Ausgabe 
10.3.1838
 
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Frucht- und Vicluaüeupreise zu Gießen vom 3. bis 10. März 1838.

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Pfd. §5 Lth. Ql. Roggenbrot) . . .

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Lth. Qt. Kümmel- ober gemischtes Brod : //,/ Wafferweck

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Vierprei 6 e.

Maas ordinaires Bier auch Maas Doppelbier Marktpreis e.

Maas Diilch

Pfd. Butter ....

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Handkase.

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Pfd. Waizenmehl .

-/ grob geschälte Gerste ....

" klein geschälte- Gerste . . . .

Warzen

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Städte. G e m ä s

.-Lleiscypreise.

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch .

1 ,, Kuhfleisch ....

1 ,, Rindfleisch ....

1 ,/ Von schweren Rindern

1 Kalbfleisch ....

1 desgl. anSgemästeteS .

1 » Schweinefleisch. . .

1 ,, Hammelfleisch gemästet

1 Wurst ron pur Schweine

1 gemischte Wurst . .

1 Bratwurst ....

1 Schwartemagen . .

1 ,, geräucherter Speck

1 Schinken und DörrfleiscI

1 ,, Rindöfett ....

1 Hammelsfett . . .

1 Schweineschmalz, ausge lassen eS

1 desgl. unausgelaffencs

das

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das das

Malter Malter auch

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Darmstadt . . .

Gießen ....

Marburg am 4. März

Wetzlar am 24. Febr.

Polizeiliche Bekanntmachung.

15) Ein lederner Riemen mit einer Schnalle, ein buntes Halstuch und

ein ditto Sacktuch

sind gefunden und auf Großh. Polizeibürean abgegeben worden.

Gießen am 8. März 1838.

Edictalladuugen.

172) Konrad Möckel, G. S., aus Watzen­born und dessen Ehefrau, haben am 20. Februar 1808 von dem Rothgcrber Jvh. Philipp Vetzber- ger zu Gießen ein Darlehn von 24 fl. erhalten und demselben zwei Grundstücke verpfändet. Die­ses Darlehn soll in der Folge zurückbezahlt, die darüber ausgestellte Obligation aber verloren

sein, und es wird von den Erben der Schuldner das Pfandrecht nicht mehr anerkannt. Da in­dessen die Obligation in dem Hypothekenbuch noch nicht gelöscht ist, so werde», auf den Antrag der Erben des Schuldners, alle Diesenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche aus der gedachten Obligation zu haben vermeinen, hier- mit aufgefordert, dieselben sogewiß innerhalb 60 Tagen von heute an dahier anzuzeigen und