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12. Sept.

Frucht - und Vicrualieupreise zu Gießen vom 30. August bis 5. Sept.

Fleischpreisr.

fr. pf.

IZrovpreise.

fr. Pf.

1 Pfd. gutes Ochsenfleisch . .

1 Kuhfleisch ....

1 Rindfleisch

1 ,, Kalbfleisch

1 besgl. ausgemästetes . .

1 Schweinefleisch....

1 Hammelfleisch ....

1 Wurst von pur Schweinen

1 gemischte Wurst . . .

1 Bratwurst . ...

i Schwartemagen . . .

1 geräucherter Speck . .

1 Schinfcn oder Dörrfleisch

1 Rindsfett

1 Hammelsfett ....

1 Schweineschmalz, ausgelasse nes . . .

1 dcsgl. unausgelasseneL .

F/ruc?)tprcise.

Städte

Gcmäs Waizen

Korn

Gerste

Hafer | Erbsen

Darmstadt Gießen .

Pf.

200

das Malter das Malter auch Las Mött das Achtel

Marburg am 6. Sept.

Wetzlar am 3, Sept.

10

8

7

6

9

9

12

8

15

16

20

18

18

13

20

18

!Pfd. soLth. 1 Qt. Rvggenbrod .. . . ! Z og __ M M ......

5 2 0

26 Lth.Qt. Kümmel - ober gemischtes Brod

I 7 2 Wasserweck.......

6 1 Milchbrod

7 2 Taizscher

Vierpreise.

1 Maas ordinaneS Bier auch

1 Maas Doppelbier

Marktpreise.

1 Pfd. Butter auch ...

3 Handfäse

5 Eyer.......... t

1 Pfd. Waizeumebl.........

1 , grob geschälte Gerste

1 , klein geschälte Gerste ......

fl. , fr.

180

200

5 I 30

! 40

4 | 50

6 20

Edictalladuug.

803) Jacob Valentin von LanggönS hat in den 1770r Jahren eine gerichtliche Obligation über ein von dem Kirchcnkasten zu LanggönS entliehenes Capital von 27 fl. und ein von dem verstorbenen Gerichts- schöffen Jost Müller daselbst entliehenes Capital von 40 fl. errichtet. Da diese beiden Capitalien, nach An­gabe des jetzigen Inhabers der verpfändeten Güter, stücke, längst schon abgetragen seyn sollen, in denHp, polhekenbsichern aber noch nicht gelöscht sind, so wer­den alle Diejenigen, welche Ansprüche bczügllch der beiden erwähnten Obligationen geltend machen zn kön­nen glauben, aufgeforderl, dieses so gewiß innerhalb einer Frist von sechs Wochen dahier anzuzelgen, als

sonst nach Ablauf dieser Frist der Eintrag in den Hy, polhckenbnchern ohne Weiteres gelöscht werden wird.

G'kßen den Ilten August 1835.

Großherzoglich Hessisches Stadtgericht.

M ü l l e r.

793) Seffent! i cb e Aufforderung. Der Nachlaß des Großherzogl. Stadtgerichts-Assessors Limpert dahier ist von dessen Kindern nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten worden. Zum Zweck der Richtigstellung des Nachlaßbestandeö werden daher alle, welchen Forderungen an den Nach, laß zustehcn, aufgefodert, im Termin

Montags den 28. September Vormittags 9 Uhr