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1835

Frucht- und Victnalieupreise zu Gießen vom 3. bis 10. Oct.

L'OsJP

Ot. Noggeubrod

10

10

12

Maas ordinanes Bier .

Maas Doppelbier . .

16

reise

ßfb. Sutter

16

ii6?to

18

Gerste

Hafer

Erbsen

Linsen

fr.

200

160

40

40

Darmstadt Gießen .

3 Handkäse

4 Eyer ..

Marburg am 4. Oct

Qt. Kümmel- ober gemischtes Brod Wafferweck Mrlchbrod Taigscher

| 1 , grob geschälte Gerste . |i 1 , .klein geschälte Gerste.

jFrucljtpr eise.

das Malter das Malter

das Mött das Achtel

40

40

180

200(

sd. gutes Ochsenfleisch . .

, Kuhfleisch

, Rindfleisch .....

. Kalbfleisch . desgl. ausgemästetes . . , . Schweinefleisch ..... Hammelfleisch . Wurst von pur Schweinen . . gemischte Wurst . . . , , Bratwurst Scliwartemagen . . . . geräucherter Speck . . . Scbinken oder Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett . . . . . Schweineschmalz, ausgelasse­nes . . . . desgl. unausgelassenes . .

-------------" , 4wwe,

Polizeiliche Sy kannt m achunge n.

68) Die Lieferung des für das Oberpolizci-, Stadt- und Landgerichts-Gcfängniß für den Winter 188%s benöthigten Holzes soll

Donnerstag den 15tcn October Vormittags 10 Uhr auf dem Polizei-Bureau an den Mindestfodernden öffentlich versteigert werden.

Zn demselben Termin wird- zugleich die Lieferung des' in benanntem Zeitraum erforderlichen Strohes ebenfalls an den Mindestfodernden versteigert werden.

Gießen den 24. Sept. 1835. Der Großh. Hess. Kreisrach

u. f. d.

Zulehner.

73) Zn Gemäßheit der ans das Halten der Tauben stch bejiehenden Verordnung vom 26. Juli 1809 wird wegen eingetretener Saatzeit hiermit verordnet, daß die Tauben bei Vermeidung einer Strafe von 5 ff. vom 4. Oct. bis zum 1. Novbr. eingehalten werden muffen.

Gießen den 3. Oct. 1835. Ter Großh. Hess. Kreisrath

I. d. V.

Zulehner