordiuaires Vier . . auch . .
IPfd.gutes Ochsenfleisch -
1 Kuhfleisch ....
1 „ Rindfleisch ....
1 „ Kalbfleisch ....
1 „ desgl. ausgemästetes .
1 „ Schweinefleisch. ._ •
1 „ Hammelfleisch gemästet
1 ., Wurst von pur Schweinei
1 ,, gemischte Wurst . .
1 „ Bratwurst ....
1 „ Schwartemagen . .
Maas Doppelbier ....
Marktpreise
Maas Milch......
Pfd. Butter......
auch . . . .
Handkäse . -.....
Eyer.........
Pfd. Waizenmehl ....
,, grob geschälte Gerste
<> klein geschälte Gerste
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.=§Ss5äg'§
fr. | pf.
11
9
8
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S t ä
d t e.
Gcmäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Pf. fl. i fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr-
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Darmstadt
das Malter
200 - --
— — —
— 6 20
— 3 20
—— - ——
— — —
Gießen
das Malter
— 9 35
200 7 25
165 4 35
— 2 30
— 5 20
- 6 24
auch
— — —
— — —
— 5 —
— 2 35
— —- —-
— — —
Marburg am 14. Nvbr.
das Mött
- 6 40
— 5 —
- 3 30
— 1 48
— —, —
—— — —
Wstzlar. am
17. Nvbr.
der Scheffel
90 4 13
80 3 18|
75 2 20z
55 1 11
— — —
— — —
Polizeiliche Bekanntmachungen.
61) Der in der polizeilichen Bekanntmachung vom 13. lauf. Monats, als der Wasserscheu verdächtig bezeichnete Hund, ist laut des vorliegenden physicatsärztlichen Berichtes unterm 15. dieses dahi^ crepirt, und es hat die vorgenommene Section ergeben, daß derselbe nicht nur allein mit der Tollwuth wirklich behaftet gewesen, sondern auch, daß er, aller Wahrscheinlichkeit nach, durch den Biß eines andern tollen Hundes angesteckt worden, und da hiernach immer noch die möglichste Vorsicht in Beaufsichtigung und Beobachtung der Hunde überhaupt geboten ist, so finde ich mich veranlaßt, nach Anhörung der Großh. Kreis - Sanitätöbeamten, in der vorliegenden Beziehung weiter zu verfügen:
1) Die durch die oben angezogene Bekanntmachung unter Strafandrohung angeordnete Einsper, rung der Hunde hat zwar nur «och bis zum nächsten Montag, den 26. dieses Monats einschließlich, anzudauern, die Besitzer von Hunden sind indessen fortwährend bei Strafe gehalten, diese sorgfältig zu beobachten und allenfalls sich ergebende Krankheitsspuren alsbald der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.


