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1835

Gerste Gerste

Fleischpreisr

Brodpreise.

Lth.

B i e r p r e t

1 Maas ordinaires Bier

1 M«a« Doppelbier

Marktpreis

I NB.

F r u ch t p r e i s e.

Erbsen

Linsen

Städte.

Gemas

fl.l'vf.lkr.l

Pf. ifl.lkr.

M'?.s.-t>urg am 22. Febr

*.r am 21. Febr.

4

2 3

S

1 1

1 1

1 1

1 1

1

1 1

1 1

1 1

1 1

Darmstadt Gießen

1

3

7 SO

7

6

8

das Malter da« Malter auch

das Mött das Achtel

16

20

16

18

13

20

58

Die Angaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehe», und zwar auf :fi Pfd. Fleisch nicht mehr «ls anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches «ilT ein Pfd. nicht völlig fünf Lsth ansmacht. Hopfe, Fuüe, Sic raub, wie auch die g«»j blutigen und nicht ,c niesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgcfchlosscn.

Ot. Kümmel- ol ,, Wafferweck Milchbrvd u Taigscher

Pf. 6 Lth. - Qt. a r, 18 u »

4 Pfd. Butter

3 Sandkäse

4 Ever .

1 Pfd. Waizenmeyi » grob geschälte

- klein geschälte

fv. pf.

Pfd. gutes Ochsensleisch » » Kuhsieisch . . . " Rindfleisch . . « Kalbfleisch . . » desgl. ausgemästetes » Schweinefleisch . . . " Sammelgeisch .... Wurst von xur Schweinen " gemischte Wurst . . . n Bratwurst......

« Schwartemagen .... u geräucherter Speck " Schinken »der Dörrfleisch " Rindsfett.....

" Hammelsfett . . . Schweineschmalz «usgelass ,, deSgl. ltnau^ge(Ayen<4 .

Walzen

Korn

Gerste

Hafer

Pf. Ifl-Ifr.

Pf. ifl.lkr.

Pf.

ft.jfr.

Pf.!st.!kr.

200

sjöO 6j- 4150 6845

180

200

4

5 3

5

35

40

30

160

4

4

8

4

16

15

I i 1 1 1 1 i

2

2

2

2

3

50 50

55

5

Polizeiliche Bekanntmachung.

12) Hinsichtlich der Ausfuhr der Mistjauche findet man sich veranlaßt, biermit.das Folgende festzusetzen:

1) Die Ausfuhr darf nur in wohlverwahrten und gehörig verschlossenen Fässern', die keine Flüssigkeit durchlaffen, stattfinden;

2) sie muß ferner auf dem kürzesten Wege zur Stadt hinaus und folglich auch nach dem nächsten Thore hin erfolgen;

3) muß die Ausfuhr ohne allen unnöthigen Aufenthalt bewerkstelligt, und es darf also namentlich nicht mit einem Pfuhlfaffe in den Straßen oder an Wl'rthshäusern stille gehalten werden.

Unter diesen Brraussetzungen ist zwar die Ausfuhr der Mistjauche zu jeder Tageszeit gestattet,