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26) Ein Sackmeffer, ein Schlüssel und ein Kinderstrohhütchen
sind gefunden und auf Großh. Polizeibnreau abgegeben worden. Gießen den 10. Mai 1838.
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Besondere Bekanntmachungen.
546) Am 22. März d. Z. wurde zu Gießen ein Paket ohne angegebenen Werth an Kutscher Friedrich Raasmeyer in Cassel zur Post gegeben, welches am 27. März als unbestellbar von Cassel wieder zurückkam. Da der Aufgeber dieses Pakets bis jetzt nicht hat ermittelt werden können, so wird derselbe aufgefordert, dasselbe gegen gehörige Legitimation und Erstattung des darauf haften« den Portos und der Jnseratgebühren binnen 3 Monaten bei dem Postamt Gießen in Empfang zu nehmen, widrigenfalls anderweitig über dasselbe verfügt werden wird.
Darmstadt den 4. Mai 1838.
Großh. Hess. Ober-Post-Amt. Nebel.
vdt. Voigt.
548) Der Bürger und Schrcinermeister Konrad Müller besitzt ein Grundstück
1.741 299,1 Klstr. oder | Morgen 8 Ruthen 5 Schuh Acker, stößt auf den Sandkauter Weg,
welches von dem früheren Besitzer Hermann Wilhelm Löber dahier, der Vormundschaft über Friedrich Vetzbergers Kind, für ein Kapital von 1100 fl. unterm 8. November 1811 verpfändet worden ist. Das Kapital soll durch den Kaus- schilling des mit verpfändet gewefenen Hauses ab, gelegt, allein die Obligation verloren sein, daher man diejenigen, welche die fragliche Schuldurkunde besitzen und Rechte daraus auf vorgedachtes Grundstück, herleiten zu können glauben, auf, fordert, binnen 4. Wochen dahier ihre Ansprüche anzuzeigen, widrigenfalls der Eintrag im Hp- potbenkuch gelöscht werden wird.
Gießen den 10. Mai 1838.
Großh. Hess. Stadtgericht- Müller.
549) Oeffentliche Aufforderung.
Auf Ansuchen des Bürgers und Lederhänd, lers Louis Labroisse dahier, welcher über die im Besitz habenden Grundstücke, nämlich:
1) v? 344,5 Klstr. am von Oyenhaufischen Schlüssel-Acker, neben Melchior Pistor;
2) "Y* 358 Klstr. an der Lahn, neben den Wiesen, an Peter Bergmann;
3) 3 V1 138,9 Klstr. am obersten Riegelpfad, zwischen den Wegen an Postpacker Haus;
4) 260,5 Klstr., vorm Weiher, an Zoh.
Melchior Lampns,
die Erwerbsurkunden nicht beibringen kann, werden alle diejenigen, welche Eigenthums-Rechte, oder sonstige, mit dem Erwerb des jetzigen Besitzers in Verbindung stehende Ansprüche daran zu haben vermeinen, aufgefordert, solche binnen 3 Monaten dahier geltend zu machen, widrigenfalls bei der etwa stattfindenden Veräußerung der Grundstücke, solche als unbestrittenes Eigentum des dermaligen Besitzers behandelt werden solle».
Gießen den 30. April 1838.
Großh. Hess. Stadtgericht. Müller.
567) Alle, welche Beiträge zum Monument Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs Ludewig I. subscribirt haben, werden. Höherem Auftrage gemäß, hierdurch ersucht, diese Beiträge in der nächsten Woche, am Montag, Dienstag, Donnerstag und Samstag, Vormittags, an mich abzuliefern.
Gießen den 11. Mai 1838.
Der Stadtrechner
N e r n.
568) Die für das erste Quartal d. I. zu bezahlenden Schulgelder für den Besuch der Realschule und die Stadtschulen, sind binnen 8 Tagen, bei Vermeidung gesetzlichen Zwangs, an die Stadtkasse zu berichtigen.
Gießen den 10. Mai 1838.
Der Stadtrechner
R e r n.
Versteigerungen.
507) Montag den 14. Juni d. Zf., Nachmittags 2 Uhr, sollen auf dahiesigem Nathhaus nachfolgende, dem Fuhrmann Emanuel Simon dahier zustehende Grundstücke, als:
1) 84 Klstr. od. 25 Ruth. Acker zwischen dem


