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5) Gutes und gesulides Buchenschritholz ist fortwährend gegen gleich baare Zahlung, der Stecken zu 5 fl. 30 fr., zu haben bei

H. Kraus, im Schießhaus.

Vermischte Nachrichten.

1) Es wünscht ein junges Mädchen von guter Erziehung in einem Laden oder als Kellncr- madchen in Dienst zu treten. Das Nähere bei Ausgeber.

2) Zn der auf den 2. und 3. Januar 1833 in Darmstadt Statt findenden Ziehung des Großh. Hessischen Staatslotterie-Anlehens, in welcher die bedeutenden Hanptpreise von si. 50,000. fl. 10,000. fl. 50( 0. fl. 3000. 6 mal fl. 1000 u. s. w.z im Ganzen 2000 Gewinnste heraus­kommen, sind Promessen zu fl. 5 das Stück bet Mir zu bekommen. Ich bemerke jedoch, daß ich nur für diejenigen herausgekommenen Nummern haften und prompte Zahlung leisten kann, welche mit meiner Unterschrift und Siegel versehen sind.

Gießen den 8. November 1832.

G. Lilienfeld.

3) Etwaige Forderungen, welche an mich, als Leichenbesorger, vom laufenden Jahr noch zu begründen sind, bitte ich durch diese öffentliche Aufforderung, sich zu deren alsbaldiger Empfang­nahme bei mir zu melden.

Gießen den 28. Dez. 1832.

P. Bergmann.

4) Anzeige für Auswanderer nach A m e r i k a.

Die Herren Westhoff u. Meier ,'n Bremen haben neben ihrem CommissionS-Geschäft an eh em Erpeditions-Burean für Auswande­rer nach Amerika errichtet.

, ^lejcnigen Personen, welche gesonnen sind, nach Amerika nberzuziehen, und dureh Vermitte­lung obiger Herren Plätze in guten Schiffen zu günstigen Bedingungen besorgt zu haben wünschen, erhalten, auf mündliche oder portofreie schriftliche Anfrage nähere Auskunft bei V

Louis Labroisse

' 1 in Gießen.

5) Compagnie royale

in Paris.

Königliche Assekur anz- §oinpagn ie gegen Brau d s chade n.

Die Compagnie royale versichert gegen Feuersbrünste die beweglichen und unbeweglichen Güter, wobei noch zu bemerken ist, daß die Com­pagnie nicht nur das Eigentbum gegen gewöhnliche Feuersbrünste versichert, sondern solches aueh ge­gen das Feuer des Himmels und den Schaden schützet, welchen dasselbe anrichtet, wenn auch keine Feuersbrunst daraus entstehet. Wenn ferner von der Compagnie versicherte Gebäude anf Befehl der Behörde, um dem Forlschreiten des Feuers Einhalt zu thun, beschädigt oder eingerissen werden, so vergütet die Compagnie royale den Schaden, als wenn wirklich eine "Feuersbrunst t a t t gehabt hätte. Wenn das Feuer eines von der Compagnie versicherten Gebäudes sich an­dern , ebenfalls von derselben versicherten Gebäu­den mittheilt, so verzichtet die Compagnie auf ihren Regreß an die Eigenthümer der Gebäude, welche das Feuer mitgetheilt haben.

Der anfdie Gesetze gegründete Assekuranz-Ver­trag ist klar und deutlich abgefaßt. Weit entfernt, die Anordnungen desselben einznschränken, hat die Compagnie royale sich zur Pflicht gemacht, die­selben auszudehnen, um dadurch die Versicherten mit ihren Verbindlichkeiten und Rechten genau bekannt zu machen, fcie hat sich auch besonders bemüht, solchen Bedingungen ausznweichen, wo- durch für die Versicherten Verlegenheiten oder Prozesse entstehen könnten.

Diejenigen Personen, welche geneigt sind, sich bei dieser wohlthätigen Anstalt gegen Verhee- tuitgeit des Feuers ihr Vermögen versichern zu lassen, sind gebeten, gefälligst ihre Anmeldungen im Gasthaus zum Rappen ober bei Herrn Tape- jicrer Reiber zu machen, wo alsdann bei mehreren Aiimeldnngen die Ausnahmen werden sorge? nommen.

3nt Namen her Königl. Franz. Assekuranz- Compagnie contre liijcendie et snrla vie, her Haupt-Agent in Friedberg,

Ehr. Hecht.

6) Es werden einige Theilnehmcr zum-Frank- furtcr Journal gesucht. Wallthorstraße Nr. 77.