Ausgabe 
20.1.1838
 
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65) Alle Diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des da­hier ledigen Standes verstorbenen Kaufmanns Johann Gerhardt Tasche haben könnten, wer­den aufgefordert, solche im Termin,

Montags den 19. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumeldcn, widrigenfalls bei Aufstellung des Inventars und Vertheilung des Nachlasses keine Rücksicht auf sie genommen werden wird.

Gießen den 16. Januar 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht Müller.

Besondere Bekanntmachung.

66) Die an das Rentamt Gießen zu lei­stenden Zahlungen betreff.

Das polnische Geld, namentlich die x/3 - und Thalcrstücke (Talara), die Churhessische Scheidemünzen, namentlich die sogenannten Hessen- Batzen und Zwei-AlbuS-Stücke, (Miesen) sollten nach höherer Bestimmung schon bisher in den öffentlichen Casten nicht angenommen werden; auch ist die höchste Bestimmung, nach welcher die Königlich Preussischen /2 Thalerstücke zu 81/ kr. oder der Thaler zu i fl. 42 kr. angenommen werden durfte, in neuester Zeit zurückgenommen und gnädigst verfügt worden, daß VJ2 Thaler- Stücke selbst zu 81/. kr. bei den öffentlichen Cassen nicht mehr angenommen werden sollen.

Abweichend von den früheren höchsten Be­stimmungen, ließ der Unterzeichnete, bet' gerin­ger Zahlung unbemittelter Leute, häufig die Rück­sicht eintreten, einzelne Stücke dieser Geldsoiten «njunehmen, in der Regel, um den Zahlenden doppelte Gänge zu ersparen, weil sie mit den nöthigen Mitteln zu dem Ersatz eines etwaigen Ausschusses nicht versehen waren. Ta sich das Publikum aber nunmehr, in Folge der eiugetre- tcnen Münzvcrhältnisse, ohnehin an die Ausschei­dung so vieler bisher im Cours gewesenen Mün­zen gewöhnen muß, es auch in seinem Interesse liegt, sich aller in den öffentlichen Cassen nicht gangbaren Geldsorten zu enthalten, die bisher von mir genommene Rücksicht, bei dem Zurück- drängen der oben erwähnten Geldsorten aus an­deren Staaten, auch zu weit führen könnte, so werden die Herren Bürgermeister in ihren Ge­meinden bekannt machen, daß von nun an die oberwähnten Geldsorten unter keinerlei Umstän­den mehr bei der Rentamts-Casse angenommen

werden, und Diejenigen, welche sich zu Abfüh­rung ihrer Schuldigkeiten, nicht mit coursmäßigem Gelde versehen, es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn für sie Weiterungen und insbesondere dop­pelte Gänge entstehen.

Die obige, für die auswärtigen Gemeinden des Kreises Gießen erlassene Bekanntmachung bringe ich hiermit auch zur Kenntniß des hiesi­gen Publikums.

Gießen den 16. Januar 1838.

Der Großh. Hess. Rcntamtmann Schneider.

Versteigerungen.

37) Auf freiwilliges Ilnsuchen des Bürgers und Rothgerbers Emanuel Simon und dessen Ehefrau dahier, sollen

Donnerstag den 8. Februar d. I., Nachmittags um 2 Uhr, auf dem dahiesigen Nathhanse deren nachbenannte Grundstücke:

1) 84 Klftr. i Zwischen dem Glciberger und

oder ! Leufertsrödcrweg an Johs.

25 Ruth, i Okel.

2) 85 Klftr. >

oder daselbst, an ihm selbst.

25 Ruth. !

3) 509 Klftr. i am Gänswinkcl am Mittel­oder ! weg, an Johann Heinrich

160 Ruth. ) Ferber.

4) 211 Klftr. i oder ! daselbst, an ihm selbst.

62 Ruth. )

a) 328 Klftr. ) bcr Sternmark, an Hein-

meistbietend, unter den im Termin bekannt ge­macht werdenden Bedingungen, versteigert werden.

Gießen den 11. Januar 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht.

Müller.

60) Holzversteigerung auf dem Schift fenberger Gute.

Mittwoch den 24. dieses Monats, werden auf dem unteren Thcil des Schiffenberger Gutes, bei dem Peters - und Schaafwcyher, 69 Stecken Brennholz, 75 Wellen und 10 Klötze, Eichen, Erlen und Obstbaum, an den Meistbietenden ver­steigert.

Die Zusammenkunft ist Vormittags 11 Uhr,