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Freitag den 24- August d. I., Morgens um 9 Uhr,
vor unterzeichneter Gcrichtsstclle zu erscheinen, und ihre Forderungen zu liquidsten, unter dem Verwarnen, daß die Nichtcrscheinenden mit ihren Ansprüchen von diesem Concurs- Verfahren ausgeschlossen werden sollen.
Marburg am 14. Juni 1838.
Kurfürstliches Landgericht. Fuß.
Zur Beglaubigung Z i m m e r m a n n.
59i) Bekanntmachung.
Am 13. und 16. Deccmber v.^J., verstar- ben dahier der pensionirte Großh. Hessische Kanzellist Karl Heinrich Friedrich Müller und dessen Schwester Barbara Müller.
Wer aus irgend einem Titel gegen die Nachlaßmaffen derselben, Ansprüche erheben zu können glaubt, hat diese binnen 3 Monaten vom heutigen Tage um so gewisser hierorts geltend zu machen, als sonst die Massen als herrenloses Gut dem königl. Bayer'schen Fiscus hinausgc- geben würden.
Regensburg den 11. Mai 1838.
Königl. bayer. Kreis - und Stadtgericht.
Leiblcm.
Besondere Bekanntmachungen.
sog) Personen-, Brief- und Güter- poft-Verbindung zwischen Gießen, Battenberg und Arnsberg betreff.
Zn Gemeinschaft mit der Königlich Preußischen Ober-Postbehörde wird eine wöchentlich zweimalige Personen-, Brief- und Güterpost-Berbin- dunq Mischen Gießen und Arnsberg über Battenberg, Winterberg und Meschede eingerichtet, die folgenden Lauf erhält:
Abgang aus Ankunft zu
Giessen Ärnsbc.rg
wÄ8”03'6111** i5% ®i0,ä' nach Ankunft des Eilwa-
wagens von Frankfurt.
Abgang aus Ankunft zu
Arnsberg Giessen
Mittwoch Ab^ds, Sonntag ^Abends, Sonnab. j gum Anschluß an den
Eilwagen nach Frankfurt.
Die erste Fahrt von Gießen nach Arnsberg findet Statt: am Sonntag den 15. Juli l. I?, die erste Fahrt von Arnsberg nach Gießen erfolgt: am Sonnabend den 14. Juli l. I.
Von Gießen bis Hallenbcrg und von Battenberg bis Gießen beträgt das Personengeld bei einem Frrigewicht von 40 L 7 gGr. per Meile, von Hallenberg bis Arnsberg und von Arnsberg bis Battenberg bei einem Freigewicht von 30 K. 7/ Sgr. per Meile..
Gleichzeitig mit dieser Einrichtung wird ferner eine dritte Briefpost-Verbindung zwischen Gießen und Battenberg hergestellt, wodurch sich zwischen diesen Orten legenheiten ergeben:
Abgang aus Giessen Sonntag i Mittwoch 5 Morg. 6 Uhr Freitag ) nach Ankunft der Brief post von Frankfurt.
Abgang aus Sattenberg Dienstag ) Donnerst.) Vormittags Sonntag s furt a./M.
Frankfurt a/M. den 6. Juli 1838.
General-Direction der Gross!;, tzess posten.
In Abwesenheit des Gencralpostdirectors Frhr. von Epp len. E. Müller.
vdt Schramm.
folgende Eorrespondenzge-
Anknnft zu
Sattenberg
Sonntag 1
■f Mittwoch > Abends. * Freitag )
V- Ankunft zu
Giessen
Dienstag ) Donnerst. S Abends Sonntag s zum Anschluß an den Eilwagcn nach Frank-
774) Aufforderung
an die Pfandhaus-Schuldner.
j Es werden diejenigen Schuldner der hiesigen Pfand- und Leihanstalt, deren Unterpfänder bis heute verfallen sind, hierdurch ausgefordert, solche um so gewisser bis ,«m SS. Zuli ru prolonqircn oder einzulosen, als ;on;c deren Versteigerung am 15. August d- I- — nach 58 der Statuten — stattfinden sott.


