V i e r p r e i s e.
4 V/laaf ordinaires Bier ......
kr.
6
Pf.
1 Maas Doppelbier........
Marütpreise.
Getraidepreife vom 18. Febr. in Frankfurter Währung den ft. a 60 fr.
4
Pfd. Hecht ------ - . . .
kr.
18
Pf.
1
halb Simmer Erbsen ------
st.
kr.
44
Pf
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- Butter ----------
16
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- - Linsen ------
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48
auch
17
—
1
Psd. Waizenmehl -------
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5
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Handkche ----------
4
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1
- grob geschälte Gerste - - - -
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4
4
Eyer ------------
4
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1
- klein geschälte Gerste - - - -
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8
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das Malter das Malter auch
das Mött das Achtel
Walzen st. ! kr.
9 10
9 15
7 । 20
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Korn
Gerste
Hafer
st.
kr.
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fr.
st.
kr.
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3
25
7
15
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50
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6
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3
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2
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7
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4
12
Städte jBzmn0tiiöt7 7". " 7 Giessen ......
Marburg am 18. Februar AM ritt ar am 18. Februar
Besondere Bekanntmachungen.
1)Der §.2desGesetzes vom ll.Januar 1831 (Regierungsblatt Nr. 5), die Parzelleumeffung betreffend, bestimmt, daß im Falle der Gemeinderath eine Parzelleumeffung nicht wünscht, die sämmtlich betheiligren Grundbesitzer eingeladen werden sollen, um über diese Frage zu entscheiden, wo alsdann die Mehrheit, nach dem Morgenmaaße ihrer Besitzungen berechnet, den Ausschlag gibt, ob eine Parzelleumeffung dennoch vorgenommcn werden soll, oder nicht.
Nach vorliegendem Gemeinderathsbeschluß vom 21. November v. I. verzichtet der Stadtvorstand aus eine Parzellenmessuug der Gemarkung Gießen, wcßhalb in Beziehung auf das oben al- legirte Gesetz, so wie eine Bekanntmachung Gr, Finanzministeriums vom 20. Juni 1831 sämmtlich Cabei intcressirten Gutsbesitzer in der Gemarkung Gießen hierdurch aufgefordert werden, vom 18. d. M. bis zum 3. März d. I. in der auf dahiesigem Bürgermeisterei - Bureau zur Einschreibung offen liegenden Liste ihre Erklärung um so gewisser abzugeben, als nach Verlauf dieser Frist das Protokoll geschlossen, und das Resultat zur weiteren Entscheidung einberichtet wird.
Gießen den 14. Febraur 1832.
Der Bürgermeister
C. Silbereisen.
2) Diejenigen hiesigen Einwohner, welche noch städtische Gelder von dem vorigen Jahr, wie namentlich Trieb - und Wieseiiviertelzlns, sonstige ständige Zinsposten, Holzsteiggelder,Schulgelder ic, verschulden, werden hierdurch aufgefordert, solche längstens binnen 8 Tagen bei Vermeidung gesch licken Zwangs an den provisorischen Stadtrechm Nern zu bezahlen. Gleiche Aufforderung ergest an diejenigen, welche ihre Schuldigkeit für, s Laufe des Monats Januar dieses Jahrs ersteigt Holz und das erste Ziel der Communalgelder pro 1831 noch nicht abgeführt haben.
Gießen den 24. Febr. 1832.
Der Bürgermeister C. Silbereisen.
Versteigerungen.
1) Auf freiwilliges Ansuchen des Burgers und Schlossermeisterö Jeremias Krailing dahier, werden die demselben zugehörigen Güterstücke, als:
192,0 Kl. 56 Ruth. 11 Sch. Acker am Falb cischen Acker neben Ant. Krailing,
332,6 Klftr. 98 Ruth. 3 Sch. Acker an der Weilburger Grenze neben Anton Krailings Witt., gibt 2 Kpf. 3 G. 1 Ms. Korn und 3 Kpt. 1 G. 2 Ms. Hafer dem Fiscus.
150,0 Klftr. 44 Ruth. 5 Sch. Acker am Lau» fertsröder Weg neben Joh. Heinr. Schäfer, gibt 1 Kr. 1 Pf. Zins zur Rentei.


