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4391) Der Schultheiß und Gemeindercchner Johann Bach zu Hochelheim hat darauf ange­tragen, mit seinen sämmtlichen Gläubigern ein Moratorium, unter gerichtlicher Autorität, abzu­schließen.

Die in Gemäßheit dieses Antrages Statt ge­fundene Inventarisation des Vermögens hat eine Ueberschuldung desselben nachgewiesen, und es ist für die einstweilige Sicherstellung der Masse das Geeignete verfügt worden.

Zur Liquidation der etwa noch unbekannten Ansprüche an diese Masse wird Termin auf

Freitag den 21ten December d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anberaumt, in welchem solche so gewiß geltend zu machen sind, als gegenfalls alle in die­sem Termin nicht angemeldete Ansprüche, na­mentlich auch im Falle des bei nicht zu Stande kommendem gütlichen Abkommen sofort erkannt werdenden Concurses, als von der Masse für aus­geschlossen erklärt werden, welches Präclusiv-De- cret nur auf der Amtsstube dahier verkündet wird. Atzbach den 4. December 1838.

König!. Justizamt. Diesterweg.

Besondere Bekanntmachungen.

1412) Zur Anfertigung der Hundcsteuer- liste pro 1839 wird das und Zuschrciben der Hunde im Laufe dieses Monats für Dieje­nigen in Erinnerung gebracht, welche entweder solche in der Liste anszustreichen oder neu in Zugang zu bringen haben.

Gießen den 6. Decbr. 1838.

Der Großh. Bürgermeister M. Schneider.

1417) Bei der unterzeichneten Stelle ist jeden Dienstag und Samstag Amtstag.

Da aber an diesen wöchentlichen Amts­tagen der Zudrang von Menschen auf dem hiesigen Steuerbüreau so bedeutend ist, daß die Flurbnchsauszüge und sonsti­gen Arbeiten, welche verlangt werden, unmöglich sogleich gefertigt werden können; so wird hierdurch zur öffentlichen Kennt- niß gebracht, daß alles, was an dem einen Amtstage dahier einkommt, erst an dem nächst darauf folgenden Amlstage wieder abgeholt werden kann.

Zugleich wird bemerkt, daß wegen der großen Menge von Dienftgeschäften,

welche erledigt werden müssen, an den übrigen Wochentagen der Zutritt auf dem Steuerbüreau Niemanden gestattet wer­den kann.

Gießen den 23. Nov. 1838.

Das Gr. Hess. Steuercommissariat das. Schüler.

1375) Die Zinsen, welche von den bei der Sparkasse angelegten Kapitalien für das lau­fende Jahr 1838 verfallen sind, können an jedem Mittwoch in dem Monat December d. I., und im Monat Januar k. I., Vormittags, empfan­gen werden; sind aber auch dann in Empfang zu nehmen und zu quittiren, wenn solche dem Kapital zugeschlagcn werden sollen und volle Jahreszinsen noch nicht verfallen sind.

Am Mittwoch den 26. December müssen alle Zahlungen, wegen des eintretenden Feiertags ausgesetzt werden, dagegen aber wird Donners­tag, Freitag und Samstag, den 27., 28. und 29. December damit fortgefahren.

Die Interessenten haben sich durch Vorle­gung der Schuldscheine zum Empfang zu legiti- mircn und können in diese die Zinsen, welche Abwesende zu empfangen haben, dem Kapital zugeschrieben werden, ohne daß deren Quittung erforderlich ist.

Man wünscht, daß neue Kapital-Anlagen im Monat December geschehen möchten, weil nur dann die Zinsen vom 1. Januar 1839 ihren Anfang nehmen können.

Gießen den 27. November 1838.

Der Rechner der Spar- und Leihkasse. Kehr.

Versteigerungen.

1394) Da die am 26. v. M. abgehaltene Versteigerung der Lieferung der im Jahr 1839 für das hiesige «ürgerhospital erforderlichen warmen Speisen, des Oels, der Talglichtcr und des Brand­weins von Großh. Armen-Commission nicht ge­nehmigt, weil die geforderten Preise für zu hoch erkannt worden; so soll Montag den IO. Decbr. 1838., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Bürger­hospital eine nochmalige Versteigerung genannter Bedürfnisse vorgenommen werden, wozu die Skeiglustigen eingeladen werden.

Gießen den 4. Decbr. 1838.

p Der Rechner

Lauer.