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B i e r p r e i s t.
Getraidepreife vom 23. Juni, in Frankfurter Währung den ft. a 60fr.
1 Maas ordinaires Bier ;.....j
Pf.
1 Maa» Doppelbier.......
kr.st's
7
M a r
kt
r
preise.
1 Pfd. Hecht
1 - Butter auch
5 Handkäse
6 Eyer ------------
kr. 18 1t 15
4 4
Pf.
1 halb ©immer Erbse» ------
1 - - Linsen ------
1 Psd. Waizenrnehl -------
1 - grob geschälte Gerste - - - -
1 - klein geschälte Gerste - - - ,
st.
kr. i
48 -
48 -
6 -
4 -
8 -
Städte
G e m ä s
Waizen
Korn
Gerste
Hafer
fl.
kr.
fl.
kr.
fl.
kr.
ff. i
fr."
Darmstavt.....
das Malter
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9
40
4
48"
Giessen......
das Malter
11
50
8
40
7
10
4
20
auch
12
—
8
45
7
15
—
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Marburg an, 17. Juni
das Mött
9
—
6
20
5
—
3
—
DWelrlar am 2. Juni
das Achtel
13
—
10
50
8
30
5
30
Polizeiliche Nachricht. Betreff. Diebsta-,.
1) Am 8. dieses Monats sind in Frankfurt a. M. nachstehende Gegenstände entwendet werten:
1) 80 bis 100 fl. in baarem Geld und zwar in Sechsbätznern, ganzen und halben Kronen;
2) 2 goldene Ringe mit Solitaires, ä jour gefaßt;
3) 1 desgleichen, nicht jour gefaßt;
4) 1 Kugelring mit sieben Brillanten, a jour gefaßt;
5) 1 Ring mit karmosirten Brillanten;
6) 1 desgleichen mit sechs Dicksteinen, nicht ü jour gefaßt.
Spuren der Thäter oder der gestohluen Gegenstände sind auf dem Polizcibüreau dabikk anzuzeigen. Gießen am 17. Juni 1832.
Großherzoglich Hessisches Polizei-Commissariat daselbst.
Rauch.
Besondere Bekanntmachungen.
1) Gustav Lynker, dermalen zu Gießen, Sohn des verstorbenen Großherzoglich Hessischen Majors Lynker, hat durch sein bisheriges Betragen einen solchen Hang zur Verschwendung be- thätigt, daß ihm auch nach Erreichung seiner nahe bevorstehenden Volljährigkeit die selbstständige Verwaltung seines Vermögens nicht überlassen werden kann; es ist vielmehr derselbe von unterzeichneter Gerichtsstelle nach eingeleiteter gehöriger Untersuchung für einen Verschwender erklärt und dessen fortwährende Stellung unter Curatel verfügt worden. t Mit der öffentlichen Bekanntmachung dieser Verfügung wird zugleich die hierdurch an das Pub
likum ergehende Warnung verbunden, fid) miW gedachten Gustav Lynker ohne Mitwirkung angeordneten Curatel in keinerlei RechtsgesW einzulassen, indem solchen keine rechtliche Güllij' feit beigelcgt werden kann.
Sign. Gießen den 30. Mai 1832.
Großherzoglich Hessisches Hofgericht der Provinz Oberhessen.
Dietz. G r o o s.
Vt. Bapst '
2) Die Bekanntmachung des landwirthscha^ lichen Vereins der Provinz Oberhessen, die für das Jahr 1832 ausgestellten Preise betreffend, liegt aiff


