180
Marktpreise.
W i t
t
p
reis e.
er.
“pF
1 Maas ordmaires Bier
ß
pfj
1 Maas Doppelbier ....
. . > . 17 —
Gctraivepreise vom 28. Juli, in Frankfurter Währung den fl. ä 60 fr.
er.
Pf.
st.
fr. pf
1 Pfd. Hecht ------ -----
18
1
halb ©immer Erbsen - - -
» s
—
44 -
1 - Butter ------- - - -
14
—
1
. - Simen - - -
- 6
—
48 -
auch
15
—
t
Pfd. Waizenrnehl - - - -
- -
—
6 -
5 Handkäse ----------
4
—
1
. grob geschälte Gerste -
• s
—
4 -
8 Cyer - -- -- -- -- - --
4
—
1
- elein geschälte Gerste -
—
8 -
S t ä d t e
Gemas
Waizen
Korn
Gerste
Hafer.
st-
er.
fl.
er.
fl.
er.
fl.
fr
iSarmstaöt.....
das Malter
——
—
—
■-----
7
—
4
3
Giessen......
das Malter
11
40
8
20
6
20
4
A
auch
—
——
——
—
——
—
—
Marburg am 22. Juli
das Mött
10
6
20
5
—
3
—
LMelflar am 21. Juli
das Achtel
12
30
9
15
7
30
5
30
Besondere Bekanntmachungen.
1) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 15. August dieses Jahres der Re- krutirungsrath dahier eröffnet und am 18. desselben Monats geschlossen werden wird.
Wer daher von den im Jahr 1812gebornen Militärpflichtigen in der vorbemerkten Zeit seine etwaigen Reklamationen und Beschwerden vorzutragen versäumt, oder das Nöthige zur Begründung seines Gesuches nicht vollständig erbringt, hat seine bes- fallsige definitive Abweisung von dem Nekrutirungs- Rathe sich selbst beizumessen.
Um jedoch etwaigen Entschuldigungen von Un- kenutniß der bestehenden Vorschriften zu begegnen, macht man die von der Rekrutirungöcommiffion an den Rekrutirungsrath verwiesenen Leute, sowie diejenigen, welche bei der letzten Ergänzung von den Regimentern als untauglich zurückgewiescn worden sind, hiermit nochmals aufdie Artikel 28,30,34 u. 42 des Rckrutirungsgesetzes v. 2O.Juli 1830, insbesondere aber auf die Art. 60 und 67 dieser Verordnung, nach welcher alle diejenigen, welche das Beibringen einer genauen Beschreibung ihrer Person unterlassen, ohne weiteres zurückgewiesen werden sollen, aufmerksam.
In Ansehung der bei der Rekrutirungs-Kommis- sion nicht vorgebrachten Reklamationen wird bemerkt, daß der Rekrutirungs-Rath diese nur in folgenden Auönahmsfällen berücksichtigen wird:
l)wcnn die zur Begründung des DepotanspB dienenden Umstände erst nach der Ziehung,Ai
. so kurz vor der Ziehung cingetreten sind, daß« erforderlichen Zeugnisse zur Ziehung nicht wch beigebracht werden konnten;
2) wenn die Rekrutirungskominiffion einen TexO anspruch nm dcßwillen verworfen hat, weil ein bei der letzten Ergänzung als untaugliches lassener, oder ein von der vorigen Mustcrmz aus irgend einem Grunde zur laufenden Muß« rung verwiesener Bruder als frei gcbliebeiuW sehen wurde, und nun diese Umstände sich so g« ändert haben, daß der als frei geblieben aug« rechnete Bruder entweder zum Militärdichß abgegeben, oder zur Abgabe mit demnachM Contingent bestimmt worden, odergestorbM' arbeitsunfähig geworden ist, sowie wenn
3)dieetwaige Verspätung eines völlig begründet« Lepotanspruchs erwiesenermaßen in einerVct- säumniß der unteren Behörden ihren Grund hu«
Gießen den 9. Juli 1832.
Ter Bürgermeister
C. Silbereiseu.
Versteigerungen.
1) Auf freiwilliges Ansuchen der Sattltt Christoph Senner'ö Wittwe und des »um


