1835
Samstag, lism
Frucht- unö Victualieirpreise zu Gießen vom 24. bis 51. Oct.
|l Floischpreise.
v-yBeiMe kr.
Vf.
Wrodpreise.
fr.
Pf.
k!-«- 1 Pst.gutes Ochsenfleisch . . •
1 „ Kuhfleisch......
kl! 1 „ Rindt'eisch......
!jl’Sj „ Kalbfleisch......
Ih'sss1 .. desgl. ausgemästeter . . - j „ Schweinefleisch.....
8|<C2 = '.-£ = 3$ 1 „ Hammelfleisch.....
g!| 5^«2 S-“«.g 1 „ Wurst von pur Schweinen .
1 « gemischte Wurst ....
3 = i „ Bratwurst . .....
1 „ Schwartemagen ....
h 1 „ geräucherter Speck . . .
s* =.•5'5« 1 , Schinken oder Dörrfleisch .
1'; 1 „ RindSfett......
Li-'ESgS's«- 1 " Dammelsfett . . . ....
L 5 '3 äSgi i „ Schweineschmalz, ausgelasse-
I-ö " ues ....
1 „ desgl. unausgelasseueS . .
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iPfd. —Lth. — Qt. Ilogzenbrod ....
3 „ — „ — „ ........
6 „ — „ — „* „ ........
27 Lth. — Qt. Kümmel- oder gemilchtes Brod
7 „ 3 „ Wasserweck.......
6 „ 2 „ Milchbrod.......
7 „ 3 „ Taigscher..... .
Wierpreitie.
1. Maas ordinaires Bier........
auch......
1 MaaS Doppelbier .........
MarLtpreise.
1 Pst. Butter...........
auch........
3 Haudkäse ..... '
4 Eyer............
1 Psd. Watjenmebl.........
1 , grob geschälte Gerste......
1 , klein geschälte Gerste......
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i ^ructztprcisc.
Städte
Gcmäs
Warzen
Korn
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
Darmstadt.....
Gießen ..<•■•
Marburg am 25. Oct. .
Wetzlar am 24. Oct. .
das Malter das Malter auch das Mött das Achtel
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Polizeili 6) e Bekannt m a ch u n g e n.
83) Die bestehende Vorschrift, wvrnach die dahier wohnenden Studireuden binnen den ersten acht Tagen eines jeden Lchrcurses, selbst dann, wenn die seitherige Wohnung nicht geändert worden, auf dem Polizci- Bureau angezcigt werden sollen, wird mit Bezug auf den Artikel 8. der Disciplinar-Statuten der Universität Gießen mit dem Anfügen in Erinnerung gebracht, daß gegen btt Säumigen nach Ablauf der obgemeldetcn Frist, die Erkennung der für diesen Fall angedrohten Strafe von t fl. 30 lr. veranlaßt werden wird.
Hierbei wird zugleich ferner verordnet, daß in Zukunft auch diejenigen Studenten, welche hier bei ihren Eltern oder Verwandten wohnen, von diesen Letzteren, unter Angabe des Vor. und Zunamens, Wohnorts, Studiums, ebenfalls innerhalb den ersten 8 Tagen eines jeden Lehrcurses schriftlich und bei Vermeidung der vbcrwähnten Strafe von 1 fl 30 fr. angezeigt werden müssen. Der Großh Hess. Krcisrath
Gießen den 27. Dfr. J835. I. d. 33.
Z ulehner.
84) In der Nähe von Badenburg ist ein Geldbeutel mit etwas Geld gefunden worden. Der Eigcnthümer desselben wird solchen, nach vorheriger Legitimation, dahier ansgehändigt erhalten.
' Gießen am 16. Okt. 1835. 2- B. Großhcrzogl. Kreisratbs
L. Folleuius, Krcissccretair.


