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Woli. . Bei ). Bei er, SV. $ant. v. mmisiär i: Sv.
1835
Gerste Gerste
Fleischpreisr
Brodpreise.
Lth.
B i e r p r e t
1 Maas ordinaires Bier
1 M«a« Doppelbier
Marktpreis
I NB.
F r u ch t p r e i s e.
Erbsen
Linsen
Städte.
Gemas
fl.l'vf.lkr.l
Pf. ifl.lkr.
M'?.s.-t>urg am 22. Febr
*.r am 21. Febr.
4
2 3
S
1 1
1 1
1 1
1 1
1
1 1
1 1
1 1
1 1
Darmstadt Gießen
1
3
7 SO
7
6
8
das Malter da« Malter auch
das Mött das Achtel
16
20
16
18
13
20
58
Die Angaben dürfen in weiter nichts, als in Fleisch von derselben Gattung bestehe», und zwar auf :fi Pfd. Fleisch nicht mehr «ls anderthalb Pfund, und so weiter nach Proportion, welches «ilT ein Pfd. nicht völlig fünf Lsth ansmacht. Hopfe, Fuüe, Sic raub, wie auch die g«»j blutigen und nicht ,c niesbaren Stücke vom Hals, sind von der Zugabe gänzlich ausgcfchlosscn.
Ot. Kümmel- ol ,, Wafferweck „ Milchbrvd u Taigscher
Pf. 6 Lth. - Qt. a r, 18 u »
4 Pfd. Butter
3 Sandkäse
4 Ever .
1 Pfd. Waizenmeyi » grob geschälte
- klein geschälte
fv. pf.
Pfd. gutes Ochsensleisch » » Kuhsieisch . . . " Rindfleisch . . « Kalbfleisch . . » desgl. ausgemästetes » Schweinefleisch . . . " Sammelgeisch .... „ Wurst von xur Schweinen " gemischte Wurst . . . n Bratwurst......
« Schwartemagen .... u geräucherter Speck " Schinken »der Dörrfleisch " Rindsfett.....
" Hammelsfett . . . „ Schweineschmalz «usgelass ,, deSgl. ltnau^ge(Ayen<4 .
Walzen
Korn
Gerste
Hafer
Pf. Ifl-Ifr.
Pf. ifl.lkr.
Pf.
ft.jfr.
Pf.!st.!kr.
200
sjöO 6j- 4150 6845
180
200
4
5 3
5
35
40
30
160
4
4
8
4
16
15
I i 1 1 1 1 i
2
2
2
2
3
50 50
55
5
Polizeiliche Bekanntmachung.
12) Hinsichtlich der Ausfuhr der Mistjauche findet man sich veranlaßt, biermit.das Folgende festzusetzen:
1) Die Ausfuhr darf nur in wohlverwahrten und gehörig verschlossenen Fässern', die keine Flüssigkeit durchlaffen, stattfinden;
2) sie muß ferner auf dem kürzesten Wege zur Stadt hinaus und folglich auch nach dem nächsten Thore hin erfolgen;
3) muß die Ausfuhr ohne allen unnöthigen Aufenthalt bewerkstelligt, und es darf also namentlich nicht mit einem Pfuhlfaffe in den Straßen oder an Wl'rthshäusern stille gehalten werden.
Unter diesen Brraussetzungen ist zwar die Ausfuhr der Mistjauche zu jeder Tageszeit gestattet,


