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999) Daß ich mein bisheriges Logis bei Herrn Schuhmacher Lemp verlassen habe, und jetzt in der Sonne in meinem von Herrn Schnei­dermeister Hütter erkauften Hause wohne, zeige ich hierdurch ergebenst an.

Philipp Bach, Schneidermeister.

1003) Zeugniss über die

Wirksamkeit des K. Willer'schen Schweizerkränteröls.

Das in der Schweiz erfundene Kräuterhaaröl ist wirklich in seinen Wirkungen so, wie es der Erfinder desselben angiebt. Der Unterzeichnete verlor durch Krankheit all seine Haare, probirte Vieles vergebens, wurde endlich auf dieses Oel ausmerksam gemacht. Durch fleißigen und vor- geschricbenen Gebrauch sah man schon in zehn Tagen eine Menge junger Haare. Rach sechs Wochen war der ganze Kopf dicht mit Haaren besetzt, so daß sich meine ganze Gemeinde über diese schnelle und dichte Beförderung des Haar­wuchses durch dieses Oel verwunderte.

Dieses bezeugt:

Röfingen (in Baiern) am 6. August 1831.

Sig. Thomas Kaut, p. A. Pfarr-Vikar.

Dem Original gleichlautend: Zurzach den 5. Februar 1838.

Test, der Bezirksamtmann:

(L. 8 ) Sig-. Frey.

M. 217. Die Aechtheit der vorstehenden Unter­schrift des Hrn. Bezirksamtmannö Frey und des amtlichen Stempels beurkundet in Aarau den 8. Hornung 1838.

pr. Kanzlei Aargau, der Staatsschreiber:

(L. S.) Sig-n. C. L. Rittgie r.

Die Aechtheit der vorliegenden Unterschrift wird von der k. k. österr. Gesandtschaft in der Schweiz hiemit bestätigt.

Bern den 9. Hornung 1838.

(L. S ) Sig-. E. v. (Stör g i.

JVa 6 (Gratis). Geschehen bei der königl. Preu­ßischen Gesandtschaft in der Schweiz, zur Be­glaubigung der vorstehenden Unterschrift der Staats­kanzlei des Kantons Aargau und des beigedruck­ten amtlichen Stempels.

Bern den 9. Februar 1838.

Für den anwesenden Herrn Gesandten:

(L- 8.) Sig-. Weltlich.

Vu a PAmbassade de France en Suisse, pour legalisation du sceau et de la signature dautre part. Berne le 10 Fevrier 1858.

Le Secretaire dAmbassade.

(L. S.) A. DE MOKTIGNY.

M 75. Die Königlich Baierische Gesandtschaft in der Schweiz bezeugt hiemit die Aechtheit ne­benstehender Unterschrift der Staatskanzlei des Kantons Aargau und des beigedruckten Amts­fiegels.

Winterthur den 13. Februar 1838.

Für die Gesandtschaft.

(L. S.) Sig-.Frhr. v. Sulzer-Wart, Sohn.

Von diesem einzig ächte» Schweizer-Kräuteröl, wovon jedes Fläschchen, zum Kennzeichen der Aecht­heit, mit dem königl. franz. Brevet-Pettschaft und die umwickelte Gebrauchs-Anweisung nebst Um­schlag mit dem königl. französischen Wappen und des Erfinders eigenhändigem Namenszug versehen, ist die einzige Niederlage für Gießen

bei Frau I. D. Felsing, Wtw., bei welcher das Fläschchen, gegen portofreie Ein­sendung um 2 Guldeu zu haben ist.

Zurzach in der Schweiz, und in Mülhausen im Ober-Elsaß den 18. August 1838.

K. Willer,

Erfinder und alleiniger Verfertiger des einzig ächten Schweizer-Kräuter-Oels, brevetirt von

Sr. Majestät Ludwig Philipp, König der Franzosen.

996) Die Unterzeichnete empfiehlt sich im Waschen aller Arten Scidenzeuge, Kleider, Bänder rc. Unter Versicherung prompter Bedie­nung und schöner Arbeit, hofft sie sich allgemei­nen Beifall und bas Zutrauen derjenigen, wel­che sie mit Aufträgen beehren, zu erwerben.

Elisabetha Löber, wohnhaft bei Ludw. Löber auf dem Neuenweg.

1018) Die Feier der Grund- und Denk- fteinlegung der katholischen Kirche zu Gießen, am 1. August 1838 von Dr. Riffel, bischöflicher Decan und ordentlicher öffentlicher Professor an der kathol.-theologischen Facultät, ist so eben im Drucke erschienen.

Diese Beschreibung enthält einige historische Notizen, die Reden, welche gehalten, und die Gesänge, welche bei der Feier vorgetragen wor­den sind. Der Preis eines Eremplars, 44 Sei­ten enthaltend, ist auf 24 fr. festgesetzt, und sind solche bei dem kotholischenKüster Georg Schmitt in der Löwengasse, Lit. C JVa 137, zu haben. Da die Einnahme zum Besten der Kirche be­stimmt ist, wird jede beliebige Mehrzahlung mit Dank angenommen.

1005) Wer von dem Schutt des Observa­torthurms auf dem Brand Gebrauch mache» will, kann denselben ohnentgeldlich wegbringen lassen.

H. Mörschel, Maurermeister.

Hierzu eine Beilage.