Ausgabe 
3.2.1838
 
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7) In Rödgen, Kreises Gießen, sind zwei herrnlos umkerirrende Hunde aufgefauaen und in Verwahrung genommen worden, Ter Eigenkhümer kann solche nach vorheriger Legitimation bei dem dortigen Bürgermeister und Zahlung des Futtergeldcs in Empfang nehmen.

Gießen den 30. Januar 1838.

8) Ein Zirkel und

ein Paar Handschuhe sind gefunden und auf Grvßh. Polizeibüreau abgegeben worden. Gießen den 1. Februar 1838.

worunter sich zwei große Holzstäsic und ein großer Pferdestall befinden,

3) aus einem Waschhaus von Holz, worin ein Waschkessel sich befindet,

4) aus zwei Hausgärten und

Edlctalladuugeu.

05) Alle Diejenigen, welche an den peu- sionirten Gr. CrimiUalgerichts- Secretair Franz dahier Forderungen haben, werden hierdurch aus­gefordert , dieselben so gewiß:

Montag den 19. Febr. d. I., Morgens 9 Uhr dahier anzuzcigen und zu begründen, gegenfalls sie bei der über das Vermögen des pensionirten Gr. Criminalgerichtssccretairs Franz angeordne­ten gerichtlichen Verwaltung nicht berücksichtigt werden können.

Gießen am 26. Januar 1838.

In Auftrag Gr. Hofgerichts dahier Großh. Hess. Stadtgericht. Müller. H a b e r k o r n.

65) Alle Diejenigen, welche Forderungen oder sonstige Ansprüche an den Nachlaß des da­hier ledigen Standes verstorbenen Kaufmanns Johann Gerhardt Tasche haben könnten, wer­den aufgefordert, solche im Termin, Montags den 19. Februar d. I., Vormittags 9 Uhr, dahier anzumelden, widrigenfalls bei Aufstellung des Inventars und Vertheilung des Nachlasses keine Rücksicht auf sie genommen werden wird.

Gießen den 16. Januar 1838.

Großh. Hess. Stadtgericht Müller.

Besondere Bekanntmachungen.

89) Die der Universität gehörenden, ehe­mals von Senkenbergischen, auf dem hiesigen Brand gelegenen Gebäude, bestehend:

1) aus einem dreistöckigen Wohngebäude von Holz, welches 29 Pieren, darunter 2 Salons, 2 Küchen, 2 gewölbte Keller, einen großen Boden mit mehreren Kammern und einen Holzstall enthält,

2) aus einer sehr großen Scheuer von Holz,

5) zwei geschloffenen Hofräumen, von welchen der eine, einen guten Brunnen hat

sollen aus freier Hand, mit Vorbehalt höchster Ge­nehmigung, verkauft werden. Kaufliebhaber ha­ben sich an Großherzogl. Kanzleirath Clemm dahier zu wenden.

Gießen am 24. Januar 1838.

Großherzogl. Hess, akademische Admim'strations- Commijsivn daselbst.

Dr. v. Löhr.

vdt. Habcrkorn.

97) Die au das Rentamt Gießen zu leistenden Zahlungen betreff.

Das höchstpreisliche Finanz-Ministerium hat zu verfügen geruht, daß bei Zahlungen an die Rentamts-Easse, Großherzoglich Hessische Scheidemünzen in Summen von jeder Größe angenommen werden sollen; was ich hiermit zur Kenntniß des Publikums bringe.

Gießen den 1. Februar 1838.

Großh. Hess. Rentamtmann Schneider.

125) Für die bevorstehende Rekrutirung des Jahres 1838 wird in Folge der Verordnung vom 30. April 1831 §. 18 hiermit die öffentliche Aufforderung erlassen, daß Diejenigen, welche nach Art. 17 und 18 des Rekrutirungsgesetzes vom 20. Juli 1830 entweder die einjährige Zu­rückstellung oder die Versetzung ins Depot anzu- sprcchen beabsichtigen, diese Ansprüche sogleich jedenfalls vor Abnahme der Ortsliste dahier an- zubringen.

Gießen den 29. Januar 1838.

Der Großh. Bürgermeister M. Schneider.