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Außer den Gasthäufer». ,
Bei Srn. feofger. Rath v. Grolman: Fraul. Meyer v. Grünberg. Bei fern. Kfm. Roll: fer. Kfm. Kuchler n. Fr. g. Frankfurt. Bei fern. Dr. Völcker: Fraul. Elemm v. Lid) U. fer. Dr. Zimmer v. Frankfurt. Bel Fr. ». Grolman: Fräul. feessemer ». Rüffel-Heim. Lei fern. Äfm. fe«st: Hr. Hast v. Frankfurt. Bei fern. Stud. RilliuS: fer. Stud. Roefe v. Marburg. Bei fern. Kanzlist Schlotter: Hr. Buchhändler feaumann v. Darmstadt. Bei ferm Apoth. Witte: fer. Apoth. Bornträger v. Osterode. Bei fern. Buchhändler Heyer $.: fer. Apoth. Bornträger n. Fam. v. Osterode, Fr. Dindernagel u. Fr. Haas v. Lauterbach. Bei fern. Stud. Lippold: fer. Stud. Bohne v. Marburg. Bei fern. Aciuar @nler: fer. Schorleder v. Marburg. Bei fern. Cantor feiere:
fer. Caudidat feiepe v. Schotten. Sei fern. Actuar Stein: fer. Stein v. Friedberg. Bei fern. Commissionsratö Dietz: Fr. Krei-baumeistsr feolzapfel v. Friedberg u. Fr. Dietz v. Frankfurt. Bei fern. Secret. Zimmer: fer. Pfr. Rahn v Eichcksdvrf. Bei fern. Dr. Mr: Fr. Pfr. Weyland v. Bischofsheim. Bei fern, feefger. €ecr. Doruseiff: Fr. Oberfrst. Beck v. Butzbach. Bei fern feofg. Rath Hofmann: Fr. Pfr. Münch v. Ruppertsburg. Bei fern. A. fe. Sartoriu«: fer. Pfarrvie. Sartorius v. Eick. Bei fern. Advoc. Otto- Fräul. Otto o. Laubach. Bei fern. Noll: fer. Stud. Früick ». Mainz. Bei Fr. Prof. Schwabe: Fräul Lindendorn v. RolgrotShau- sen. Bei fern. Oberstudienrath Dr. Hillebrand: fer. Dr. Hofmann u. fer. Kfm. Ziegler n. Fam. ». Frankfurt. Bei fern, .feofgerichisrath Hofmann: Fräul. Amend s. Pokgöns.
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Die Verwandlung der Zehnten betreffend.
(Fortsetzung.)
Ter jetzige Herr Oberbaudirector Kröncke *j hat aber Pag. 82— 91 feiner Abhandlung: „ Ueber „die Nachtheile der Zehnten und den Erfolg der bisherigen Zehntverwandlungen im Fürstenthum Starkem bura, Darmstadt 1819" die Resultate der Zehntverwandlung in 80 Gemarkungen der Provinz Starkenburg anaeaeben' Nack diesen Angaben betrug die Naturalzehntlast in diesen 80 Gemarkungen im Ganzen 236,762 ff. 39 fr. 8 9 dagegen berechnet sich die Zehntgrundrente in ihnen aus . 106,912ff. 3fr.
folglich der Gewinn auf . 129,850 ff. 36 fr.
Demnach beträgt die Zehntgrundrcnte, wenn der Zehnten zu WO angenommen wird, 45 und der Gewinn 55.
Diese Angaben beruhten auf den Abschätzungen zum Behufe der L-teuerreguliruug und deßhalb be» rühmte sich der Herr Oberbaudirector Kröncke nicht, sondern er »cranlaßte im Jahre 1817 sieben, uno im Jahre 1818 dreißig, Pag. 98 und folgende gedachter Schrift namentlich angegebene, Landwirthe zu Alsbach, Langwaaden, Großrohrheim, Auerbach, Zwingenberg, Gernsheim, Erzhausen, Wirhausen, Babenvausen, Harreshausen und Langstadt, die, aut ihren früher zehntpffichtigen Grundstücken erziellen, zehntbaren Erzeugnisse genau aufruzeichnen. Er berechnete sodann den Geldwerth dieser Erzeugnisse, der Zehntabgabe und Zehntgrundrente von diesen Grundstücken nach einerlei Mittelpreisen, nämlich nach den Steuerreguiirungö- preisen, und hierbei ergab sich im Ganzen folgendes Resultat:
Im Jahre 1817 war der Gefammtertrag der früher zehntpffichtigcu Grundstücke gedachter sieben Landwirthe ... ••••••••*• • 4275 ff. 41 fr.
Die Zehntabgabe davon würde betragen haben . . . . • . 427 ff. 34 fr.
Die Grundrente hat aber wirklich betragen ..... • 177 ff. 9 fr.
folglich ergab sich der Gewinn von . 250 ff 25 fr.
3m Jabrc 1818 war der Gefammtertrag der früher zehntpffichtigen Grundstücke gedachter dreißig Landwirthe . 15,152 ff. 13 fr.
Die Zehntabgabe davon würde betragen haben ..... 1,515 ff. 12 fr.
Die Grundrente hat wirklich betragen 529 ff. 35 fr.
folglich betrug der Gewinn . 985 ff. 37 fr.
Da die Jahre 1817 und 1818 keineswegs eine reichliche Erndte geliefert haben, so mußten diese Resultate um so mehr Beruhigung gewähren, als daraus hervorging, daß die obigen, auf den Abschätzungen zum Behuf der Steuerregulirung beruhenden, Angaben wenigstens den Gewinn nicht zu bedeutend feststellen.
So unläugbar diese Vortheile sind, so werden doch noch viele Einwendungen gegen die Verwandlung erhoben. (Fortsetzung folgt.)
♦) Herr Oberbaudirector Kröncke hat in seiner damaligen amtlichen Stellung auf das Gesetz über die Zehnt - Verwandlung vorzüglich eiugewirkt und sich hierdurch ein unvergängliches Verdienst um das Eroßherzogthum erworben.
Siehe Pag. 11 der Beiträge zur näheren Kenntniß der 0:eieftgebung und Verwaltung des GroßberzogthumL Hessen von Dr. A. E. Freiherrn von Hofmann, Großh. Hess, wirkt. Geheimenrathe und Präsident M Finanzministe. riums :c. Gießen 1832. • . , . ■ .
Da dieses Verdienst gleichwohl mitunter vergessen zu werden schemt, so wird tue dankbare Erinnerung daran durch Wiederholung obiger gewichtiger Anerkennung erneuert.
Druck und Verlag der G. D. Drühl'schen Buch, und Steindruckerei.


