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24. Novmbr.

Samstag, den

38.

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fcnSct werden. ----- -- ------- ------ -----------------

Frucht- und Victualienpreise zu Gießen vom 24. Novbr. bis 1. Dezbr. 1838.

Vrovpreise

Pf.

fr.

Fleischpreise.

Lth. Ql. Roggenbrod

Pfd. 21

Maas

1

1

>=!§

1 tzammelslett

1

1

F r u cy t p r e i s e.

20

18

1

1

8

4

1

1

1

1

3

5

4

2

6

12

1

1

6

18

19

4

4

5

4

8

4

6

7

1

1 1

8

Schweineschmalz, ausge laffenes. ....

desgl. unauSgelassenes

rr 31

30 Lth. 3

3

llj

8

12

8

15

16

20

16

18

13

geräucherter Speck . . Schinken und Dörrfleisch Rmdsfett.....

Qt. Wafferweck ,, Milchbrod . .

Vierpreis e.

ordiuaires Vier . . auch . .

IPfd.gutes Ochsenfleisch -

1 Kuhfleisch ....

1 Rindfleisch ....

1 Kalbfleisch ....

1 desgl. ausgemästetes .

1 Schweinefleisch. ._

1 Hammelfleisch gemästet

1 ., Wurst von pur Schweinei

1 ,, gemischte Wurst . .

1 Bratwurst ....

1 Schwartemagen . .

Maas Doppelbier ....

Marktpreise

Maas Milch......

Pfd. Butter......

auch . . . .

Handkäse . -.....

Eyer.........

Pfd. Waizenmehl ....

,, grob geschälte Gerste

<> klein geschälte Gerste

e»".= --

.=§Ss5äg'§

fr. | pf.

11

9

8

i

S t ä

d t e.

Gcmäs

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

Pf. fl. i fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr-

Pf. fl. fr.

Pf. fl. fr.

Darmstadt

das Malter

200 - --

6 20

3 20

-

Gießen

das Malter

9 35

200 7 25

165 4 35

2 30

5 20

- 6 24

auch

5

2 35

--

Marburg am 14. Nvbr.

das Mött

- 6 40

5

- 3 30

1 48

,

Wstzlar. am

17. Nvbr.

der Scheffel

90 4 13

80 3 18|

75 2 20z

55 1 11

Polizeiliche Bekanntmachungen.

61) Der in der polizeilichen Bekanntmachung vom 13. lauf. Monats, als der Wasserscheu verdächtig bezeichnete Hund, ist laut des vorliegenden physicatsärztlichen Berichtes unterm 15. dieses dahi^ crepirt, und es hat die vorgenommene Section ergeben, daß derselbe nicht nur allein mit der Tollwuth wirklich behaftet gewesen, sondern auch, daß er, aller Wahrscheinlichkeit nach, durch den Biß eines andern tollen Hundes angesteckt worden, und da hiernach immer noch die möglichste Vorsicht in Beaufsichtigung und Beobachtung der Hunde überhaupt geboten ist, so finde ich mich veranlaßt, nach Anhörung der Großh. Kreis - Sanitätöbeamten, in der vorliegenden Beziehung wei­ter zu verfügen:

1) Die durch die oben angezogene Bekanntmachung unter Strafandrohung angeordnete Einsper, rung der Hunde hat zwar nur «och bis zum nächsten Montag, den 26. dieses Monats ein­schließlich, anzudauern, die Besitzer von Hunden sind indessen fortwährend bei Strafe gehal­ten, diese sorgfältig zu beobachten und allenfalls sich ergebende Krankheitsspuren alsbald der Ortspolizeibehörde anzuzeigen.