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Frucht- und Vittuakenprcise zu Gießen vom 10. bis 17. März 1838.
1 F^leiscypreise.
kr.
Pf-
ISrodpreise.
kr.
Vf.
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . . .5" e=“-s2= 1 „ Kuhfleisch.....
5 ”5'5 1 „ Rindfleisch.....
„-5 = 2.™ = i „ Von schweren Rindern . «MZ ° 1 „ Kalbfleisch ......
1 ,, dcsgl. ausgemastetes . .
1 Schweinefleisch. . • ■ c2= "S 1 „ Hammelfleisch gemästet .
= 2 1 ■' Wurst von pur Schweinen
1 „ gemischte Wurst . . .
1 „ Bratwurst.....
1 " Schwartemagen . . • 1 „ geräucherter Speck . .
1 „ Schinken und Dörrfleisch = l 1 " R'ndSfett ......
1 " Hummelsfett .... i „ Schweineschmalz, ausge- -• lassenes......
8 1 „ deSgl. unausgelassenes .
11
8
8
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16
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— Pfd.Liz Lth. — Qt. Roggenbrod . . .
2 M £ » — " " ....
4 „ 1 » — u U ....
18zLth. — Qt. Kümmel- oder gemischtes Bro1>
S " S h Wafferweck......
4 >, 1 u Milchbrod.......
6 « Taigscher.......
Vierpreise.
1 Maas ordinaires Bier ...... auch......
1 Maas Doppelbier .......
Marktpreise.
1 Maas Milch.........
1 Pfd. Butter ......... auch.......
3 Handkäse . -........
3 Eyer............
i Pfd. Waizenmebl .......
1 „ grob geschälte Gerste ....
i 1 " klein geschälte Gerste ....
6
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2
1
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6
7
6
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Zf r u ch t p r e i S e.____
Städte.
Gcmäs
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt . • .
Gießen ....
Marburg am 4 Marz
Wehlar am 10. März
das Malter das Malter auch das Mött der Scheffel
Pf.
200
90
fl.
9
9
7
8
kr
30
85
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Pf-
200
80
fl
8
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kr.
10
40
30
Pb
165
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6
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kr.
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10
15
10
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Pb
55
fl.
3
3
3
2
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fr.
24
30
35
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Pb
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fl.
kr.
Polizeiliche Bekanntmachung.
Der Großhl. Hess.
K n o r
Kreisrath r.
16) Sämmtliche Eigenthümer oder Pächter von Gärten und Baumstücken in der hiesigen Gemarkung werden hierdurch aufgefordert, binnen drei Wochen die Raupennestcr an den darin befindlichen Bäumen und Hegen zu zerstören. m
Nach Ablauf dieser Zeit verfällt dann Jeder, an dessen Baumen und Hegen sich noch Raupennester vorfinden, in die gesetzliche Strafe von 4 Kr. für jedes einzelne Stück.
Zugleich bemerkt man, daß obige Verfügung auch auf die innerhalb der Stadt belegenen Hausgärten ausgedehnt werden wird.
Gießen den 15. März 1838.
Edictalladungen.
221) Der Metzger und Wirth Andreas Konrad Sack dahier, hat sich wegen gänzlicher Unfähigkeit sein Vermögen zu verwalten und sei
nen Angelegenheiten vorzustehcn, freiwillig unter Curatel gestellt, und es sind ihm daher die Bürger und Metzgermeister Mathäus Weidig und Ludwig Konrad Sack zu Gießen, als Kuratoren bestellt worden. Man bringt dieses mit dem Bc-


