1835
Frucht- und Victnalieupreise zu Gießen vom 3. bis 10. Oct.
L'OsJP
Ot. Noggeubrod
10
10
12
Maas ordinanes Bier .
Maas Doppelbier . .
16
reise
ßfb. Sutter
16
ii6?to
18
Gerste
Hafer
Erbsen
Linsen
fr.
200
160
40
40
Darmstadt Gießen .
3 Handkäse
4 Eyer ..
Marburg am 4. Oct
Qt. Kümmel- ober gemischtes Brod „ Wafferweck „ Mrlchbrod „ Taigscher
| 1 , grob geschälte Gerste . |i 1 , .klein geschälte Gerste.
jFrucljtpr eise.
das Malter das Malter
das Mött das Achtel
40
40
180
200(
sd. gutes Ochsenfleisch . .
, Kuhfleisch
, Rindfleisch .....
. Kalbfleisch . desgl. ausgemästetes . . , . Schweinefleisch ..... • Hammelfleisch . Wurst von pur Schweinen . . gemischte Wurst . . . , , Bratwurst Scliwartemagen . . . . geräucherter Speck . . . Scbinken oder Dörrfleisch . Rindsfett Hammelsfett . . . . . Schweineschmalz, ausgelassenes . . . . desgl. unausgelassenes . .
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Polizeiliche Sy kannt m achunge n.
68) Die Lieferung des für das Oberpolizci-, Stadt- und Landgerichts-Gcfängniß für den Winter 188%s benöthigten Holzes soll
Donnerstag den 15tcn October Vormittags 10 Uhr auf dem Polizei-Bureau an den Mindestfodernden öffentlich versteigert werden.
Zn demselben Termin wird- zugleich die Lieferung des' in benanntem Zeitraum erforderlichen Strohes ebenfalls an den Mindestfodernden versteigert werden.
Gießen den 24. Sept. 1835. Der Großh. Hess. Kreisrach
u. f. d.
Zulehner.
73) Zn Gemäßheit der ans das Halten der Tauben stch bejiehenden Verordnung vom 26. Juli 1809 wird wegen eingetretener Saatzeit hiermit verordnet, daß die Tauben bei Vermeidung einer Strafe von 5 ff. vom 4. Oct. bis zum 1. Novbr. eingehalten werden muffen.
Gießen den 3. Oct. 1835. Ter Großh. Hess. Kreisrath
I. d. V.
Zulehner


