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B i e r p r e i s t.

Getraidepreife vom 23. Juni, in Frankfurter Währung den ft. a 60fr.

1 Maas ordinaires Bier ;.....j

Pf.

1 Maa» Doppelbier.......

kr.st's

7

M a r

kt

r

preise.

1 Pfd. Hecht

1 - Butter auch

5 Handkäse

6 Eyer ------------

kr. 18 1t 15

4 4

Pf.

1 halb ©immer Erbse» ------

1 - - Linsen ------

1 Psd. Waizenrnehl -------

1 - grob geschälte Gerste - - - -

1 - klein geschälte Gerste - - - ,

st.

kr. i

48 -

48 -

6 -

4 -

8 -

Städte

G e m ä s

Waizen

Korn

Gerste

Hafer

fl.

kr.

fl.

kr.

fl.

kr.

ff. i

fr."

Darmstavt.....

das Malter

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9

40

4

48"

Giessen......

das Malter

11

50

8

40

7

10

4

20

auch

12

8

45

7

15

»

Marburg an, 17. Juni

das Mött

9

6

20

5

3

DWelrlar am 2. Juni

das Achtel

13

10

50

8

30

5

30

Polizeiliche Nachricht. Betreff. Diebsta-,.

1) Am 8. dieses Monats sind in Frankfurt a. M. nachstehende Gegenstände entwendet werten:

1) 80 bis 100 fl. in baarem Geld und zwar in Sechsbätznern, ganzen und halben Kronen;

2) 2 goldene Ringe mit Solitaires, ä jour gefaßt;

3) 1 desgleichen, nicht jour gefaßt;

4) 1 Kugelring mit sieben Brillanten, a jour gefaßt;

5) 1 Ring mit karmosirten Brillanten;

6) 1 desgleichen mit sechs Dicksteinen, nicht ü jour gefaßt.

Spuren der Thäter oder der gestohluen Gegenstände sind auf dem Polizcibüreau dabikk anzuzeigen. Gießen am 17. Juni 1832.

Großherzoglich Hessisches Polizei-Commissariat daselbst.

Rauch.

Besondere Bekanntmachungen.

1) Gustav Lynker, dermalen zu Gießen, Sohn des verstorbenen Großherzoglich Hessischen Majors Lynker, hat durch sein bisheriges Be­tragen einen solchen Hang zur Verschwendung be- thätigt, daß ihm auch nach Erreichung seiner nahe bevorstehenden Volljährigkeit die selbstständige Ver­waltung seines Vermögens nicht überlassen werden kann; es ist vielmehr derselbe von unterzeichneter Gerichtsstelle nach eingeleiteter gehöriger Unter­suchung für einen Verschwender erklärt und dessen fortwährende Stellung unter Curatel verfügt wor­den. t Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung wird zugleich die hierdurch an das Pub­

likum ergehende Warnung verbunden, fid) miW gedachten Gustav Lynker ohne Mitwirkung angeordneten Curatel in keinerlei RechtsgesW einzulassen, indem solchen keine rechtliche Güllij' feit beigelcgt werden kann.

Sign. Gießen den 30. Mai 1832.

Großherzoglich Hessisches Hofgericht der Provinz Oberhessen.

Dietz. G r o o s.

Vt. Bapst '

2) Die Bekanntmachung des landwirthscha^ lichen Vereins der Provinz Oberhessen, die für das Jahr 1832 ausgestellten Preise betreffend, liegt aiff