Avertissements zum Znserircn ins Gießener Anzeigeblatt müssen, in der Worbe, jedesmal bis l ä n g ti e n s Freitags, Bormit- >■—y tag« 9 Uhr, mit deutlicher.Namcnsunterschrift der Einsender, lediglich zur Notiz für die Expedition d. Bl. an dieselbe eingc-
sendet werden.
Frucht- und Vl'ctuaÜenprelse zu Gießen vom 15. bis 22. Dezember 1638.
fr. | pf.
Nrovpreise.
Pf.
fr.
■Set.'o.
1
1
e.
$ r u ch t V r e L s e.
Städte.
G e m ä s
Erbsen
Linsen
Vf.
ff.
fr.
Pf.
ff.
fr.
5
20
6
24
4
30
7
3)
das das
Maas
Maas
das der
20
18
11
9
8
7
3
4
1
1
1
6
18
19
4
4
5
4
8
1
1
1 1
1 1
1 1
4
6
7
Malter Malter auch
Mölt Scheffel
11
8 IS
8
16
16
20
16
18 iS
Darmstadt . . .
Gießen ....
Marburg am 25. Nvbr.
Wetzlar am 8^Dezber. \
"‘c g «Sä
n
a
Schweinefleisch. . ... Hammelfleisch gemästet . Wurst von mir Schweinen gemischte Wurst . . . Bratwurst
Sollten Lehrer an öffentlichen Schulen oder auch Privatinstitnten von dem Besuche der Sammlungen für ihre Schüler Gebrauch machen wollen, so kann dies nur unter der Bedingung geschehen, daß der Lehrer stets ■ die mitgebrachten Schüler, deren Zahl nicht über zehn sein darf, selbst beaufsichtigt.
4) Innerhalb der Räume der Museen und selbst schon beim Eintritt in das Gebäude ist jede Art störender Unruhe zu vermeiden.
Gießen den 3. December 1838.
Ot. Massenveck „ Milchbrod . .
Bierpreise.
ordinaires Bier . . auch . .
Doppelbier . . .
2
6
12
1
1
- Psd. 2i Lth.— Qt. Roggenbrot, 1 w 31 " — " ,,
Besondere Bekanntmachung.
1425) Zur Verhütung von Mißbräuchen sehen wir uns veranlaßt, über den Besuch der naturhistorischen Sammlungen der Universität Nachstehendes zur öffentlichen Kenutniß zu bringen:
1) die naturhistorischen Sammlungen der Uni- versität stehen zwar wöchentlich ein Mal, zu festgesetzter Zeit, dem Publikum offen, doch ist dabei zunächst nur ein, wissenschaftliche Belehrung suchendes Publikum gemeint. Tabakspfeifen oder Hunde bei sich zu führen, ist durchaus ungestattet, und in diesem Falle schon der bloss Eintritt in das Gebäude untersagt. Stöcke müssen vor dem Eintritte m die Museen abgelegt werden.
2) Kinder unter 14 Jahren können nur unter
der Aufsicht von erwachsenen Angehörigen zugelassen werden.
Großh. Hess, akademische Administrations- Commission.
Dr. v. Löh r.
vdt. Prinz.
Schwartemageu
1 ,, geräucherter Speck
•t: r-.«sj5)-S
~ y-, J-* *• O
3 „ 30
5 Lth. - 4 „ —
1 „ Schinken und Dörrfleisch
1 „ Rindsfett
1 ,, Hcrmmelssett . . . .
1 „ Schweineschmalz, ausge- laffenes. ......
1 „ desgl. unausgelaffenes .
MarLtprers
M-ias Milch
Psd. Butter auch . . .
Handkäse .....
Eyer
Psd. Waizenmebl . . . grob geschälte Gerste " klein geschälte Gerste
Z^leiscypreise.
1 Pfd. gutes Ochsenfleisch
1 ,, Kuhfleisch . . . ZZtz 1 „ Rindfleisch . . . = Eg 1 „ Kalbfleisch • . .
1 „ desgl. ausgemästetes
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Pf. fl. fr.
Pf fl. fr.
200 - —
— —
— 6 20
— 3 10
— 11 -
200 7 30
165 4 55
— 2 35
— — —
— — -
— —— —
— — ——
- 7 30
— 8 20
- 3 30
— 1 48
90 4___8z-
80 3 6
75 2 8
55 1 11


